Stelle ausgeschrieben als E12, bei Einstellung dann plötzlich E10?

Begonnen von TEXEL, 14.12.2023 13:45

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Zitat von: Mario Nette in 20.12.2023 13:00
Zitat von: FearOfTheDuck in 19.12.2023 23:57
... Das heißt, wenn er eine Tätigkeit überträgt, die der EG 12 entspricht, hat der AN Anspruch auf Zahlung nach seiner Eingruppierung.
...

Woher weiß ich denn als Arbeitnehmer, welche Tätigkeiten mir offiziell übertragen worden sind und vorallem wie diese dann gewichtet sind? Wird das schriftlich fixiert für jeden Arbeitsnehmer?

Im Idealfall bekommst du eine Tätigkeitsbeschreibung. Wichtung ist aber natürlich idR recht schwammig, wenn überhaupt formuliert.

2strong

Da es sich um eine oberste Behörde handelt, gehe ich davon aus, dass die Vergütung nicht streng nach Eingruppierubgsrecht erfolgt, sondern ganz praktisch nach Verfügbarkeit von (Plan-)Stellen. Dass man unter diesen Umständen zunächst nicht das "Endamt" anbietet, halte ich für üblich. Dass man sich, wenn der Bewerber ein höheres Entgelt verlangt, einen Gehaltsnachweis zeigen lässt (ob sinnvoll, nachvollziehbar oder nicht, sei dahingestellt), ist nach meiner langjährigen Beobachtung ebenso üblich.

MeinerEiner

Wirkt sich solch ein Verhalten dann wenigstens mildernd bei der nächsten Steuerhinterziehung aus?

TEXEL

Mittlerweile bin ich irgendwie leicht genervt und habe auch nicht wirklich Lust, diese Spielchen länger mitzumachen.
Traumjob hin oder her, aber das gesamte Verhalten der Behörde wirkt in Summe einfach nur skurril.

Ich habe mitgeteilt, dass ich um eine Antwort hinsichtlich der Eingruppierung auch ohne die Vorlage einer aktuellen Verdienstbescheinigung bitte.
Ich habe angemerkt, für den Fall dass mir keine E12 Stufe 4 gewährt werden kann, ich das Stellenangebot ablehnen  und mich anderweitig umschauen werde.

Mal schauen.  ::)

MeinerEiner

Gute Entscheidung!

Vielleicht zählt die ganze Aktion ja noch zum Auswahlverfahren, um das Durchsetzungsvermögen abschließend zu beurteilen  :)

MoinMoin

Zitat von: TEXEL in 19.12.2023 16:01
Zitat von: neodeo2 in 19.12.2023 13:06
Und wie sieht's aus?

Oder wirds dieses Jahr Nix mehr?

Man hat sich heute gemeldet. Man fordert nun einen Gehaltsnachweis bzw. die Verdienstabrechnung an. Dann wolle man Rücksprache mit dem Vorgesetzten halten.

Ich verstehe das nicht wirklich.. Glaubt man mir nicht, dass ich so viel verdiene? Oder ist das ein normaler Prozess, wenn man das Gehalt verhandelt? Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass der neue AG einen Gehaltszettel anfordert.
Du kannst ihnen diese Dokumente ja aushändigen und die Datenschutzrelevante Beträge schwärzen.
🥳
Weil du deinem altem AG stillschweigen gegenüber vereinbart hast.
Werden sie sicherlich verstehen als Behörde.😎🤦‍♀️
Also wer dich nicht will zu deinen Konditionen, der darf halt weiter suchen.

Tagelöhner

@TEXEL

Gute Entscheidung, habe ich ja auch so empfohlen, wenn Du aus einer Position der Stärke auftreten kannst. Bin gespannt was dabei rauskommt.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

2strong

Was spricht eigentlich dagegen, einen Gehaltsnachweis beizubringen? Ihr müsst das m. E. auch mal aus der Perspektive der Dienststelle betrachten:

Nächstes Jahr kommt der LRH und schaut sich an, was er sich immer anschaut: Beschaffungen, Reisekosten und Personal. Wenn man dann nicht vernünftig dokumentieren kann, weshalb man hier ein Angebot am oberen Ende der Skala unterbreitet hat, fängt man sich gleich ne Prüfungsfeststellung ein.

Ich empfehle, das Ganze nüchtern zu sehen und den Nachweis einzureichen.

TEXEL

Zitat von: 2strong in 20.12.2023 20:24
Was spricht eigentlich dagegen, einen Gehaltsnachweis beizubringen? Ihr müsst das m. E. auch mal aus der Perspektive der Dienststelle betrachten:

Nächstes Jahr kommt der LRH und schaut sich an, was er sich immer anschaut: Beschaffungen, Reisekosten und Personal. Wenn man dann nicht vernünftig dokumentieren kann, weshalb man hier ein Angebot am oberen Ende der Skala unterbreitet hat, fängt man sich gleich ne Prüfungsfeststellung ein.

Ich empfehle, das Ganze nüchtern zu sehen und den Nachweis einzureichen.

Nüchtern betrachtet stellt das natürlich kein großes Problem dar.
Wenn man allerdings den gesamten Prozess berücksichtigt und feststellt, dass die Frage der Eingruppierung schon vor über einen Monat geklärt wurde, man dann plötzlich nur eine E10 bietet und erneut irgendwelche Verhandlungen beginnt, sorgt das Ganze schon für ein gewissen Unbehagen meinerseits.

Das bedeutet konkret, dass sich ein gewisses Bild für die Zukunft abzeichnet bzw. ableiten lässt.
Wenn es bereits vor der Vertragsunterzeichnung zu solchen Unstimmigkeiten kommt, dann möchte ich lieber nicht erfahren, inwieweit man nach dem Stellenantritt dann behandelt wird, wenn man sich dann nicht mehr in einer so guten Verhandlungsposition wie zum jetzigen Zeitpunkt befindet.
Klar, ich interpretiere dort wahrscheinlich zu viel hinein. Jedoch ist meine Stimmung von " ;D" nach der Stellenzusage nun mittlerweile eher bei: " :( >:(".

Man darf meiner Meinung nach auch nicht vergessen, dass man hier über eine Entgeltgruppe verhandelt, die bereits ausgeschrieben wurde. Wie ich bereits erwähnte, erfülle ich alle persönlichen Voraussetzungen, welche ursprünglich genannt, bzw. ausgeschrieben wurden.
Würde man hier nur über eine Stufenzuordnung der Stufe 3 oder 4 diskutieren bzw. verhandeln, sehe das auch wieder anders aus.

neodeo2

War die Stelle eigt ausgeschrieben: ,,von e10 bis zu e12"?

Oder ganz klar e12? Also mit ohne e10.

TEXEL

Zitat von: neodeo2 in 20.12.2023 21:18
War die Stelle eigt ausgeschrieben: ,,von e10 bis zu e12"?

Oder ganz klar e12? Also mit ohne e10.

bis Besoldungsgruppe A12 / bis Entgeltgruppe E12

RsQ

Und was wurde im Vorstellungsgespräch gesprochen? Wurde da ganz konkret über E12 gesprochen?

Dann hätte sich doch jede erneute Verhandlung mit Verweis darauf beenden lassen?  ("Pardon, ich dachte, wir sprachen bereits über E12?")   ???

TEXEL

Zitat von: RsQ in 20.12.2023 21:25
Und was wurde im Vorstellungsgespräch gesprochen? Wurde da ganz konkret über E12 gesprochen?

Dann hätte sich doch jede erneute Verhandlung mit Verweis darauf beenden lassen?  ("Pardon, ich dachte, wir sprachen bereits über E12?")   ???

Im VG wurde über E12 gesprochen.
Hinsichtlich der Stufenzuordnung wurde gesagt, dass man dort reichlich Möglichkeiten habe, welche man ausreizen kann.
"Sie werden definitiv nicht in Stufe 1 starten."

neodeo2

An so einem Vorstellungsgespräch nehmen ja immer gefühlt 7 Leute Teil. Von Teamleiter, über Referenten, bis hin zu einem Personalratsmitglied oder einem Gleichberechtigungsbeauftragten.

Sprich wenn der zuständige krank ist, kann ja einer von denen befragt werden und dir so die e12 gegeben werden.

clarion

@2strong,

Texels Mail ist doch wohl eindeutig und geeignet als Nachweis zum Lochen und Heften.