Autor Thema: Welche Abfindung bei Entfristungsklage möglich?  (Read 989 times)

esra

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Servus!

ich hatte heute Gütetermin beim Arbeitsgericht. Hatte Entfristungsklage eingereicht. War bzw. bin 2 Jahre hier. Befristung lief ab. Hatte schon 6 Wochen vor Ablauf Klage eingereicht.

AG bietet 3 Bruttos als Abfindung statt entfristeter Job. Wären immerhin etwas über 15k €. Hab den Vergleich unter Widerruf angenommen. Hab 2 Wochen Widerrufsfrist.

Anschließend war ich auf der BA, um zu klären, wie es sich mit der Sperrzeit verhält bzw., wann ich evtl. keine bekomme. Dort jemanden kennen gelernt, der in einer sehr ähnlichen Position ist oder war. Der hatte keine Klage eingereicht, sondern mit dieser gedroht und selbst angeboten, wenn er 6 Bruttos bekommt, dann verzichtet er auf Klage und beendet das AV vorzeitig mit Kündigung. Der ist schwerbehindert.

Ich auch. Jetzt überlege ich natürlich, ob ich nicht auch 6 Bruttos bekommen könnte oder ob 3 schon ein sehr gutes Angebot ist oder selbst 6 noch sehr wenig sind.

Wie sind da bitte eure Erfahrungen?

Was habt ihr evtl. schon mal "rausgehandelt"?

Was wäre oder ist euer AG bereit, an Bruttos zu zahlen, bevor ein Schwerbehinderter unbefristet eingestellt werden muss?

Danke.

Grüße

maiklewa

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Antw:Welche Abfindung bei Entfristungsklage möglich?
« Antwort #1 am: 16.12.2023 14:43 »
Verhandlung ist immer Verhandlung.

Es kommt drauf an, wie viele Jahre man angestellt war. IdR ist bei zwei Jahren ein Brutto Standard. Wenn der AG von sich aus 3 anbietet, nimm die und lauf! Da der aber so viel bietet, wären evtl. noch mehr drin. Dein AG hat wohl sehr große Angst zu verlieren oder will Dich um jeden Preis loswerden? Hast Dir wohl nicht zu Schulden kommen lassen, was?!

Wenn die Zeit bis zur Rente (deutlich) größer ist, als die Zeit, die man beim AG war, sehe ich persönlich es eher so, dass für jedes Jahr bis zur Rente 0,5 Bruttos bezahlt werden müssen. Was ist für den AG schon ein Jahresbrutto im Vergleich zu z. B. einen Schwerbehinderten noch 25 Jahre bezahlen zu müssen?


carriegross

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Antw:Welche Abfindung bei Entfristungsklage möglich?
« Antwort #2 am: 17.12.2023 15:34 »
@esra

Du hast die BA erwähnt von wegen Sperrzeit nach Abfindung. Vergiss es. Die Hürden sind so hoch, dass man bei einer Abfindung keine erhält, dass Du mit drei Monaten rechnen musst. Der AG muss nur ein Kreuzchen in der Arbeitgeberbescheinigung (un-)absichtlich falsch setzen und zack bekommst Du drei Monate kein AlG I.

Und da Du die BA erwähnt hast, hast Du keinen neuen AG?! Was sind denn da 15000 € wert, wenn man auch noch drei Monate Sperrzeit bekommen hat?

Drei Bruttos sind wirklich viel für läppische zwei Jahre. Nimm es lieber als Indiz und lass es drauf ankommen. Dann haste einen unbefristeten Job und kannst Dich aus diesem ruhig weiterbewerben. Wenn Dein AG sich sicher wäre, dass er die Entfristungsklage gewinnt, würde er keine Abfindung anbieten.

JM2C


Powdem34

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Antw:Welche Abfindung bei Entfristungsklage möglich?
« Antwort #3 am: 20.12.2023 08:25 »
Haben Sie keine neue AG, seit Sie BA gegründet haben? Aufgrund der extremen Schwierigkeit müssen Sie drei Monate auf eine Abfindung warten. Meiner Meinung nach sollten für jedes Jahr bis zur Pensionierung 0,50 gezahlt werden, wenn es (wesentlich) länger ist als die Zeit, in der Sie in der AG gearbeitet haben. Ihr Erfahrungsstand wird dies bestimmen. Als Faustregel gilt zwei Jahre.