Autor Thema: Jahressonderzahlung nach Ausbilung  (Read 1367 times)

funkenstrahl

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Jahressonderzahlung nach Ausbilung
« am: 12.12.2023 11:56 »
Hi,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Jahressonderzahlung. Ich habe Mitte August meine VFA-K Ausbildung abgeschlossen und bin dann direkt im Anschluss übernommen worden. Allerdings bin ich nun in einem Eigenbetrieb beschäftigt und bekomme auch von diesem mein Gehalt. Der Arbeitsvertrag wurde aber mit der Stadt, bei der ich ja auch die Ausbildung gemacht habe, geschlossen. Nun habe ich leider nur Anteilig mein Weihnachtsgeld vom Eigenbetrieb bekommen. Wird das Ausbildungsgehalt nicht trotzdem angerechnet?
Dank für eure Hilfe

PiA

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Antw:Jahressonderzahlung nach Ausbilung
« Antwort #1 am: 12.12.2023 13:16 »
Ergibt sich aus § 14 Abs. 4 TVAöD:
"Auszubildende, die im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung von ihrem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1. Dezember noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis eine anteilige Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis."

Da ein kommunaler Eigenbetrieb zumindest in NRW eine rechtlich unselbständige Organsisationseinheit der Kommune darstellt, sollte dieser Passus erfüllt sein.

Allerdings könnte es sein, dass die Tatsache des vorherigen Ausbildungsverhältnisses bei derselben Kommune der Abrechnungsstelle des Eigenbetriebes bzw. dem dortigen Sachbearbeiter nicht bewusst war.

Mein Rat:
Freundlich nachfragen, man sei davon ausgegangen, dass man unter o. a. Regelung falle, ob diese versehentlich nicht berücksichtigt wurde.

PS:
Eine Aussage wie "Das haben wir ja noch nie gemacht ist!" schließt weder ein Versehen noch einen (permanenten) Irrtum aus. Entsprechend wäre wohl die Reaktion "Dann ist es an der Zeit für eine Premiere!" angemessen.  ;)

napbilge

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Antw:Jahressonderzahlung nach Ausbilung
« Antwort #2 am: 15.12.2023 09:19 »
Ergibt sich aus § 14 Abs. 4 TVAöD:
"Auszubildende, die im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung von ihrem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1. Dezember noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis eine anteilige Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis."

Da ein kommunaler Eigenbetrieb zumindest in NRW eine rechtlich unselbständige Organsisationseinheit der Kommune darstellt, sollte dieser Passus erfüllt sein. eggy car

Allerdings könnte es sein, dass die Tatsache des vorherigen Ausbildungsverhältnisses bei derselben Kommune der Abrechnungsstelle des Eigenbetriebes bzw. dem dortigen Sachbearbeiter nicht bewusst war.

Mein Rat:
Freundlich nachfragen, man sei davon ausgegangen, dass man unter o. a. Regelung falle, ob diese versehentlich nicht berücksichtigt wurde.

PS:
Eine Aussage wie "Das haben wir ja noch nie gemacht ist!" schließt weder ein Versehen noch einen (permanenten) Irrtum aus. Entsprechend wäre wohl die Reaktion "Dann ist es an der Zeit für eine Premiere!" angemessen.  ;)
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Es ist sehr hilfreich

sabinaholt

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Antw:Jahressonderzahlung nach Ausbilung
« Antwort #3 am: 15.12.2023 10:29 »
Es könnte sein, dass die Berechnung der Jahressonderzahlung von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Art des Beschäftigungsverhältnisses und des Zeitpunkts des Übertritts. Es wäre ratsam, dies mit der Personalabteilung oder einem Rechtsanwalt zu klären.

TV-Ler

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Antw:Jahressonderzahlung nach Ausbilung
« Antwort #4 am: 15.12.2023 10:30 »
Immer diese KI-Bots...  8)