So wie ich das hier verstehe haben wir:
Einen Beitrag von X über die Gemeinde von africke. Die User Y,Z,Ä usw. haben diesen kommentiert und teilweise den Klarnamen von africke in diesem Kontext genannt.
Soweit ist erst einmal nichts vorhanden, was anzeigbar wäre, der Mitarbeiter muss es sich gefallen lassen, wenn ihn jemand kennt und benennt.
Kritisch wird es dann, wenn Behauptungen aufgestellt werden, die nicht mehr unter die Meinungsfreiheit fallen. Die Aussage "africke antwortet nichtssagend" dürfte keinen einschlägigen Tatbestand erfüllen. Üble Nachrede würde voraussetzen, dass herabwürdigend und wahrheitswidrig z.B. behauptet wird "africke ist uns gegenüber immer negativ eingestellt und gibt antwortet uns nie, der faule SB/Hund".
Es wird also darauf ankommen, was tatsächlich gesagt wurde, von wem und wie.