Autor Thema: [SH] Besoldungsrunde SH  (Read 1561 times)

KielerJung

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[SH] Besoldungsrunde SH
« am: 14.12.2023 21:18 »
Wie so oft, ist der Abschluss zumindest einmalig spürbar, auf einen tieferen Blick ein Ohrfeige für alle Beschäftigten des ÖD.

Beispiel SH:
Als Beamte in SH mit zwei Kindern erhält man eine IAP von 1.500€ und einen Zuschlag für 2 Kinder von jeweils 250€ um eine angemessene Alimentation herstellen zu „wollen“. Macht in der Summe 2.000€ mehr in 2023, besser als nichts.
Das Jahr 2024 startet mit einer Einmalzahlung von 300 €, zehn weiteren Zahlungen in Höhe von 120 € und einer Bruttoerhöhung von 200€ ab November. Macht eine Erhöhung der Netto-Besoldung von ca. 1.850 €.

Der Tarifabschluss und Anpassungsgesetz in SH stellt also Beamte mit Kindern in 2024 erstmal schlechter als 2023, obwohl man weiß, dass 2023 schon mehr notwendig gewesen ist. Hinzu kommt die Bürgergelderhöhung.

Die Abschlüsse werden inhaltlich von Verhandlung zu Verhandlung schlechter, die jungen Kollegen, soweit es Bewerber gibt, folgen offenbar im Großteil nicht den der Älteren, Stichwort Krank melden etc.

Die Qualität des öffentlichen Dienstes wird wissentlich an die Wand gefahren.
« Last Edit: 24.12.2023 23:45 von Admin »

Paterlexx

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde SH
« Antwort #1 am: 20.12.2023 11:25 »
Du musst in deiner Gegend mal mehr Leute zum Klatschen motivieren.
Du kannst den Arbeitgeber nicht unter drucksetzen, wenn du dienst und nicht arbeitest.

Spaß bei Seite. Die Beamten, die jetzt auf Grund der Besoldungsgesetz mit einem arbeitslosen Partner und 2 Kindern da stehen ( also die, die Antragsberechtigt sind für Zuschläge) sind mit Gehaltsverhandlung immer im Minus. Außer dieses und letztes Jahr.

Die BG-Familie ist ja die Grundlage der Berechnung. Da diese zum 01.01.2024 aber 12% save bekommen, steht man auf einmal besser da :-)

Frau Arbeitslos werden lassen, noch 2 Kinder +  nachlegen. Die Welt könnte nicht besser sein.

Malkav

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde SH
« Antwort #2 am: 20.12.2023 12:35 »
Beispiel SH:
Als Beamte in SH mit zwei Kindern erhält man eine IAP von 1.500€ und einen Zuschlag für 2 Kinder von jeweils 250€ um eine angemessene Alimentation herstellen zu „wollen“. Macht in der Summe 2.000€ mehr in 2023, besser als nichts.
Das Jahr 2024 startet mit einer Einmalzahlung von 300 €, zehn weiteren Zahlungen in Höhe von 120 € und einer Bruttoerhöhung von 200€ ab November. Macht eine Erhöhung der Netto-Besoldung von ca. 1.850 €.

Spannend finde ich ja auch den Gedanken des Besoldungsgesetzgebers einen Teil der IAP im Januar 2024 auszuzahlen und da das Etikett "Für 2023" dranzukleben. Da die Alimentation ja stets einen aktuellen Bedarf decken soll (nur so lässt sich ja das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung begründen), dürfte eine Zahlung in 2024 "für das Vorjahr" im Kontext der Berechnung der Mindestalimentation 2023 unzulässig sein.

Ganz davon abgesehen, verweise ich nochmal darauf, dass gewichtige Gründe dafür sprechen, dass die IAP bei der Berechnung der Mindestalimentation und der Parameterprüfung komplett rauszulassen sein wird, da diese Prämie gem. § 3 Nr. 11c EStG nur zuästzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (= verfassungskonforme amtsangemessene Alimentation) gezahlt wird. Die Gesetzesbegründung zur IAP in SH stellt auch ausdrücklich klar, dass es sich um eine zusätzliche Zahlung gem. § 3 Nr. 11c EStG handelt. Hinter diese Aussage kann der Besoldungsgesetzgeber bei seinen zukünftigen Berechnungen später nicht mehr zurück.

Auf dieses Problemfeld wurde der Finanzausschuss in der entsprechenden Anhörung seitens des dbb auch ausdrücklich hingewiesen. Da mit Herrn Plambeck von der CDU auch ein Steuerberater und mit Frau Raudis von der SPD und Herrn Hansen von der CDU ehem. Finanzbeamte im Finanzausschuss des LT sitzen, darf zumindest ein Problembewusstsein unterstellt werden. Ob der Erkennung eines Problems auch politische Lösungen folgen, steht widerum auf einem anderen Blatt.

NordWest

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde SH
« Antwort #3 am: 20.12.2023 17:33 »
Spannend finde ich ja auch den Gedanken des Besoldungsgesetzgebers einen Teil der IAP im Januar 2024 auszuzahlen und da das Etikett "Für 2023" dranzukleben. Da die Alimentation ja stets einen aktuellen Bedarf decken soll (nur so lässt sich ja das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung begründen), dürfte eine Zahlung in 2024 "für das Vorjahr" im Kontext der Berechnung der Mindestalimentation 2023 unzulässig sein.

Meines Erachtens geht es dabei im wesentlichen um die Zuordnung im Landeshaushalt. Die Länder wollen die Zahlungen gerne auf die 3 Haushaltsjahre 23, 24 und 25 verteilen. Für die Beamten dürfte die Zuordnung irrelevant sein.

SHbaltic

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Antw:[SH] Besoldungsrunde SH
« Antwort #4 am: 02.01.2024 21:55 »
In der vergangenen Woche wurde das Gesetz über die Sonderzahlung verkündet (ab Bl. 645) https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2023/gvobl_17_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Mal sehen, wann die weitere Umsetzung erfolgt...

HansGeorg

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Antw:[SH] Besoldungsrunde SH
« Antwort #5 am: 03.01.2024 06:19 »
In der vergangenen Woche wurde das Gesetz über die Sonderzahlung verkündet (ab Bl. 645) https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2023/gvobl_17_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Mal sehen, wann die weitere Umsetzung erfolgt...

Von den versprochenen 250€ pro Kind als Ausgleich für 2023 (Alimentation) lese ich aber auf einmal nichts mehr.