Vllt hat die Behörde nicht nur einmal Lehrgeld bezahlt? Wenn es so war, wie du oben geschrieben hast, dann haben sie zurecht im Falle deiner Frau Lehrgeld bezahlt. Ich war da zwar schon krasser in meinen Aussagen, es passieren aber jedem mal Fehler und wenn man tatsächlich kurz vorm Feierabend noch ne Bewerbung, die 237ste an dem Tag, gelesen hat, dann kann man schon mal was überlesen. Darf, sollte nicht passieren. Passiert aber. Dafür gibts dann aber Versicherungen. Schlimm ists natürlich und solche Behörden gibts auch, die es einfach drauf ankommen lassen.
Wenn nun die Behörde mind. schon einmal vorm AG stand, einen Fehler, warum auch immer, gemacht hat, die kann nicht so dumm sein, deine Frau aus Rache (?) in der Probezeit zu kündigen? Will die Behörde dann gegen sie nochmal verlieren? Dann vllt nicht vorm AG, sondern in den Medien? Ganz schlechte Idee und dann Publicity. Bekannter ist Anwalt Arbeitsrecht. Der kontaktiert immer wieder mal die regionale Presse, die dann vor Ort beim Verfahren ist auch mal über den ein oder anderen Fall berichtet. Da hat sich schon so mancher AG wo auch immer böse Blicke, Zungen ... gefallen und sich rechtfertigen müssen.
Aber mal ganz rational: wenn deine Frau die Beste war und gehen wir mal davon aus, dass die Behörde nach der Bestenauslese geht und selbst wenn nicht, der Aufwand für eine "Scheineinstellung" ist selbst in der kleinsten Verwaltung viel zu groß, nur um dann in der Probezeit zu sagen "Ätschi Bätschi!"