Autor Thema: [SH] Rücknahme der Bewerbung und Anlassbeurteilung  (Read 654 times)

Hannah4321

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Hallo,
wenn ich in einem Bewerbungsverfahren meine Bewerbung zurückziehe, ist die Anlassbeurteilung dann hinfällig und wird aus der Personalakte entfernt? oder müssen 1. und 2. Beurteiler dem zustimmen?
Kennt sich jemand aus?
« Last Edit: 16.12.2023 02:09 von Admin2 »

Saxum

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Antw:(SH) Rücknahme der Bewerbung und Anlassbeurteilung
« Antwort #1 am: 15.12.2023 14:25 »
Wenn sonst die Beurteilung sonst richtig ausgeführt war und dafür auch ein konkreter Anlass bestanden hat, nein.

Hannah4321

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Antw:(SH) Rücknahme der Bewerbung und Anlassbeurteilung
« Antwort #2 am: 15.12.2023 14:33 »
Die Beurteilung ist eine Anlassbeurteilung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.