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Führungszeugnis eingestellte Verfahren
Herbert1985:
Hallo,
ich bin paranoid Schizophren und hatte vor ca. einem Jahr eine Psychose bei der ich im Verfolgungswahn gegen Autos getretten habe. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet und ich wurde in die Psychatrie zwangseingewiesen.
Jetzt habe ich eine Stellenzusage im öffentlichen Dienst in der IT. Ich habe meine Schwerbehinderung angegeben. Meine Frage ist jetzt, ob das behördliche Fürungszeugnis angefodert werden wird, indem die eingestellten Ermittlungsverfahren wegen Unzurechnungsfähigkeit und die Zwangseinweisung drin stehen werden und ob diese einen Hinderungsgrund für die Einstellung darstellen werden. Ich bin offiziel nicht vorbestraft, da die Verfahren ja eingestellt wurden. Im einfachen Führungszeugnis würden diese Punkte wohl nicht aufgeführt, aber im behördlichen nach meiner Recherche schon. Meine Fragen sind also:
1. Wird das behördliche Führungszeugnis angefordert (IT öffentlicher Dienst)?
2. Stellen die eingestellten Verfahren wegen Unzurechnungsfähigkeit eine Hinderung für die Einstellung da, die ansonsten schon zugesagt ist?
Joe kommunal:
Bei "normalen Verwaltungen" habe ich noch nie erlebt, dass für einen IT-ler ein Führungszeugnis verlangt wurde.
Bei der Bundeswehr war ein einfaches Führungszeugnis hingegen obligatorisch.
Wenn Du nicht in speziellen Bereichen der Sicherheit eingesetzt wirst, mach Dir keine Sorgen.
VG
Herbert1985:
Vielen Dank für die Antwort, aber das ein Führungszeugnis verlangt wird, steht schon fest. Ich weiß nur nicht, ob es das behördliche oder das einfache ist. Ich werde bei der Stadt angestellt. Wenn es das behördliche ist und diese Einträge dann drin stehen, stellt das ein Problem da, obwohl ich ja nicht als vorbestraft gelte?
Umlauf:
Ich weiß nicht, wie es jetzt bei uns ist. Aber früher war es Standard für jeden.
Herbert1985:
Welches Führungszeugnis war Standart? Das einfache oder das behördliche?
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