Kurzzusammenfassung der Plenardebatte:
- Abg. Müller von den Grünen sagt kein Wort zum eigentlichen Gesetzentwurf, lobt lediglich den Änderungsantrag von RRG zwecks Inflationsausgleichszahlung an Lehrer freier Schulen
- Abg. Kowallek (CDU) sagt ebenfalls nahezu nichts zum Gesetzentwurf selbst, bezeichnet die Beamtenbesoldung als allgemein reformbedürftig und kritisiert, dass die LReg dem Evaluationsersuchen des Landtags aus 2021 nicht nachgekommen sei
- Abg. Montag (FDP) kritisiert, dass die Sockelbetragserhöhung gerade für die mittlere Beamtenebene nicht erreicht werde. Lobt aber zugleich das Finanzministerium für den haushaltsschonenden Gesetzentwurf?!
- Abg. Merz (SPD) lobt die Großzügigkeit der vorangegangenen Erhöhung aus 2023, sieht durch den Gesetzentwurf die verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet und erläutert die Notwendigkeit einer prozentualen Erhöhung anstelle eines Sockelbetrags wegen des Anstandsgebots, obwohl man eigentlich den Sockelbetrag besser finde
- Abg. Kießling (AfD) äußert sich skeptisch, ob das Gesetz den Vorgaben des BVerfG entspreche. Er zitiert eine kritische Stellungnahme aus dem Online-Diskussionsforum. Schweift dann ab zum Untersuchungsausschuss Staatssekretärsaffäre.
- Abg. Hande (Linke) hält Erhöhung um 1,462% für sachgerecht. Zusammengerechnet mit den 3,25% aus 2023 habe der Beamte A6 eine ähnliche Nettoerhöhung wie der entspr. Angestellte. Ungerecht sei, dass die höheren Beamten hier viel mehr erhalten als die entspr. Angestellten. Der alimentative Ergänzungszuschlag sei zu kritisieren, da er zu Recht als Herdprämie bezeichnet werden könne. Auch die Höhe der Familienzuschläge sehe er kritisch. Man werde aber dennoch zustimmen.
- Ministerin Taubert (SPD) spricht Eingangs davon, dass man für einfache Tätigkeiten keine Beamten mehr einsetzen könne. Man habe die unteren Besoldungsgruppen abgeschafft, da man bei deren Erhalt das gesamte Besoldungsgefüge hätte anpassen und insbesondere den höheren Beamten hätte deutlich mehr zahlen müssen. Sie wolle auch keine Erhöhung der Beamtenbesoldung über den TV-L hinaus, da dies den Angestellten nicht zu vermitteln sei. Sie kritisiert das BVerfG für die Kopplung ans SGB II, das Gericht habe die Auswirkungen nicht bedacht. Den Abgeordneten müsse klar sein, dass für eine grundlegende Besoldungsreform auch viel Geld in die Hand genommen werden müsse, womit dann andere Dinge politisch nicht mehr umgesetzt werden könnten. Gerecht sei auch die Anrechnung der vorangegangenen Erhöhung. Es könne nicht der mehr bekommen, der am lautesten schreie. Ohnehin seien unter den Widersprüchen und Klagenden mehrheitlich gut Verdienende höhere Beamte, die sich über zu wenig Geld beschwerten.
Das Ganze fand statt vor nahezu leeren Rängen.
Ende vom Lied: Zustimmung SPD, Grüne, Linke, CDU und AfD. Enthaltung FDP.
Also alles wie erwartet.
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