Autor Thema: Soziale Medien und Kommentare mit Klarnamen des SB  (Read 1653 times)

africke

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Guten Abend,

vor wenigen Tagen wurde ein Post über unsere Gemeinde auf Facebook veröffentlicht. Im Ausgangspost wurde von einem Mitarbeiter gesprochen, in den Kommentaren liest man jedoch meinen Klarnamen.

Hier wird davon gesprochen das ich erst nach zwei Tagen geantwortet habe, meine Antworten nichtssagend sind, obwohl die Fragen belegbar durch E-Mails beantwortet wurden. Ich werde in dutzenden Kommentaren namentlich genannt und es fühlt sich an wie ein Spießroutenlauf.

Dieser Post wurde mittlerweile von hunderten gelesen und dutzende male geteilt.

Kann ich bzw. die Gemeinde gegen diese Posts vorgehen? 

Falls von Interesse: Tarifvertrag Tvöd


Grüße

Zeussowitz

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Antw:Soziale Medien und Kommentare mit Klarnamen des SB
« Antwort #1 am: 15.12.2023 17:26 »
Könnte sich um üble Nachrede handeln. Zur Anzeige bringen und schauen was passiert. Wenn es nachweislich unwahr ist, können sich diejenigen ja „freuen“. Hat nichts mit dem Tarifvertrag zu tun, diese Scheiße in sozialen Netzwerken ist einfach erbärmlich. Dann sollen sie halt die Eier haben und dich persönlich anrufen/anschreiben.

africke

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Antw:Soziale Medien und Kommentare mit Klarnamen des SB
« Antwort #2 am: 15.12.2023 17:42 »
Klar ist es scheiße, gerade für den Mitarbeiter.
Man muss mir nicht alles aus der Nase herausziehen, nur antworte ich kurz und knapp auf die Fragen. In dem Fall war die Ehefrau sogar in einem Verein aktiv, auf den ich später verwiesen habe. Aber warum soll ich antworten wie das Wetter auf Mallorca ist, wenn das nicht die ursprüngliche Frage war.

Darf ich denn als Mitarbeiter eine Strafanzeige stellen?

Zeussowitz

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Antw:Soziale Medien und Kommentare mit Klarnamen des SB
« Antwort #3 am: 15.12.2023 18:22 »
Natürlich, meinst du das ernst? Eine Anzeige ist eine Mitteilung an die entsprechenden Stellen. Selbst ich darf die Leute anzeigen um die es hier geht.

Wäre ja noch schöner, wenn du dich beleidigen lassen musst und dann nur der Arbeitgeber tätig werden dürfte. Bist doch nicht in den Südstaaten vor dem Bürgerkrieg.

EvtlAnwärter

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Antw:Soziale Medien und Kommentare mit Klarnamen des SB
« Antwort #4 am: 16.12.2023 01:12 »
Wenn Du Strafanzeige stellst, unbedingt auch einen Strafantrag stellen.
Sonst passiert nichts.

BAT

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Antw:Soziale Medien und Kommentare mit Klarnamen des SB
« Antwort #5 am: 16.12.2023 11:13 »
Ich stand auch vor zwei Wochen drin. Geht mir am Arsch vorbei, ist doch schnell vergessen sowas.

Todesdrohungen sind natürlich was Anderes. Aber selbst da, geht das nicht alles zur Anzeige.

africke

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Antw:Soziale Medien und Kommentare mit Klarnamen des SB
« Antwort #6 am: 17.12.2023 12:42 »
Ich stand auch vor zwei Wochen drin. Geht mir am Arsch vorbei, ist doch schnell vergessen sowas.

Todesdrohungen sind natürlich was Anderes. Aber selbst da, geht das nicht alles zur Anzeige.

In meinem Fall ist es eine kleine Gruppe von Personen die die Politik mitbestimmen will und über Facebook, Zeitungen etc. Druck aufbauen möchte. Diese Mitglieder dieser Gruppierung sind zum Teil nicht mal in der Kommune selbst wohnhaft.

Facebook ist kein rechtsfreier Raum.
Sind Vereine die eine Facebook Seite betreiben nicht dazu verpflichtet negative oder kritische Äußerungen gerade mit Namen des SB zu löschen?

Natürlich ist sowas schnell vergessen, aber sobald diesen Personen wieder etwas nicht passt, wird wieder in den sozialen Medien gestänkert. Und genau deshalb Anzeige ggf. Schadensersatz und dann sind die erstmal still. So zumindest meine Denkweise.

BAT

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Antw:Soziale Medien und Kommentare mit Klarnamen des SB
« Antwort #7 am: 17.12.2023 13:31 »
Natürlich, Verleumdung, etc. sind ja unabhängig davon, wo sie geäußert wurden. Da kann ja FB gerade von Vorteil sein, da der Nachweis recht einfach zu führen ist.


BalBund

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Antw:Soziale Medien und Kommentare mit Klarnamen des SB
« Antwort #8 am: 18.12.2023 20:01 »
So wie ich das hier verstehe haben wir:

Einen Beitrag von X über die Gemeinde von africke. Die User Y,Z,Ä usw. haben diesen kommentiert und teilweise den Klarnamen von africke in diesem Kontext genannt.

Soweit ist erst einmal nichts vorhanden, was anzeigbar wäre, der Mitarbeiter muss es sich gefallen lassen, wenn ihn jemand kennt und benennt.

Kritisch wird es dann, wenn Behauptungen aufgestellt werden, die nicht mehr unter die Meinungsfreiheit fallen. Die Aussage "africke antwortet nichtssagend" dürfte keinen einschlägigen Tatbestand erfüllen. Üble Nachrede würde voraussetzen, dass herabwürdigend und wahrheitswidrig z.B. behauptet wird "africke ist uns gegenüber immer negativ eingestellt und gibt antwortet uns nie, der faule SB/Hund".

Es wird also darauf ankommen, was tatsächlich gesagt wurde, von wem und wie.

Verwaltungsfritze

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Antw:Soziale Medien und Kommentare mit Klarnamen des SB
« Antwort #9 am: 19.12.2023 14:12 »
Ich würde es ganz unkompliziert handhaben und solche Sachen einfach ignorieren. Der pöbelnde Mob in Kommentarsektionen von Social Media wartet doch nur darauf, dass man in irgendeiner Form reagiert und sie sich weiter das Maul zerreißen können.

Der Post bestätigt mich aber mal wieder, weshalb ich Social Media meide.

Flying

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Antw:Soziale Medien und Kommentare mit Klarnamen des SB
« Antwort #10 am: 20.12.2023 12:24 »
Ich würde es ganz unkompliziert handhaben und solche Sachen einfach ignorieren. Der pöbelnde Mob in Kommentarsektionen von Social Media wartet doch nur darauf, dass man in irgendeiner Form reagiert und sie sich weiter das Maul zerreißen können.

Der Post bestätigt mich aber mal wieder, weshalb ich Social Media meide.

Erscheint mir auch die naheliegendste Lösung..