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Erst verklagt! Dann dort arbeiten?
MoinMoin:
Nur zur Klarstellung, ich auch nicht.
Garfield73:
Warum bewirbt sich Deine Frau, wenn sie dort gar nicht anfangen will?
Hatte sie gehofft, wieder nicht eingeladen zu werden?
Oder sind die Bauchschmerzen nur bei Dir?
Ansonsten: Bei dem Personalmangel in allen Behörden kann ich mir nicht vorstellen, dass noch jemand Zeit und Lust für "Spielchen" hat...
clarion:
Wenn es eine große Verwaltung ist, erinnert sich vielleicht niemand mehr an die Klage. Ich glaube auch nicht, dass ein Arbeitgeber so ein Spielchen spielt, dass man jemanden einstellt, mit der festen Absicht diese Person rauszuschmeißen. So ein Auswahlverfahren kostet Zeit und Geld. Deine Frau sollte die Arbeitsstelle antreten, ohne alte Geschichten aufzuwärmen.
FearOfTheDuck:
Ich glaube auch nicht an Spielchen. Was hätte der AG davon, jetzt mit so einem Aufwand nachzutreten? Zumal die Klage wohl auch noch berechtigt war. Ob man das persönlich gut findet oder nicht, aber hatte der AG anscheinend gepennt.
Auch vermute ich mal, dass die neue Kollegin u.U. gar nicht so viel mit den damals Beteiligten zu tun haben wird.
Wenn deine Frau also Bock auf den Job hat, dann sollte sie dort beruhigt anfangen können.
Johann:
Die einzigen, die auf deine Frau noch sauer sein könnten wären wohl diejenigen, die zu verantworten hatten, dass dieser Fehler passiert ist und sich dann wahrscheinlich schriftlich dazu äußern mussten.
Dem Rest wird das ziemlich egal sein. Insbesondere wenn sich deine Frau dieses Mal bei einer anderen Abteilung beworben hat, die besonders in großen Behörden auch noch einen anderen zuständigen Personaler sowie Abteilungsleiter hat, wird es weder jemand wissen, noch jemanden interessieren.
Professionell ist es auch, Missstände zu klären und dann normal weiterzumachen. Man müsste es ja nicht zu Gerichtsverfahren kommen lassen, wenn sich alle Seiten an Gesetze halten würden. Da hier offenbar die Behörde dies nicht getan hat, müsste also eigentlich deine Frau die Nachtragende sein.
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