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Wechsel von Land (Berlin) zu Bund. Wartezeit bei Neuausschreibung?

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Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 13.12.2023 11:41 ---Bei einem AG/Dienstherr Wechsel kann es doch keine Versetzung geben.
Aber besagte vorherige Abordnung machen wir auch und dadurch ist wie gesagt, die Stelle blockiert.

--- End quote ---

Auch wenns hier um Tarifbeschäftigte geht, können sehr wohl Beamte von einem Dienstherren zum anderen abgeordnet und dann versetzt werden.

MoinMoin:
Ok bei Beamten geht das also, war mir nicht klar.

Aber TBler können nicht von einem AG zum anderen Versetzt werden, das ist doch hur mit einer Kündigung und neuem Vertrag möglich, oder?

--- Zitat von: troubleshooting am 13.12.2023 11:51 ---Wieder Theorie und Praxis. Genau, wie beschrieben, stand es im Briefchen.

--- End quote ---
Dann scheine da Beamte wieder mal den Beamtenrecht und Arbeitsrecht zu vermischen.
Toll🤪

SamFisher:
Bei einem TB Wechsel von Land Brandenburg zum Bund gab es eine Abordnung für drei Monate. Gehalt wurde vom Land weiter bezahlt.

Das entspricht dann der Protokollerklärung zu §4 TV L / TVÖD.

Dann kurzfristiger Auflösungsvertrag + neuer Vertrag ohne Probezeit.

Ministerial Zulage wurde dann nachträglich auch für die Abordnung bezahlt.

MoinMoin:
Ohne Probezeit heißt es wurde die Wartezeit des KSchG vertraglich annuliert?

JC83:
Die Wechsel von TBlern vom Land Berlin zu einer anderen Behörde erfolgen mEn zu 99,99 % via Kündigung/Auflösungsvertrag und explizit NICHT per Abordnung mit dem Ziel der Versetzung - das ist üblicherweise klassisches Beamtenrecht.

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