Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
hoffe:
Hallo,
meine Frau hat vor ein paar Jahren eine Behörde wegen Nichteinladung zu einem VG verklagt. Sie hatte ihre Schwerbehinderung angegeben und war nicht offensichtlich ungeeignet.
Jetzt hatte sie letzte Woche dort ein VG und heute die Zusage erhalten.
Ich persönlich hab Bauchschmerzen, wenn sie da anfangen sollte. Hat man da nicht einen negativen Stempel oder sind die Zweifel unbegründet?
Gruß
Tagelöhner:
Durchaus möglich, dass sich das noch auswirkt...vielleicht hat sie aktuell aber niemand mehr auf dem Schirm. Außerdem gibt es nicht ohne Grund eine Probezeit, die ja auch dem Arbeitnehmer dazu dient für sich herauszufinden, ob das berufliche Umfeld passt.
MoinMoin:
Angenommen, sie ist die Beste gewesen, aber man will sie nicht, weil da jemand noch sauer ist wg. Klage.
Dann stellt man sie ein, lässt sie bisserl arbeiten und Kündigt, ohne angaben von Gründen, da noch kein KSchG gilt.
Könnte sie dagegen vorgehen?
Fragmon:
§ 168 SGB IX wird es nicht so einfach machen.
Max:
Es kann gut sein, dass niemand der die Einstellung bearbeitet hat von der Klage weiß oder sich nicht erinnert.
Bewerber gibt es auch nicht wie Sand am Meer.
Ich hätte da keine Bauchschmerzen und würde die Vergangenheit ruhen lassen.
Das die Behörde so nachtragend ist, dass hier eingestellt wird nur in der Hoffnung in der Probezeit kündigen zu können glaube ich nicht.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version