Autor Thema: [SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen  (Read 78667 times)

Vogelfrei92

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #225 am: 21.05.2024 09:39 »
Weiß jemand, ob die 4,1% monatliche Sonderzahlung auch auf Anwärterbezüge angewendet werden?

MasterNoname89

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 70
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #226 am: 21.05.2024 16:43 »
Laut Gesetz und den Änderungen entsprechend des Gesetzentwurfs ist die Sonderzahlung nicht für Anwärterbezüge vorgesehen.

Dazu ein Auszug aus dem Sächsischen Besoldungsgesetz:


§ 68
Anwärterbezüge


(1) Wer in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst steht, erhält Anwärterbezüge.
(2) Zu den Anwärterbezügen gehören der Anwärtergrundbetrag und die Anwärtersonderzuschläge. Daneben werden die folgenden Besoldungsbestandteile gewährt:
1.   der Familienzuschlag mit der Maßgabe, dass abweichend von § 39 die Besoldungsgruppe des Eingangsamts maßgebend ist, in das die Person nach Absatz 1 nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt,
2.    die Zulagen nach den §§ 46 bis 48 und 56 sowie
3.    die vermögenswirksamen Leistungen.
§ 8 gilt entsprechend für den Familienzuschlag und die Zulagen.


Die Auflistung im Gesetz ist hierzu abschließend.


Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderung des § 68 vor:


[...]
12. § 68 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 2 wird das Wort „sowie“ durch ein Komma ersetzt.
b) In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch das Wort „sowie“ ersetzt.
c) Folgende Nummer 4 wird angefügt:
„4. die Inflationsausgleichszahlungen.“
[...]



Der Grund dafür dürfte sein, dass Anwärter grundsätzlich noch kein Amt inne haben und entsprechend nicht nach den althergebrachten Grundsätzen des Berufbeamtentums alimentiert werden. Die Sonderzahlung rührt ja daher, dass damit der Mindestabstand zur Grundsicherung gesichert werden soll und der greift erst mit Übertragung eines Amtes.

Saggse

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 231
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #227 am: 22.05.2024 15:26 »
Zitat
Es handelt sich um eine Sonderzahlung, die vermutlich einfach gestrichen werden kann. Allerdings wird sie eingeführt um die amtsangemessene Alimentation zu sichern.
Inwiefern kann sie denn "einfacher" gestrichen werden? Sie hat doch letztlich genauso Gesetzesrang wie die Besoldung selbst. Ob das Parlament jetzt beschließt, die Sonderzahlung zu streichen oder ob es stattdessen die Besoldung kürzt (bzw. entsprechend weniger erhöht), macht doch keinen Unterschied, oder?

Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #228 am: 22.05.2024 16:28 »
Was mich gerade noch umtreibt ist, dass beim Beschluss des Gesetzes eine Eilausfertigung beschlossen wurde. Das Gesetz wurde am Beschlusstag 02.05.24 zur Unterzeichnung an die Staatsregierung weitergegeben. Bisher ist jedoch noch keine Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgt. Gibt es hierzu Fristen?

Im Normalfall muss das Gesetz innerhalb eines Monats unterzeichnet und veröffentlicht werden - bei Eilausfertigung sofort. Dass die Monatsfrist bald erreicht ist regt hier natürlich zum Nachdenken an  ;D
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #229 am: 22.05.2024 16:31 »
Zitat
Es handelt sich um eine Sonderzahlung, die vermutlich einfach gestrichen werden kann. Allerdings wird sie eingeführt um die amtsangemessene Alimentation zu sichern.
Inwiefern kann sie denn "einfacher" gestrichen werden? Sie hat doch letztlich genauso Gesetzesrang wie die Besoldung selbst. Ob das Parlament jetzt beschließt, die Sonderzahlung zu streichen oder ob es stattdessen die Besoldung kürzt (bzw. entsprechend weniger erhöht), macht doch keinen Unterschied, oder?

Das mag formal einen vergleichbaren Hergang haben, aber zwischen einer Besoldungskürzung und der Rücknahme einer Sonderzahlung liegt allein vom Wortlaut her schon ein gewisser Unterschied.
Damit möchte ich nicht sagen, dass es "einfach" gestrichen werden kann und noch weniger gestrichen werden sollte.  ;)
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

MasterNoname89

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 70
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #230 am: 23.05.2024 08:24 »
Was mich gerade noch umtreibt ist, dass beim Beschluss des Gesetzes eine Eilausfertigung beschlossen wurde. Das Gesetz wurde am Beschlusstag 02.05.24 zur Unterzeichnung an die Staatsregierung weitergegeben. Bisher ist jedoch noch keine Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgt. Gibt es hierzu Fristen?

Im Normalfall muss das Gesetz innerhalb eines Monats unterzeichnet und veröffentlicht werden - bei Eilausfertigung sofort. Dass die Monatsfrist bald erreicht ist regt hier natürlich zum Nachdenken an  ;D


So habe ich es auch gelesen  ;D ... Naja der Monat ist ja bald um. Vielleicht ist man nur bei EDAS mit der Veröffentlichung des Gesetz- und Verordnungsblattes hinterher, das letzte war vom 30.04.24  ;) Zumindest ist das Plenarprotokoll der Sitzung inzwischen veröffentlicht.


Zitat
Es handelt sich um eine Sonderzahlung, die vermutlich einfach gestrichen werden kann. Allerdings wird sie eingeführt um die amtsangemessene Alimentation zu sichern.
Inwiefern kann sie denn "einfacher" gestrichen werden? Sie hat doch letztlich genauso Gesetzesrang wie die Besoldung selbst. Ob das Parlament jetzt beschließt, die Sonderzahlung zu streichen oder ob es stattdessen die Besoldung kürzt (bzw. entsprechend weniger erhöht), macht doch keinen Unterschied, oder?

Wie es Angelsaxe schon geschrieben hat, ist der Werdegang einer Kürzung der gleiche ... durch Gesetzesänderung.

Inwiefern jedoch eine "Besoldungskürzung" höchstrichterlich Bestand hätte im Vergleich zur Streichung einer "Sonderzahlung" steht auf einem anderen Blatt. Hier werden vermutlich Definitionen aus anderen Gerichtsurteilen schon beim Gesetzentwurf bedacht worden sein. Andernfalls hätte man auch einfach die Tabelle an sich zum 1.1.24 um 4,1 % erhöhen können und das ganze nicht unter dem Namen Sonderzahlung zusätzlich erfassen müssen. Zudem gab es hier ja schonmal einen Reinfall bei der Wegnahme des Weihnachtsgeldes, was ebenfalls als nicht rechtmäßige Besoldungskürzung angesehen wurde und entsprechend zumindest teilweise nachgezahlt werden musste. Dem möchte der Gesetzgeber wohl versuchen zu entgehen. Zumal die Sächsischen Besoldungsempfänger ja hier sehr deutlich sind, was Klagen und Widersprüche gegen die Besoldung angeht.

Fakt ist, dass die Sonderzahlung die Amtsangemessenheit der Besoldung herstellen soll. Es wurde ebenfalls eine Reform der Besoldung für 2025 angekündigt und ich glaube, dass in diesem Zuge versucht wird, die Besoldung auf anderem Wege amtsangemessen zu gestalten, sodass die Sonderzahlung entweder gänzlich gestrichen oder aber zumindest schrittweise reduziert wird.
« Last Edit: 23.05.2024 08:33 von MasterNoname89 »

AnVo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #231 am: 23.05.2024 11:04 »
Infos zur Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz – 5. DRÄndG)

https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html#a-7386

PoloG

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #232 am: 24.05.2024 07:30 »
Hallo,

was ist auf der Seite des LSF darunter:

"...
rückwirkende Erhöhung des Familienzuschlags ab 2023 mit den Bezügen für den Monat Juli 2024,
..."

zu verstehen? Welche Beträge werden ab 2023 rückwirkend in welcher Höhe erhöht, etwa diese?
   

   

                bisher           neu      Differenz
Ehegatte   153,40 €   246,00 €   +92,60 € (+60,3%)
Kind 1   169,52 €   246,00 €   +76,48 € (+45,1%)
Kind 2   169,52 €   246,00 €   +76,48 € (+45,1%)
Kind 3 u.w.   446,94 €   699,94 €   +253,00 € (+56,6%)
Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/

AnVo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #233 am: 24.05.2024 08:24 »
Hallo,

was ist auf der Seite des LSF darunter:

"...
rückwirkende Erhöhung des Familienzuschlags ab 2023 mit den Bezügen für den Monat Juli 2024,
..."

zu verstehen? Welche Beträge werden ab 2023 rückwirkend in welcher Höhe erhöht, etwa diese?

Lies einfach nochmal unten drunter zum Entwurf. Da steht: "Der Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder wird zum 1. Januar 2023 monatlich um 19 EUR und ab 1. Januar 2024 um weitere 87 EUR angehoben."

edding29

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #234 am: 24.05.2024 10:40 »
Hallo,

ich werfe einmal folgende Fragen in den Raum:

Ich bin seit mehr als 20 Jahren sächsicher Beamter.
Zum 02.01.2024 wurde ich auf eigenen Wunsch zum Bund abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung. Die Abordnung endet zum 30.06.2024, nachfolgend werde ich zum Bundesbeamten ernannt. Während der Zeit der Abordnung erhielt ich meine Bezüge vom LSF. Ich bekam auch die IAP ausbezahlt. Letztmalig werde ich für Juni (also Ende Mai) vom Freistaat alimentiert und beginnend mit den Bezügen Juli (Ende Juni) vom Bund.
Meines Erachtens habe ich einen Anspruch auf die Nachzahlung des erhöhten Familienzuschlags sowie der Sonderzahlung von 4,1 % für den Zeitraum 01/2024 - 06/2024. Die Auszahlung erfolgt aber leider nicht im Mai, sondern wie auf den Seiten des LSF zu entnehmen ist, erst Ende Juni bzw. Juli.

a) Wird die Auffassung, dass ich einen Anspruch auf die Nachzahlung für den Zeitraum 01/2024 - 06/2024 habe, geteilt?
b) Aufwand Durchsetzung Anspruch?
 

Schönes Wochenende schon mal. 
« Last Edit: 24.05.2024 10:53 von edding29 »

Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #235 am: 24.05.2024 10:47 »
Hallo,

ich werfe einmal folgende zwei Fragen in den Raum:

Ich bin seit mehr als 20 Jahren sächsicher Beamter.
Zum 02.01.2024 wurde ich auf eigenen Wunsch zum Bund abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung. Die Abordnung endet zum 30.06.2024, nachfolgend werde ich zum Bundesbeamten ernannt. Während der Zeit der Abordnung erhielt ich meine Bezüge vom LSF. Ich bekam auch die IAP ausbezahlt. Letztmalig werde ich für Juni (also Ende Mai) vom Freistaat alimentiert und beginnend mit den Bezügen Juli (Ende Juni) vom Bund.
Meines Erachtens habe ich einen Anspruch auf die Nachzahlung des erhöhten Familienzuschlags sowie der Sonderzahlung von 4,1 % für den Zeitraum 01/2024 - 06/2024.

a) Wird die Auffassung geteilt?
b) Wie lautet die Einschätzung bzgl. des Aufwands de Durchsetzung des Anspruchs bei der zuständigen Bezügestelle?

Schönes Wochenende schon mal.

M.E.n. steht dir die Nachzahlung zu und ich erwarte, dass dir diese Zahlung auch geleistet wird - ohne großen Aufwand.
Eigene Erfahrung: ich habe nach Versetzung vom alten Dienstherrn auch mal eine Nachzahlung rückwirkend bekommen. Dafür musste ich gar nichts tun.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

AnVo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #236 am: 24.05.2024 10:50 »

a) Wird die Auffassung, dass ich einen Anspruch auf die Nachzahlung für den Zeitraum 01/2024 - 06/2024 habe, geteilt?
b) Wie lautet die Einschätzung bzgl. des Aufwands der Durchsetzung des Anspruchs bei der zuständigen Bezügestelle (zum Zeitpunkt der Auszahlung bin ja kein sächsicher Beamter mehr)?

Schönes Wochenende schon mal.

a) Ja und b) gehe ich auch davon aus, dass du automatisch eine Nachzahlung erhälst. Wenn nicht, würde ich Anfang September einfach beim LSF nachfragen.

edding29

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #237 am: 24.05.2024 10:53 »
Das stimmt mich hoffnungsfroh!
Danke für die Antworten.

schubidu99

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #238 am: 24.05.2024 14:56 »
Zum 02.01.2024 wurde ich auf eigenen Wunsch zum Bund abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung. Die Abordnung endet zum 30.06.2024, nachfolgend werde ich zum Bundesbeamten ernannt.

Hallo edding29,
sende mir mal bitte eine private Nachricht, ich habe Fragen zum Wechsel Land<>Bund. Bei mir funktioniert die PN-Funktion irgendwie nicht.
VG

edding29

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #239 am: 24.05.2024 22:34 »
Musste erst im Profil freigeben, PNs zu empfangen. Probiers noch mal. Und mach es selbst auch. 😃