Dann müssten ALLE Bundesländer inkl. dem Bund die ganze Besoldungstabelle komplett neu machen und alle Beträge neu festsetzen, damit einerseits der Abstand zur Grundsicherung ausreichend gewahrt bleibt und andererseits das Abstandsgebot erhalten bleibt. Hier jetzt mal 1:1 lineare Erhöhungen zu übernehmen oder 1:1 Sockelbeträge zu übernehmen ist beidem sicher nicht gerade zuträglich.
Aber klar ist, einfach ist es allemal alles 1:1 zu übernehmen. Da gilt halt der Leitsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter“.