Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stelle ausgeschrieben als E12, bei Einstellung dann plötzlich E10?
TEXEL:
Hallo!
Ich hatte mich auf eine TVL Stelle ausgeschrieben bis zur Entgeltgruppe E12 beworben und nun auch den Stellenzuschlag erhalten. Nach dem VG erhielt in den nächsten Tag gleich die vorbehaltliche und inoffizielle Zusage. Es wurde erfragt, was ich aktuell verdiene. Ich legte dies offen und gab an, dass ich unter dem nicht anfangen werde. Dies war rein rechnerisch eine E12 - Stufe 4.
Nun kam das böse Erwachen mit der schriftlichen Stellenzusage.
Man bietet mir E10 Stufe 3 an.
Dies passt weder zur ursprünglichen Ausschreibung, noch zu meiner Angabe, dass ich unter dem bestimmten Betrag die Stelle nicht antreten werde.
Ich muss dazu sagen, dass ich den geforderten Studienabschluss besitze, somit kann das auch nicht der Grund sein.
Was habe ich nun für Möglichkeiten? Kann ich angeben, dass ich unter E12 Stufe 4 nicht anfangen kann und das Stellenangebot aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen muss? Kann ich so meine gewünschte Eingruppierung erreichen?
E15TVL:
--- Zitat von: TEXEL am 14.12.2023 13:45 ---Ich hatte mich auf eine TVL Stelle ausgeschrieben bis zur Entgeltgruppe E12 beworben und nun auch den Stellenzuschlag erhalten.
[...]
Dies passt weder zur ursprünglichen Ausschreibung...
--- End quote ---
Tja, willkommen in der Realität. Was Bewerber in Vorstellungsgesprächen und in Lebensläufen alles an Lügen verbreiten, verbreiten die Arbeitgeber an Lügen in ihren Ausschreibungen.
Die Angabe der Entgeltgruppe - zumal es hier auch eine "bis"-Formulierung ist - ist für die Arbeitsvertragsparteien nicht weiter bindend.
--- Zitat von: TEXEL am 14.12.2023 13:45 ---Was habe ich nun für Möglichkeiten? Kann ich angeben, dass ich unter E12 Stufe 4 nicht anfangen kann und das Stellenangebot aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen muss?
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Würde ich dir empfehlen, ja.
--- Zitat von: TEXEL am 14.12.2023 13:45 ---Kann ich so meine gewünschte Eingruppierung erreichen?
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Du wärst "so" definitiv erst einmal in der besseren Verhandlungsposition als nachträglich, also nach Vertragsabschluss, noch irgendwas gerade zu biegen. Du läufst allerdings Gefahr, dass dann ein anderer Bewerber den Zuschlag erhält. Aber wenn du nicht auf den Jobwechsel angewiesen bist, dann lass dich lieber nicht über den Tisch ziehen.
troubleshooting:
--- Zitat von: TEXEL am 14.12.2023 13:45 --- Es wurde erfragt, was ich aktuell verdiene. Ich legte dies offen und gab an, dass ich unter dem nicht anfangen werde. Dies war rein rechnerisch eine E12 - Stufe 4.
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Schon diese Frage, hätte ich nicht beantwortet. Es geht den neuen AG schlicht nichts an, was ein anderer zahlt. Klar, interessiert es. Das Einzige, was relevant ist, wo die rote Linie des Bewerbers, also deine, ist.
Deine Möglichkeiten sind recht einfach:
- in den sauren Apfel beißen,
- die rote Linie beibehalten, klar kommunizieren und nicht unterschreiben, bevor die Zusage nicht schriftlich vorliegt.
MarieH:
Grundsätzliche Frage: Will man bei einem solchen Arbeitgeber überhaupt starten, wenn dieser sich bereits jetzt so verhält?
Organisator:
--- Zitat von: TEXEL am 14.12.2023 13:45 ---Was habe ich nun für Möglichkeiten?
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Wie immer bei Gehaltsverhandlungen: Deine Vorstellungen anbringen und wenn sie nicht erfüllt werden entscheiden ob oder ob nicht.
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