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Soziale Medien und Kommentare mit Klarnamen des SB
africke:
Guten Abend,
vor wenigen Tagen wurde ein Post über unsere Gemeinde auf Facebook veröffentlicht. Im Ausgangspost wurde von einem Mitarbeiter gesprochen, in den Kommentaren liest man jedoch meinen Klarnamen.
Hier wird davon gesprochen das ich erst nach zwei Tagen geantwortet habe, meine Antworten nichtssagend sind, obwohl die Fragen belegbar durch E-Mails beantwortet wurden. Ich werde in dutzenden Kommentaren namentlich genannt und es fühlt sich an wie ein Spießroutenlauf.
Dieser Post wurde mittlerweile von hunderten gelesen und dutzende male geteilt.
Kann ich bzw. die Gemeinde gegen diese Posts vorgehen?
Falls von Interesse: Tarifvertrag Tvöd
Grüße
Zeussowitz:
Könnte sich um üble Nachrede handeln. Zur Anzeige bringen und schauen was passiert. Wenn es nachweislich unwahr ist, können sich diejenigen ja „freuen“. Hat nichts mit dem Tarifvertrag zu tun, diese Scheiße in sozialen Netzwerken ist einfach erbärmlich. Dann sollen sie halt die Eier haben und dich persönlich anrufen/anschreiben.
africke:
Klar ist es scheiße, gerade für den Mitarbeiter.
Man muss mir nicht alles aus der Nase herausziehen, nur antworte ich kurz und knapp auf die Fragen. In dem Fall war die Ehefrau sogar in einem Verein aktiv, auf den ich später verwiesen habe. Aber warum soll ich antworten wie das Wetter auf Mallorca ist, wenn das nicht die ursprüngliche Frage war.
Darf ich denn als Mitarbeiter eine Strafanzeige stellen?
Zeussowitz:
Natürlich, meinst du das ernst? Eine Anzeige ist eine Mitteilung an die entsprechenden Stellen. Selbst ich darf die Leute anzeigen um die es hier geht.
Wäre ja noch schöner, wenn du dich beleidigen lassen musst und dann nur der Arbeitgeber tätig werden dürfte. Bist doch nicht in den Südstaaten vor dem Bürgerkrieg.
EvtlAnwärter:
Wenn Du Strafanzeige stellst, unbedingt auch einen Strafantrag stellen.
Sonst passiert nichts.
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