Autor Thema: Höhergruppierung Erfahrungsstufe bei Arbeitgeberwechsel  (Read 1503 times)

Gertrud1966

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Hallo Zusammen,

ich stehe vor dem Wechsel von einem kommunalen Arbeitgeber zu einem anderen kommunalen Arbeitgeber.

Ich bin momentan in EG 8/5 eingruppiert und zu dem Zeitpunkt des Antritts beim neuen Arbeitgeber 3,5 Jahre in der Stufe.

Da der neue AG immensen Personalmangel (wie fast überall) hat, habe ich beim Vorstellungsgespräch versucht zu verhandeln, dass ich in der 8/6 eingestellt werde.

Dies wurde abgelehnt, da es angeblich im TVÖD keinen Spielraum gäbe und dies nicht möglich sei.

Ich habe gestern die Zusage für die Stelle bekommen und habe nächste Woche einen Termin zur Unterschrift...

Stimmt die Aussage des Personalamtmitarbeiters oder ist das Blabla und die könnten problemlos in die höhere Erfahrungsstufe übernehmen?

Grüße und Danke im Voraus
« Last Edit: 14.12.2023 16:22 von Gertrud1966 »

FearOfTheDuck

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Mit der Begründung Personalmangel könnte der AG das tatsächlich. Er könnte als förderlich werten, was er möchte, also deine Zeit in der EG 8 + sonstige Zeiten in deinem Arbeitsleben. Allerdings ist es immer eine "kann" Geschichte.

McOldie

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Paß auf, dass du nicht nur die Stufe 3 bekommst, weil die Regelung des § 16 Abs. 2 a TVöD nur eine Kann-Regelung ist

VFA West

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Stufe 6 ist nur möglich, wenn du mind. 10 Jahre Berufserfahrung hast und diese vom AG als "förderlich" angerechnet wird.
Alternativ dazu ist es möglich, bei einem unmittelbaren Wechsel die Stufenlaufzeit weiterlaufen zu lassen, dies musst du dann aber so auch fordern. Dann würdest du ja nach 1,5 Jahren beim neuen AG in die Stufe 6 kommen. Ist doch auch okay oder?

MoinMoin

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Stufe 6 ist nur möglich, wenn du mind. 10 Jahre Berufserfahrung hast und diese vom AG als "förderlich" angerechnet wird.
Alternativ dazu ist es möglich, bei einem unmittelbaren Wechsel die Stufenlaufzeit weiterlaufen zu lassen, dies musst du dann aber so auch fordern. Dann würdest du ja nach 1,5 Jahren beim neuen AG in die Stufe 6 kommen. Ist doch auch okay oder?
Stufe 5 ist nach 10 Jahren erreicht.  die Stufe 6 braucht 15 Jahre.
Also auf alle Fälle darauf bestehen, dass alle Zeiten anerkannt werden, ansonsten wartet man unnötigerweise 5 Jahre um in die Stufe 6 zu kommen.
Wenn also keine 15 Jahre fZ vorhanden ist, dann stimmt die Aussage des Personalers.

VFA West

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Stufe 6 ist nur möglich, wenn du mind. 10 Jahre Berufserfahrung hast und diese vom AG als "förderlich" angerechnet wird.
Alternativ dazu ist es möglich, bei einem unmittelbaren Wechsel die Stufenlaufzeit weiterlaufen zu lassen, dies musst du dann aber so auch fordern. Dann würdest du ja nach 1,5 Jahren beim neuen AG in die Stufe 6 kommen. Ist doch auch okay oder?
Stufe 5 ist nach 10 Jahren erreicht.  die Stufe 6 braucht 15 Jahre.
Also auf alle Fälle darauf bestehen, dass alle Zeiten anerkannt werden, ansonsten wartet man unnötigerweise 5 Jahre um in die Stufe 6 zu kommen.
Wenn also keine 15 Jahre fZ vorhanden ist, dann stimmt die Aussage des Personalers.
Richtig, meinte natürlich 15 Jahre.