Hallo,
hier als Laie, ja leider ist mit den Gesundheitsfragen bei den PKV'en aufgrund der "vorvertraglichen Anzeigepflicht" schon recht sehr streng, zum einen weil wenn du etwas (wissentlich) nicht angibst wirst du im worst-case aus der Versicherungsgesellschaft ausgeschlossen und der Vertrag mit dir aufgelöst.
Leider gibt es einige Ärzt*innen die tatsächlich in den Diagnosen Ihrer Patient*innen - ohne deren wissen - überzogene Diagnosen reinschreiben, um dadurch von der Krankenkasse mehr Vergütung zu erhalten.
Meines Erachtens nach würdest du am besten damit fahren, diese Diagnosen bereinigen zu lassen. Entweder direkt mit dem Arzt im direkten Gespräch, wo er diese Diagnosen zurück nimmt oder abändert und zusätzlich schriftlich versichert, dass die Diagnosen nicht zutreffend waren. Zweiteres werden die wenigsten wohl machen, ist ja ein Schuldeingeständnis. Ansonsten bleibt der anwaltliche Weg und die Anzeige bei der Ärztekammer und der Krankenkasse als weiteres Mittel sowie ggf. gegenüber der Krankenversicherung eine (eidesstattliche) Versicherung, dass hier der Arzt Betrug begangen hat - was zwingend natürlich durch entsprechende benannte Anzeigen begleitet worden muss.
Zumindest gegen die falsch gestellten "psychischen Krankheiten" und schwerwiegendere Diagnosen im Abfragezeitraum würde ich schon vorgehen wollen, denn das hat ja einen Einfluss auf einen möglichen Risikozuschlag.
Auch ist zu differenzieren, ob der Arzt auf den Diagnosen "G", "V" oder "A" reingeschrieben hat. Bei "V" und "G" ist es doof, weil es für "Verdacht auf" (wenn darauf kein Ausschluss erfolgt ist) und "Gesicherte Diagnose" steht. "A" hingegen ist gut, das bedeutet "Ausschluss von x", also dass die Diagnose nicht gesichert/zutreffend/negativ ist.
Diagnosen die zutreffend sind und im Abfragezeitraum sind, lässt du natürlich so stehen und überlässt die Einschätzung des Risikos der Risikoprüfungsabteilung. Hilfreich kann hierbei eine zusätzliche eigene Erklärung oder ggf. zzgl. die des Arztes sein. Etwa "ohne Beschwerden, ohne Behandlung, keine Behandlung angeraten oder angedacht" o.ä.
Die ganzen Behandlungen an die man sich nicht mehr erinnern kann, obwohl man sich hier nach Kräften ausreichend bemüht hat - etwa durch hinzuziehung der elektronischen Patientenquittigung bei der Krankenkasse und den Patientenakten beim Arzt - sind dann eben auch nicht anzugeben. Grundsätzlich geht es vor allem darum dass man nichts gefahrerhebendes "unterschlagen" hat, was man eigentlich mit normalem nachdenken wissen müsste.
Es geht jetzt nicht so konkret um jeden einzelnen normalen Schnupfen/Erkältung, wenn dann vielleicht aktuelles Beispiel um Corona-Infektionen die man seit 2019 vielleicht erlitten hat und die dann glücklicherweise ohne Beschwerden oder Folgen abgelaufen ist oder eben anderes Beispiel um eine Meningitis Entzündung wegen der man im Krankenhaus war. Das sind wohl dann die eher "wichtigeren Themen" oder eben solche Diagnosen wie die dir dein Arzt fälschlicherweise aufgestellt hat.
Ansonsten stünde ja, auch wenn du jetzt alle falschen und richtigen Diagnosen nach bestem Wissen und Gewissen angegeben hast, dann bei einer Ablehnung zumindest bei den teilnehmenden Krankenversicherern der Weg über die Öffnungsaktion zur Verfügung mit einem Risikozuschlag von "bis zu 30%", je nach Versicherer.
In jedem Falle würde ich nach dieser Diagnosebereinigung dann bei allen für dich in Frage kommenden Versicherern anonyme Risikovorabfragen durchführen. Dann kannst du in ruhe und unverbindlich sehen welche Versicherer dich zu ggf. welchen Konditionen annehmen würden. Bitte geh in jedem Falle zuerst den Weg der anonymen Risikovorabfragen, gleichgültig ob man es selbst oder via Fachmenschen macht.
Ansonsten kann hier ein qualifizierter Fachmensch hierzu mehr sagen und unterstützend mitwirken.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung gibt es keine "vorvertragliche Anzeigepflicht", hier ist es dann wesentlich am wichtigsten, dass man keine Täuschung betrieben hat. Hier ist dann alle "bis dahin" bekannten oder derzeitigen Beeinträchtigungen/Erkrankungen anzugeben. Hier sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben relevant und nicht was der Arzt gegebenenfalls in Abrechnungsbetrügerischer Absicht angegeben hat und wovon du erst jetzt Kenntnis erlangt hat.
Bezüglich der Krankheiten, es kommt konkret auf den Abfragezeitraum und die Fragen an! Für den 3 jährigen "ambulanten Abfragezeitraum" ist es natürlich nicht mehr anzugeben, jedoch könnte es eine andere Fragestellung geben auf die es gegebenenfalls Zutreffen könnte.
Konkretes Beispiel, bei meinem Versicherer gibt es im Fragebogen manchmal eine weitere Fragestellung, die keinen Abfragezeitraum hat: "Besteht bzw. bestehen Allergien, Beschwerden; Krankheiten, organische oder körperliche Anomalien, Unfallfolgen und/oder haben Sie Körperimplantate und/oder Prothesen?" oder bei einem anderen Versicherer "
Hier ist dann auf deine Situation bezogen die Frage, ist eine Schilddrüsenzyste, auch falls diese nicht mehr behandlungsbedürftig ist, dann eine "bestehende Beschwerde, Krankheit, Gesundheitsstörung oder Anomalie"?
Ja soweit von mir, ein Fachmensch oder der Versicherer selbst kann hier natürlich besser Auskunft geben.