Die angesprochene "Wartezeit", ist hier im Land der Fall, wenn ein MA abgeordnet wird, mit dem Ziel der Versetzung. Das gilt auch für Angestellte und auch bei Wechsel Land-Bund.
Die Abordnung ersetzt dann die Probezeit. Nach Ablauf der Zeit wird dann entweder gewechselt oder eben nicht. Vorteil für den MA, er hat in der Probezeit ein Sicherheitsnetz - kann bei Nichtgefallen/-Eignung auch ein Vorteil für die alte Dienststelle sein. Nachteil für die alte Dienststelle ist aber, dass die MA aber auf dem Papier dort noch vorhanden sind, halt nur nicht eingesetzt. Und damit ist die Stelle eben nicht frei, um neu ausgeschrieben zu werden.