Autor Thema: Erst verklagt! Dann dort arbeiten?  (Read 1335 times)

hoffe

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Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
« am: 15.12.2023 12:01 »
Hallo,

meine Frau hat vor ein paar Jahren eine Behörde wegen Nichteinladung zu einem VG verklagt. Sie hatte ihre Schwerbehinderung angegeben und war nicht offensichtlich ungeeignet.

Jetzt hatte sie letzte Woche dort ein VG und heute die Zusage erhalten.

Ich persönlich hab Bauchschmerzen, wenn sie da anfangen sollte. Hat man da nicht einen negativen Stempel oder sind die Zweifel unbegründet?

Gruß

Tagelöhner

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Antw:Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
« Antwort #1 am: 15.12.2023 12:03 »
Durchaus möglich, dass sich das noch auswirkt...vielleicht hat sie aktuell aber niemand mehr auf dem Schirm. Außerdem gibt es nicht ohne Grund eine Probezeit, die ja auch dem Arbeitnehmer dazu dient für sich herauszufinden, ob das berufliche Umfeld passt.

MoinMoin

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Antw:Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
« Antwort #2 am: 15.12.2023 12:11 »
Angenommen, sie ist die Beste gewesen, aber man will sie nicht, weil da jemand noch sauer ist wg. Klage.
Dann stellt man sie ein, lässt sie bisserl arbeiten und Kündigt, ohne angaben von Gründen, da noch kein KSchG gilt.

Könnte sie dagegen vorgehen?

Fragmon

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Antw:Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
« Antwort #3 am: 15.12.2023 12:14 »
§ 168 SGB IX wird es nicht so einfach machen.


Max

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Antw:Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
« Antwort #4 am: 15.12.2023 12:26 »
Es kann gut sein,  dass niemand der die Einstellung bearbeitet hat von der Klage weiß oder sich nicht erinnert.
Bewerber gibt es auch nicht wie Sand am Meer.
Ich hätte da keine Bauchschmerzen und würde die Vergangenheit ruhen lassen.

Das die Behörde so nachtragend ist,  dass hier eingestellt wird nur in der Hoffnung in der Probezeit kündigen zu können glaube ich nicht.

MoinMoin

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Antw:Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
« Antwort #5 am: 15.12.2023 12:34 »
Nur zur Klarstellung, ich auch nicht.

Garfield73

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Antw:Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
« Antwort #6 am: 15.12.2023 12:34 »
Warum bewirbt sich Deine Frau, wenn sie dort gar nicht anfangen will?
Hatte sie gehofft, wieder nicht eingeladen zu werden?
Oder sind die Bauchschmerzen nur bei Dir?

Ansonsten: Bei dem Personalmangel in allen Behörden kann ich mir nicht vorstellen, dass noch jemand Zeit und Lust für "Spielchen" hat...

clarion

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Antw:Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
« Antwort #7 am: 15.12.2023 13:36 »
Wenn es eine große Verwaltung ist, erinnert sich vielleicht niemand mehr an die Klage. Ich glaube auch nicht,  dass ein Arbeitgeber so ein Spielchen spielt,  dass man jemanden einstellt, mit der festen Absicht diese Person rauszuschmeißen. So ein Auswahlverfahren kostet Zeit und Geld. Deine Frau sollte die Arbeitsstelle antreten, ohne alte Geschichten aufzuwärmen.

FearOfTheDuck

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Antw:Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
« Antwort #8 am: 15.12.2023 13:43 »
Ich glaube auch nicht an Spielchen. Was hätte der AG davon, jetzt mit so einem Aufwand nachzutreten? Zumal die Klage wohl auch noch berechtigt war. Ob man das persönlich gut findet oder nicht, aber hatte der AG anscheinend gepennt.

Auch vermute ich mal, dass die neue Kollegin u.U. gar nicht so viel mit den damals Beteiligten zu tun haben wird.

Wenn deine Frau also Bock auf den Job hat, dann sollte sie dort beruhigt anfangen können.

Johann

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Antw:Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
« Antwort #9 am: 15.12.2023 13:52 »
Die einzigen, die auf deine Frau noch sauer sein könnten wären wohl diejenigen, die zu verantworten hatten, dass dieser Fehler passiert ist und sich dann wahrscheinlich schriftlich dazu äußern mussten.

Dem Rest wird das ziemlich egal sein. Insbesondere wenn sich deine Frau dieses Mal bei einer anderen Abteilung beworben hat, die besonders in großen Behörden auch noch einen anderen zuständigen Personaler sowie Abteilungsleiter hat, wird es weder jemand wissen, noch jemanden interessieren.

Professionell ist es auch, Missstände zu klären und dann normal weiterzumachen. Man müsste es ja nicht zu Gerichtsverfahren kommen lassen, wenn sich alle Seiten an Gesetze halten würden. Da hier offenbar die Behörde dies nicht getan hat, müsste also eigentlich deine Frau die Nachtragende sein.

hoffe

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Antw:Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
« Antwort #10 am: 15.12.2023 14:07 »
Warum bewirbt sich Deine Frau, wenn sie dort gar nicht anfangen will?
Hatte sie gehofft, wieder nicht eingeladen zu werden?
Oder sind die Bauchschmerzen nur bei Dir?

Ansonsten: Bei dem Personalmangel in allen Behörden kann ich mir nicht vorstellen, dass noch jemand Zeit und Lust für "Spielchen" hat...

Bauchschmerzen nur bei mir! Sie will schon dort arbeiten! ;-)

maiklewa

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Antw:Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
« Antwort #11 am: 15.12.2023 14:22 »
Vllt hat die Behörde nicht nur einmal Lehrgeld bezahlt? Wenn es so war, wie du oben geschrieben hast, dann haben sie zurecht im Falle deiner Frau Lehrgeld bezahlt. Ich war da zwar schon krasser in meinen Aussagen, es passieren aber jedem mal Fehler und wenn man tatsächlich kurz vorm Feierabend noch ne Bewerbung, die 237ste an dem Tag, gelesen hat, dann kann man schon mal was überlesen. Darf, sollte nicht passieren. Passiert aber. Dafür gibts dann aber Versicherungen. Schlimm ists natürlich und solche Behörden gibts auch, die es einfach drauf ankommen lassen.

Wenn nun die Behörde mind. schon einmal vorm AG stand, einen Fehler, warum auch immer, gemacht hat, die kann nicht so dumm sein, deine Frau aus Rache (?) in der Probezeit zu kündigen? Will die Behörde dann gegen sie nochmal verlieren? Dann vllt nicht vorm AG, sondern in den Medien? Ganz schlechte Idee und dann Publicity. Bekannter ist Anwalt Arbeitsrecht. Der kontaktiert immer wieder mal die regionale Presse, die dann vor Ort beim Verfahren ist auch mal über den ein oder anderen Fall berichtet. Da hat sich schon so mancher AG wo auch immer böse Blicke, Zungen ... gefallen und sich rechtfertigen müssen.

Aber mal ganz rational: wenn deine Frau die Beste war und gehen wir mal davon aus, dass die Behörde nach der Bestenauslese geht und selbst wenn nicht, der Aufwand für eine "Scheineinstellung" ist selbst in der kleinsten Verwaltung viel zu groß, nur um dann in der Probezeit zu sagen "Ätschi Bätschi!"