Autor Thema: Wechsel von Land (Berlin) zu Bund. Wartezeit bei Neuausschreibung?  (Read 1527 times)

acg146

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Hallo zusammen,
da ich (unbefristeter Tarifbeschäftiger beim Land Berlin) mich aktuell auf eine Stelle in einer obersten Bundesbehörde bewerbe, hörte ich heute ein wenig verwundert, dass bei manchen Behörden des Land Berlin nach Abgang einer Person zum Bund für die Neuausschreibung ihrer Stelle „wegen ihrer  Probezeit 6 Monate nicht ausgeschrieben werden kann, da sie ja vielleicht bei Nichtbestehen zurückkommt“.
Ist das so? Es ist doch ein ganz anderes Arbeitsverhältnis und Abordnungen von Land zu Bund sind ja unüblich.
Oder kann es sein dass sie Beamte ist?
Ich dachte bisher wenn man bei einem Wechsel des AG in der Probezeit gekündigt wird ist das Pech und man muss dann schauen ob man sich vlt auf seine alte Stelle bewerben kann.


Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

MarieH

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Nein, sowas gibt es nicht. Ich glaube da wurden TB und Beamte durcheinandergebracht.

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Die angesprochene "Wartezeit", ist hier im Land der Fall, wenn ein MA abgeordnet wird, mit dem Ziel der Versetzung. Das gilt auch für Angestellte und auch bei Wechsel Land-Bund.
Die Abordnung ersetzt dann die Probezeit. Nach Ablauf der Zeit wird dann entweder gewechselt oder eben nicht. Vorteil für den MA, er hat in der Probezeit ein Sicherheitsnetz - kann bei Nichtgefallen/-Eignung auch ein Vorteil für die alte Dienststelle sein. Nachteil für die alte Dienststelle ist aber, dass die MA aber auf dem Papier dort noch vorhanden sind, halt nur nicht eingesetzt. Und damit ist die Stelle eben nicht frei, um neu ausgeschrieben zu werden.

MoinMoin

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Bei einem AG/Dienstherr Wechsel kann es doch keine Versetzung geben.
Aber besagte vorherige Abordnung machen wir auch und dadurch ist wie gesagt, die Stelle blockiert.

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Wieder Theorie und Praxis. Genau, wie beschrieben, stand es im Briefchen.

Organisator

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Bei einem AG/Dienstherr Wechsel kann es doch keine Versetzung geben.
Aber besagte vorherige Abordnung machen wir auch und dadurch ist wie gesagt, die Stelle blockiert.

Auch wenns hier um Tarifbeschäftigte geht, können sehr wohl Beamte von einem Dienstherren zum anderen abgeordnet und dann versetzt werden.

MoinMoin

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Ok bei Beamten geht das also, war mir nicht klar.

Aber TBler können nicht von einem AG zum anderen Versetzt werden, das ist doch hur mit einer Kündigung und neuem Vertrag möglich, oder?
Wieder Theorie und Praxis. Genau, wie beschrieben, stand es im Briefchen.
Dann scheine da Beamte wieder mal den Beamtenrecht und Arbeitsrecht zu vermischen.
Toll🤪

SamFisher

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Bei einem TB Wechsel von Land Brandenburg zum Bund gab es eine Abordnung für drei Monate. Gehalt wurde vom Land weiter bezahlt.

Das entspricht dann der Protokollerklärung zu §4 TV L / TVÖD.

Dann kurzfristiger Auflösungsvertrag + neuer Vertrag ohne Probezeit.

Ministerial Zulage wurde dann nachträglich auch für die Abordnung bezahlt.

MoinMoin

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Ohne Probezeit heißt es wurde die Wartezeit des KSchG vertraglich annuliert?

JC83

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Die Wechsel von TBlern vom Land Berlin zu einer anderen Behörde erfolgen mEn zu 99,99 % via Kündigung/Auflösungsvertrag und explizit NICHT per Abordnung mit dem Ziel der Versetzung - das ist üblicherweise klassisches Beamtenrecht.

MoinMoin

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Abordnen kann man jaum dem TB die Möglichkeit der Rückkehr zu ermöglichen
nur verstzen ist halt unmöglich

SamFisher

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Ohne Probezeit heißt es wurde die Wartezeit des KSchG vertraglich annuliert?

Diese Details kenne ich leider nicht.