Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage zum Inflationsausgleich
ich1974:
Für die drei Wochen Kinderbetreuung hätte man vielleicht auch Urlaub oder Stunden nehmen können. Kinderbetreuung durch Oma, Onkel, Nachbarn, usw. Tarifverhandlungen und Reha waren bekannte Termine.
troubleshooting:
--- Zitat von: ich1974 am 13.12.2023 13:26 ---Für die drei Wochen Kinderbetreuung hätte man vielleicht auch Urlaub oder Stunden nehmen können. Kinderbetreuung durch Oma, Onkel, Nachbarn, usw. Tarifverhandlungen und Reha waren bekannte Termine.
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Das wichtige Stichwort ist "vielleicht". Aus eigener Erfahrung kann ich auch nur sagen, schön wer das nutzen kann, aber die Möglichkeiten hat eben nicht jeder. Und Krankheiten/Unfälle etc. nehmen üblicherweise selten Rücksicht auf Termine.
WillyWurm:
--- Zitat von: cyrix42 am 13.12.2023 13:17 ---TV Inflationsausgleich, §2 Absatz (2) Satz 3 sowie §3 Absatz (2) Satz 3: „§24 Absatz (2) TV-L gilt entsprechend.“
§24 Absatz (2) TV-L:
--- Zitat ---Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwa anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.
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