Was mich gerade noch umtreibt ist, dass beim Beschluss des Gesetzes eine Eilausfertigung beschlossen wurde. Das Gesetz wurde am Beschlusstag 02.05.24 zur Unterzeichnung an die Staatsregierung weitergegeben. Bisher ist jedoch noch keine Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgt. Gibt es hierzu Fristen?
Im Normalfall muss das Gesetz innerhalb eines Monats unterzeichnet und veröffentlicht werden - bei Eilausfertigung sofort. Dass die Monatsfrist bald erreicht ist regt hier natürlich zum Nachdenken an
So habe ich es auch gelesen
... Naja der Monat ist ja bald um. Vielleicht ist man nur bei EDAS mit der Veröffentlichung des Gesetz- und Verordnungsblattes hinterher, das letzte war vom 30.04.24
Zumindest ist das Plenarprotokoll der Sitzung inzwischen veröffentlicht.
Es handelt sich um eine Sonderzahlung, die vermutlich einfach gestrichen werden kann. Allerdings wird sie eingeführt um die amtsangemessene Alimentation zu sichern.
Inwiefern kann sie denn "einfacher" gestrichen werden? Sie hat doch letztlich genauso Gesetzesrang wie die Besoldung selbst. Ob das Parlament jetzt beschließt, die Sonderzahlung zu streichen oder ob es stattdessen die Besoldung kürzt (bzw. entsprechend weniger erhöht), macht doch keinen Unterschied, oder?
Wie es Angelsaxe schon geschrieben hat, ist der Werdegang einer Kürzung der gleiche ... durch Gesetzesänderung.
Inwiefern jedoch eine "Besoldungskürzung" höchstrichterlich Bestand hätte im Vergleich zur Streichung einer "Sonderzahlung" steht auf einem anderen Blatt. Hier werden vermutlich Definitionen aus anderen Gerichtsurteilen schon beim Gesetzentwurf bedacht worden sein. Andernfalls hätte man auch einfach die Tabelle an sich zum 1.1.24 um 4,1 % erhöhen können und das ganze nicht unter dem Namen Sonderzahlung zusätzlich erfassen müssen. Zudem gab es hier ja schonmal einen Reinfall bei der Wegnahme des Weihnachtsgeldes, was ebenfalls als nicht rechtmäßige Besoldungskürzung angesehen wurde und entsprechend zumindest teilweise nachgezahlt werden musste. Dem möchte der Gesetzgeber wohl versuchen zu entgehen. Zumal die Sächsischen Besoldungsempfänger ja hier sehr deutlich sind, was Klagen und Widersprüche gegen die Besoldung angeht.
Fakt ist, dass die Sonderzahlung die Amtsangemessenheit der Besoldung herstellen soll. Es wurde ebenfalls eine Reform der Besoldung für 2025 angekündigt und ich glaube, dass in diesem Zuge versucht wird, die Besoldung auf anderem Wege amtsangemessen zu gestalten, sodass die Sonderzahlung entweder gänzlich gestrichen oder aber zumindest schrittweise reduziert wird.