Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage:
Mit dem Tag der Zusammenlegung von Behörden haben sich meine Aufgaben verändert.
Ich habe unverzüglich einen Antrag auf Höhergruppierung in die EG 12 gestellt.
Nun habe ich fast 16 Monate später und nach mehrfachen Rückfragen, die Bestätigung bekommen. Jedoch wird auf den §37 TVÖD abgestellt, wonach die Ansprüche nur 6 Monate geltend gemacht werden könnten. Für die lange Bearbeitungszeit kann ich hier aber nichts.
Zudem habe ich in dieser Zeit bereits die EG 11 Stufe 4 erreicht. Die Höhergruppierung soll aber nun in die EG 12 Stufe 3 erfolgen. Es wird begründet, dass ich ja zu der Zeit die EG 11 Stufe 3 gehabt hätte und damit ja in die 12 Stufe 3 gekommen wäre.
Müsste ich nicht auf Grund der langen Bearbeitungszeit Stufengleich eingruppiert werden? Mir entsteht dadurch ja ein finanzieller Verlust von etwa 85€/Monat.