Hallo zusammen!
Im Blatt über die neue Tarifeinigung habe ich folgendes gelesen, hier in gekürzter Version:
III. Beschäftigte in der Pflege und Gesundheitsberufen
(...)
2. Zulage für Beschäftigte in Gesundheitsberufen (...)
Die Vorbemerkungen (...) des Teils II der Anlage A zum TV-L werden um eine Regelung ergänzt, nach der
- (...) Medizinisch-technische Assistenten (...), die nach Teil II Abschnitt 10 Unterabschnitte 5,6,8,10 oder 14 der Anlage A zum TV-L eingruppiert sind (...)
im Maßregelvollzug (...) und im Justizvollzug eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IIa erhalten.
Kann mir das jemand genauer erläutern? Sollte man als MTA in einer Universitätsklinik eine Zulage erhalten und was hat sich da jetzt was geändert in der neuen Einigung? Anlagen habe ich nirgendwo gefunden, die irgendwie dazu passen...
Danke im Voraus für eure Erklärung