Autor Thema: Inflationsabmilderungsprämie (im Dez 1800 €) bei Krankengeldzuschuß  (Read 1951 times)

john2000

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Hallo zusammen,

aktuell bekomme ich noch Zuschuß zum Krankengeld vom AG. Ich bin seit Anfang Juni krankgeschrieben. Kann ich trotzdem mit dem Zuschuß rechenen?

LG John

websgeisti

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Wenn das Beschäftigungsverhältnis zum Stichtag 09.12.2023 besteht (§ 2 Abs. 1 S. 1 TV Inflationsausgleich) und du an mindestens einem Tag vom Zeitraum 01.08.-08.12.2023 Krankengeldzuschuss (bzw. mindestens Anspruch darauf hast) (§4 Abs 2 S. 1 TV Inflationsausgleich) erhalten hast (was ich so deinem Posting entnehme) dann ja.

john2000

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Hallo webgeisti,

Vielen lieben Dank für die Hilfe.

LG John

zapuntel

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Hallo,
genau diese Frage hätte ich auch gehabt.

bin sein 3/4 Jahr krankgeschrieben, beziehe nur Krankengeld und bis Ende des Jahres KGzuschuss. Arbeitsverhältnis ungekündigt.

Somit kann ich mich wohl auf eine kleine Entlastung freuen.....

zapuntel

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Jetzt hätt ich noch ne Frage

im Tvl Steht, Anspruch hat  wer zw 1.8. und 9.12. Anspruch auf Entgelt hat.....

Gilt Krankengeldzuschuss als Entgelt? Ich dachte nur der Lohn an sich ist damit gemeint.



link=topic=122287.msg331095#msg331095 date=1702410641]
Wenn das Beschäftigungsverhältnis zum Stichtag 09.12.2023 besteht (§ 2 Abs. 1 S. 1 TV Inflationsausgleich) und du an mindestens einem Tag vom Zeitraum 01.08.-08.12.2023 Krankengeldzuschuss (bzw. mindestens Anspruch darauf hast) (§4 Abs 2 S. 1 TV Inflationsausgleich) erhalten hast (was ich so deinem Posting entnehme) dann ja.
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cyrix42

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Solange Anspruch auf Entgelt oder Zuschuss zum Krankengeld bestand, gibt es auch die Inflationsausgleichszahlung.

zapuntel

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Dankeschön, ihr seid super.

Wußte nicht, dass KGzuschuß als Entgelt
gewertet wird. Hab ich mal Glück gehabt

cyrix42

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Wird es auch nicht, steht dem aber (im Sinne der Berechtigung für die Inflationsausgleichszahlung) gleich.