Autor Thema: Zulage MTA?  (Read 1032 times)

emueckter

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Zulage MTA?
« am: 14.12.2023 13:45 »
Hallo zusammen!

Im Blatt über die neue Tarifeinigung habe ich folgendes gelesen, hier in gekürzter Version:

III. Beschäftigte in der Pflege und Gesundheitsberufen
(...)
2. Zulage für Beschäftigte in Gesundheitsberufen (...)
Die Vorbemerkungen (...) des Teils II der Anlage A zum TV-L werden um eine Regelung ergänzt, nach der
- (...) Medizinisch-technische Assistenten (...), die nach Teil II Abschnitt 10 Unterabschnitte 5,6,8,10 oder 14 der Anlage A zum TV-L eingruppiert sind (...)
im Maßregelvollzug (...) und im Justizvollzug eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IIa erhalten.

Kann mir das jemand genauer erläutern? Sollte man als MTA in einer Universitätsklinik eine Zulage erhalten und was hat sich da jetzt was geändert in der neuen Einigung? Anlagen habe ich nirgendwo gefunden, die irgendwie dazu passen...

Danke im Voraus für eure Erklärung  :)

TV-Ler

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Antw:Zulage MTA?
« Antwort #1 am: 14.12.2023 13:59 »
Hallo zusammen!

Im Blatt über die neue Tarifeinigung habe ich folgendes gelesen, hier in gekürzter Version:

III. Beschäftigte in der Pflege und Gesundheitsberufen
(...)
2. Zulage für Beschäftigte in Gesundheitsberufen (...)
Die Vorbemerkungen (...) des Teils II der Anlage A zum TV-L werden um eine Regelung ergänzt, nach der
- (...) Medizinisch-technische Assistenten (...), die nach Teil II Abschnitt 10 Unterabschnitte 5,6,8,10 oder 14 der Anlage A zum TV-L eingruppiert sind (...)
im Maßregelvollzug (...) und im Justizvollzug eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IIa erhalten.

Kann mir das jemand genauer erläutern? Sollte man als MTA in einer Universitätsklinik eine Zulage erhalten und was hat sich da jetzt was geändert in der neuen Einigung? Anlagen habe ich nirgendwo gefunden, die irgendwie dazu passen...

Danke im Voraus für eure Erklärung  :)
Sofern sich Maßregelvollzug und Justizvollzug nicht mit MTA in einer Universitätsklinik beißen, besteht eine Chance...

homer0710

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Antw:Zulage MTA?
« Antwort #2 am: 14.12.2023 15:57 »
Hallo zusammen!

Im Blatt über die neue Tarifeinigung habe ich folgendes gelesen, hier in gekürzter Version:

III. Beschäftigte in der Pflege und Gesundheitsberufen
(...)
2. Zulage für Beschäftigte in Gesundheitsberufen (...)
Die Vorbemerkungen (...) des Teils II der Anlage A zum TV-L werden um eine Regelung ergänzt, nach der
- (...) Medizinisch-technische Assistenten (...), die nach Teil II Abschnitt 10 Unterabschnitte 5,6,8,10 oder 14 der Anlage A zum TV-L eingruppiert sind (...)
im Maßregelvollzug (...) und im Justizvollzug eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IIa erhalten.

Kann mir das jemand genauer erläutern? Sollte man als MTA in einer Universitätsklinik eine Zulage erhalten und was hat sich da jetzt was geändert in der neuen Einigung? Anlagen habe ich nirgendwo gefunden, die irgendwie dazu passen...

Danke im Voraus für eure Erklärung  :)


Die Anlage F gibt es nicht extra in dem neuen Tarifvertrag. Da musst du in der Anlage F des alten Tarifvertrages nachschauen.

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L_Anlagen/Betr%C3%A4ge_der_in_der_Entgeltordnung_geregelten_Zulagen__Anlage_F___g%C3%BCltig_ab_01.12.2022.pdf

Ich habe mal nachgeschaut. Ich bekomme die Zulage schon seit Januar 2022 als MTR an der Uni.

emueckter

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Antw:Zulage MTA?
« Antwort #3 am: 20.12.2023 14:06 »
Vielen Dank für die Antwort, da muss ich dann mal bei uns nachfragen...!