Autor Thema: [TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen  (Read 43172 times)

CK7985

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« Last Edit: 02.03.2024 13:48 von Admin »

HansDampf

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #1 am: 16.12.2023 10:57 »
es bleibt mal wieder spannend. Eine andere Quelle habe ich auch noch nicht gefunden.  ???

joen83

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #2 am: 16.12.2023 18:46 »
Wird jetzt schon im TFM bei Frau Taubert gerechnet bzw. verrechnet ob zum Beispiel 1.800 Euro Inflationsprämie ausgezahlt werden oder nur 800 Euro, weil ja schon 1000 Euro per § 3 Abs. 1 im Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 in Raten von jeweils 83,33 Euro gezahlt wurden sind? Des Weiteren ob die bereits angepassten 3,25 % nach § 1 Abs. 1 o. g. Gesetzes, mit den geplanten 200 Euro zum 01.11.24 bzw. mit den 5,5 % zum 01.02.25 verrechnet werden?

ausJENA

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #3 am: 17.12.2023 17:11 »
"Daher sind zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation, insbesondere zur Wahrung des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab dem 1. Januar 2023 eine Anpassung der alimentationsrelevanten Besoldungsbestandteile um 3,25 Prozent sowie Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise, welche nach § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährt werden können, zwingend erforderlich. Soweit darüber hinaus für Beamte und Richter mit mehr als zwei Kindern weitere finanzielle Bedarfe bestehen, sind diese durch Erhöhungsbeträge auszugleichen."

(aus der Begründung des Gesetzesentwurfes für das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023)

Damit hat sich der Freistaat aus meiner Sicht selbstverpflichtet, ab dem 01. Januar 2024 zumindest die genannten Sonderzahlungen entweder zu perpetuieren oder in entsprechende prozentuale Steigerungen umzusetzen, um nicht sofort wieder verfassungswidrig zu besolden. Reichen wird das wegen der erneuten und sehr hohen Bürgergeldanpassung und den hier im Forum zu genüge aufgezeigten Rechenfehlern der Besoldungsgesetzgeber ohnehin nicht. Das Gesetz 2023 war mit den Sonderzahlungen gerade so eben auf Kante genäht. Ich bin auf den Entwurf für 2024 gespannt. Wichtig ist der 3. Halbsatz: "Der Thüringer Gesetzgeber hatte zudem mit dem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation vom 10.06.2023 festgelegt, dass die Tarifeinigung insoweit anzurechnen ist, dass eine verfassungsmäßige Alimentation gewährleistet bleibt."

Inzwischen verbleibt für eine reduzierende Anpassung des Tarifabschlusses kein Raum mehr, das neue Besoldungsanpassungsgesetz muss deutlich darüber hinausgehen.

semper fi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #4 am: 18.12.2023 13:24 »
"Daher sind zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation, insbesondere zur Wahrung des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab dem 1. Januar 2023 eine Anpassung der alimentationsrelevanten Besoldungsbestandteile um 3,25 Prozent sowie Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise, welche nach § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährt werden können, zwingend erforderlich. Soweit darüber hinaus für Beamte und Richter mit mehr als zwei Kindern weitere finanzielle Bedarfe bestehen, sind diese durch Erhöhungsbeträge auszugleichen."

(aus der Begründung des Gesetzesentwurfes für das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023)

Damit hat sich der Freistaat aus meiner Sicht selbstverpflichtet, ab dem 01. Januar 2024 zumindest die genannten Sonderzahlungen entweder zu perpetuieren oder in entsprechende prozentuale Steigerungen umzusetzen, um nicht sofort wieder verfassungswidrig zu besolden. Reichen wird das wegen der erneuten und sehr hohen Bürgergeldanpassung und den hier im Forum zu genüge aufgezeigten Rechenfehlern der Besoldungsgesetzgeber ohnehin nicht. Das Gesetz 2023 war mit den Sonderzahlungen gerade so eben auf Kante genäht. Ich bin auf den Entwurf für 2024 gespannt. Wichtig ist der 3. Halbsatz: "Der Thüringer Gesetzgeber hatte zudem mit dem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation vom 10.06.2023 festgelegt, dass die Tarifeinigung insoweit anzurechnen ist, dass eine verfassungsmäßige Alimentation gewährleistet bleibt."

Inzwischen verbleibt für eine reduzierende Anpassung des Tarifabschlusses kein Raum mehr, das neue Besoldungsanpassungsgesetz muss deutlich darüber hinausgehen.

Dem schließe ich mich an. Der Abstand zur Grundsicherung ist so eng auf Kante genäht, dass lediglich ein Sicherheitsabstand i.H.v. 1% bestand und dieser auch nur unter Zuhilfenahme der steuerfreuen Einmalzahlungen.

Da die Berechnungen des TFM bezüglich der Leistungen an Bürgergeldempfänger auf Daten von 2020 und 2021 beruhten, zumindest hinsichtlich der Bedarfe für Kosten der Unterkunft, und diese Bedarfe aufgrund der extremen Inflationsjahre 2022 und 2023 tatsächlich erheblich höher ausfielen, dürfte allein hier schon eine Unteralimentation vorausgesetzt werden können. Die Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent tut dann ihr übriges.

Da dank der glorreichen (H)Ampelmänner in der Bundesregierung die Inflation in Deutschland im Gegensatz zum Rest Europas wieder an Fahrt gewinnen wird, denn die Erhöhung der Maut, der CO2 Abgabe und der neu erfundenen Steuern wird die Preise auf Güter des täglichen Lebens nochmals verteuern aber eben auch Heizkosten, die für die Bürgergeldempfänger ja bekanntlich übernommen werden. Daher dürfte der Sicherheitsabstand zur Grundsicherung geradezu pulverisiert werden.

Insoweit dürfte selbst bei einer 1:1 Übernahme des Tarifergebnisses eine verfassungswidrige Alimentation bestehen. Wird das Tarifergebnis dabei noch verrechnet, so behaupte ich frank und frei, dass die verfassungswidrige Alimentation spätestens ab dem 01.01.2024 absolut besteht und jeder der noch einen Funken Selbstachtung hat, entsprechend Klagen sollte, ist zumindest meine Meinung.

MadMax1020

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #5 am: 19.12.2023 14:00 »
Was meint ihr wielange es dauern wird bis es zu einem Ergebnis kommt?


Statistiker

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #7 am: 22.12.2023 12:39 »
Hallo zusammen,

ich kann mich in vielen Punkten meinen Vorredner nur anschließen.
Gespannt bin ich auf das zukünftige Ergebnis schon. In der Voraussicht mal wieder enttäuscht zu werden.

Ich habe das letzte Besoldungsgesetz (und die Anpassungen aus 2021 und 2022) mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Eine "verfassungsgemäße" Allimentation war dort nur durch die Einbeziehung der 3000€ für Beamte mit min. 2 Kindern zu ermöglichen. Rein vom Verständnis her düfte somit der TVL-Ergebnis nicht um die bereits 3,25% gekürzt werden. Denn selbst bei "vollen" 200€ erachte ich aufgrund der Inflationstraten und der starken Erhöhung des Bürgergeldes und mit Wegfall der steuerfreien 3000€ eine verfassungsgemäße Allimentation für nicht realiesierbar.

Ich hoffe es erfolgt nicht schon wieder eine Verdoppelung des Kinderzuschlags. Dafür habe ich auch mehrere Grunde z.B. nicht Pensionswirksam, Ungleichbehandlung Tarifbeschäftigte, Motivationsverlust zur Qualifizierung und Unmut kinderloser Beamter etc.

Über die zukünftigen Rechentricks unseres TFM (Einbeziehung der noch nicht gezahlten 2000€ für kinderlose Beamte) möchte ich allerdings in den Weihnachtstagen am Liebsten nicht nachdenken. Das TFM wird schon die für Sie billigste Variante zur Herstellung der "verfasungsgemäßen Alimentation" wählen.

Allerdings bin ich froh, dass es diese Seite gibt. Ich freue mich, dass es auch Thüringer gibt, welche sich mit einer Vielzahl von, nicht nur gesellschaftspolischen Fragen, auseinander setzt. Thüringer Seiten gibt es hier ja nicht allzu oft.
Ich finde es immer wieder erschreckend, wie kleingeistig mein direkten Kollegen doch sind. Da sind Themen wie Weihnachtspullover und Schrottwichtel leider wichtiger.
Leider habe ich nur vereinzelt Kollegen erlebt, mit den man vernünftige Gespräch über beliebige Themen führen kann.

Deshalb meinen Dank an die Community!

Ein schönes Weihnachtsfest und kommt gut ins Jahr 2024!

semper fi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #8 am: 28.12.2023 09:50 »
Statistiker spricht mir da aus der Seele.

Das TFM wird wieder alles hübsch herunterrechnen in einem Gesetzesentwurf mit sagen wir mal 170 Seiten, sodass kein Parlamentarier mehr durchblickt. Da wird dann auf Seite 10 auf Seite 58 und von dort auf Seite 123 unter Berücksichtigung der Anlage 8-dreiviertel auf Seite 168 verwiesen und schon hat keiner mehr Lust sich ernsthaft damit auseinander zu setzen. Tja, außer die Gerichte, die werden es müssen.

Bei der Bedarfsberechnung für Bürgergeldempfänger werden dann wieder die "günstigen" Heizkosten aus 2021 angesetzt, damit ja nicht die extremen Inflationsjahre 2022 und 2023 zum Zuge kommen. Man würde sonst wohlmöglich erkennen, welche Unsummen tatsächlich in einen Bürgergeldhaushalt fließen, würde man die aktuellen Wohnkosten berücksichtigen. Mit den tatsächlichen Kosten würde man dadurch wohlmöglich auch erkennen, dass die Alimentation derart die Vorgaben des BVerfG reißt, dass es nur so kracht. Man würde auch erkennen, dass die Inflation der letzten 3 Jahre ein so großes Reallohnminus bewirkt hat, dass selbst mit den ursprünglich geforderten 10,5 % unterm Strich ein Negativbetrag stünde. Die Inflation der Folgejahre ist da noch nicht mal mit eingerechnet, denn diese wird zwar im Euroraum geringer aber eben nicht verschwinden, hinzukommend leben wir in Deutschland, wo diese dank der tollen Arbeit der Ampel sogar noch steigen wird. Es gibt bereits jetzt ein Delta, welches auch bei einer 1:1 Übertragung auf die Besoldungsempfänger leider nur immer größer werden wird, bis es irgendwann zu spät ist.

Natürlich habe ich daher auch in 2023 Widerspruch eingelegt, ich lasse mir das nicht gefallen und wenn andere mit ihrer verfassungswidrigen Besoldung zufrieden sind, dann bitte, stört mich nicht. Was mich mehr stört ist, dass ich das echt einfach jedes Jahr wieder machen muss und aller Voraussicht nach auch in 2024.

Meine Frage lautet daher : "Same procedure as last year, Miss Taubert?" leider kenne ich ihre Antwort: "Same procedure as every year!"

In diesem Sinne, allen einen guten Rutsch und bleibt Gesund. 



Atzinator

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #9 am: 17.01.2024 19:13 »
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnis-auf-beamte-in-arbeit/

Nicht viel neues, aber tatsächlich schürt es ein wenig die Hoffnung, dass das (tabellenwirksame) Resultat über dem Ergebnis der TV-L-Verhandlungen ausfallen könnte.

Die Hoffnung stirbt zuletzt  :). Nächste Woche oder spätestens zur Parlamentssitzung am 31.01. wissen wir mehr.

Satoshi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #10 am: 19.01.2024 10:44 »
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnis-auf-beamte-in-arbeit/

Nicht viel neues, aber tatsächlich schürt es ein wenig die Hoffnung, dass das (tabellenwirksame) Resultat über dem Ergebnis der TV-L-Verhandlungen ausfallen könnte.

Die Hoffnung stirbt zuletzt  :). Nächste Woche oder spätestens zur Parlamentssitzung am 31.01. wissen wir mehr.

Ich bin da weniger optimistisch bei dem Artikel. BaWü hat sich auch gegen den Sockel entschieden, was zur Wahrung des Abstandsgebotes natürlich gut ist. Allerdings bekommt man dort nun lediglich mit der A15 die 200 Euro in der ersten Erhöhung - alle darunter kommen schlechter weg.

Vielleicht bin ich auch ein wenig zu misstrauisch. Aber es wurmt mich ein wenig, dass der TBB sich so lobend über den Freistaat äußert und darauf verweist, man hätte ja schon großzügigerweise in 2023 etwas bekommen. Unterm Strich war das sicherlich nur das Mindeste, was irgendwie nötig war, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu herzustellen. Aber das galt eben für 2023 und nicht für die ff. Jahre. Weder die erneute Anpassung des Bürgergeldes im zweistelligen Prozentbereich (wie bereits in 2023) noch das Ergebnis der Tarifverhandlungen war zu diesem Zeitpunkt klar.

Der Gipfel der Frechheit ist in letzter Instanz die Anrechnung der Einmalzahlung. Es muss ja einen Grund gegeben haben, weshalb kinderlose einen anderen Betrag als Beamte mit Nachwuchs erhalten haben. Wenn diese Zahlungen nun angerechnet werden und der Kinderlose ggf. noch eine Aufstockung erhält, untergräbt das doch die eigenen bisher aufgestellten Vergütungsmaßstäbe. Vielleicht hat man im FM aber auch einfach Spaß am Würfeln.

CK7985

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #11 am: 25.01.2024 11:08 »
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnis-auf-beamte-in-arbeit/

Nicht viel neues, aber tatsächlich schürt es ein wenig die Hoffnung, dass das (tabellenwirksame) Resultat über dem Ergebnis der TV-L-Verhandlungen ausfallen könnte.

Die Hoffnung stirbt zuletzt  :). Nächste Woche oder spätestens zur Parlamentssitzung am 31.01. wissen wir mehr.

Ich bin da weniger optimistisch bei dem Artikel. BaWü hat sich auch gegen den Sockel entschieden, was zur Wahrung des Abstandsgebotes natürlich gut ist. Allerdings bekommt man dort nun lediglich mit der A15 die 200 Euro in der ersten Erhöhung - alle darunter kommen schlechter weg.

Vielleicht bin ich auch ein wenig zu misstrauisch. Aber es wurmt mich ein wenig, dass der TBB sich so lobend über den Freistaat äußert und darauf verweist, man hätte ja schon großzügigerweise in 2023 etwas bekommen. Unterm Strich war das sicherlich nur das Mindeste, was irgendwie nötig war, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu herzustellen. Aber das galt eben für 2023 und nicht für die ff. Jahre. Weder die erneute Anpassung des Bürgergeldes im zweistelligen Prozentbereich (wie bereits in 2023) noch das Ergebnis der Tarifverhandlungen war zu diesem Zeitpunkt klar.

Der Gipfel der Frechheit ist in letzter Instanz die Anrechnung der Einmalzahlung. Es muss ja einen Grund gegeben haben, weshalb kinderlose einen anderen Betrag als Beamte mit Nachwuchs erhalten haben. Wenn diese Zahlungen nun angerechnet werden und der Kinderlose ggf. noch eine Aufstockung erhält, untergräbt das doch die eigenen bisher aufgestellten Vergütungsmaßstäbe. Vielleicht hat man im FM aber auch einfach Spaß am Würfeln.

Sehe ich leider ähnlich, was mein Gefühl und den Ersteindruck betrifft...

Atzinator

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #12 am: 25.01.2024 15:40 »
Ich sage ja die Hoffnung stirbt zuletzt... Aber sie stirbt :).

In den TOP der Plenumssitzung ab 31.01. ist zumindest keine Drucksache aufgeführt, die auf die Sonderzahlung bzw. Besoldungsanpassung hinweist. Der FDP TOP 60 zum DuZ wird ja auch schon seit 6 Monaten mitgenommen und dürfte sich seit der Haushaltsdebatte (positiv) erledigt haben.

mD046

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #13 am: 26.01.2024 07:26 »
Ich sage ja die Hoffnung stirbt zuletzt... Aber sie stirbt :).

In den TOP der Plenumssitzung ab 31.01. ist zumindest keine Drucksache aufgeführt, die auf die Sonderzahlung bzw. Besoldungsanpassung hinweist. Der FDP TOP 60 zum DuZ wird ja auch schon seit 6 Monaten mitgenommen und dürfte sich seit der Haushaltsdebatte (positiv) erledigt haben.

Habe die letzten Wochen und tage auch fleißig die TOPs durchforstet sowohl vum HuFA, welcher heute tagt, als auch die der Plenarsitzung nächste Woche. Leider ist da noch absolut gar nichts dabei.
Bin sehr gespannt wann wir das erste mal etwas hören. Ich kann mir auch vorstellen, dass sie sich wieder ausgiebig Zeit lassen und es sich sogar über die Sommerpause zieht, bis alles endgültig durch ist.
Irgendwas wird ja kommen, so viel steht schon mal fest.

MadMax1020

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #14 am: 26.01.2024 08:38 »
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnis-auf-beamte-in-arbeit/

Nicht viel neues, aber tatsächlich schürt es ein wenig die Hoffnung, dass das (tabellenwirksame) Resultat über dem Ergebnis der TV-L-Verhandlungen ausfallen könnte.

Die Hoffnung stirbt zuletzt  :). Nächste Woche oder spätestens zur Parlamentssitzung am 31.01. wissen wir mehr.

„In einigen Tagen sollen aber die letzten Abstimmungsprozesse abgeschlossen sein und die Eckdaten der Besoldungsanpassung verkündet werden.“

Hoffe mal das sie wirklich von Tagen gesprochen haben und keinen Monaten…