Ergibt sich aus § 14 Abs. 4 TVAöD:
"Auszubildende, die im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung von ihrem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1. Dezember noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis eine anteilige Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis."
Da ein kommunaler Eigenbetrieb zumindest in NRW eine rechtlich unselbständige Organsisationseinheit der Kommune darstellt, sollte dieser Passus erfüllt sein.
Allerdings könnte es sein, dass die Tatsache des vorherigen Ausbildungsverhältnisses bei derselben Kommune der Abrechnungsstelle des Eigenbetriebes bzw. dem dortigen Sachbearbeiter nicht bewusst war.
Mein Rat:
Freundlich nachfragen, man sei davon ausgegangen, dass man unter o. a. Regelung falle, ob diese versehentlich nicht berücksichtigt wurde.
PS:
Eine Aussage wie "Das haben wir ja noch nie gemacht ist!" schließt weder ein Versehen noch einen (permanenten) Irrtum aus. Entsprechend wäre wohl die Reaktion "Dann ist es an der Zeit für eine Premiere!" angemessen.