Das Problem ist, dass ich noch nicht weiß, ob sich die Tätigkeiten ändern müssen.
Herrlich...
Ich verstehe was Du meinst, aber es klingt toll...
Können mir höherwertige Tätigkeiten überhaupt rückwirkend übertragen werden, oder geht dies nur in der Zukunft?
Es kann festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt die Voraussetzungen der EG 12 erfüllt wurden, vgl. § 13 TVöD.
Das darf aber nicht durch eine "arbeitsvertragswidrige" Erledigung von nicht übertragenen höherwertigen Tätigkeiten geschehen sein, dass wäre statt dessen sogar ein Abmahnungsgrund.
Eine ausdrückliche Übertragung anderer Tätigkeiten kann m.E. nur für die Zukunft gelten.
Ich finde es ja schon "witzig", dass Du höhergruppiert werden sollst, damit Du nicht abwanderst, das Ergebnis aber ein Einkommensverlust von knapp 30.000 EUR brutto (oder mtl. 225 EUR) ist.
(Ich habe die Rechnung von El Barto mal fortgesponnen unter Berücksichtigung von 70,28% Jahressonderzahlung in den 12 Jahren bis beide Varianten EG12 Stufe 6 erreichen. Setzt allerdings keine weiteren Beförderungen voraus, die etwaige Laufzeiten ggf. wieder kappen.)
Bekommst Du eigentlich eine Fachkräftezulage?
Wäre ja ggf. auch eine Variante - EG 12 ab 1.1.2024 und für zehn Jahre monatlich 250 EUR Zulage (wären auch 30.000 EUR).