Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel von Land (Berlin) zu Bund. Wartezeit bei Neuausschreibung?
acg146:
Hallo zusammen,
da ich (unbefristeter Tarifbeschäftiger beim Land Berlin) mich aktuell auf eine Stelle in einer obersten Bundesbehörde bewerbe, hörte ich heute ein wenig verwundert, dass bei manchen Behörden des Land Berlin nach Abgang einer Person zum Bund für die Neuausschreibung ihrer Stelle „wegen ihrer Probezeit 6 Monate nicht ausgeschrieben werden kann, da sie ja vielleicht bei Nichtbestehen zurückkommt“.
Ist das so? Es ist doch ein ganz anderes Arbeitsverhältnis und Abordnungen von Land zu Bund sind ja unüblich.
Oder kann es sein dass sie Beamte ist?
Ich dachte bisher wenn man bei einem Wechsel des AG in der Probezeit gekündigt wird ist das Pech und man muss dann schauen ob man sich vlt auf seine alte Stelle bewerben kann.
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
MarieH:
Nein, sowas gibt es nicht. Ich glaube da wurden TB und Beamte durcheinandergebracht.
troubleshooting:
Die angesprochene "Wartezeit", ist hier im Land der Fall, wenn ein MA abgeordnet wird, mit dem Ziel der Versetzung. Das gilt auch für Angestellte und auch bei Wechsel Land-Bund.
Die Abordnung ersetzt dann die Probezeit. Nach Ablauf der Zeit wird dann entweder gewechselt oder eben nicht. Vorteil für den MA, er hat in der Probezeit ein Sicherheitsnetz - kann bei Nichtgefallen/-Eignung auch ein Vorteil für die alte Dienststelle sein. Nachteil für die alte Dienststelle ist aber, dass die MA aber auf dem Papier dort noch vorhanden sind, halt nur nicht eingesetzt. Und damit ist die Stelle eben nicht frei, um neu ausgeschrieben zu werden.
MoinMoin:
Bei einem AG/Dienstherr Wechsel kann es doch keine Versetzung geben.
Aber besagte vorherige Abordnung machen wir auch und dadurch ist wie gesagt, die Stelle blockiert.
troubleshooting:
Wieder Theorie und Praxis. Genau, wie beschrieben, stand es im Briefchen.
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