Hallo,
es geht darum, dass ich demnächst meine IT-Ausbildung abschließen werde. Ich hatte bereits vorher IT-Erfahrung, weshalb ich eine höhere Erfahrungsstufe erhalte. Soweit alles gut. Nur sagt meine Behörde, dass ich für eine Stelle, die für EG10 oder EG11 vorgesehen ist, entweder ein Studium bräuchte oder den Angestelltenlehrgang 2 machen müsste.
Da ich mich vorher bereits bei einer anderen Bundesbehörde beworben hatte und bei dieser dies kein Problem darstellt, die IT'ler ohne Studium in EG10 oder EG11 einzustellen, frage ich mich, was das Problem bei meiner Behörde sein könnte, weil die das grundsätzlich abschmettern, egal wie viel Erfahrung der Fachinformatiker hat und lieber Fachfremde aber Hauptsache mit Studium auf die Stelle setzen. Studium ist ein formelles Kriterium lt. meiner Behörde.
Bitte versteht mich nicht falsch: grundsätzlich ist das Geld für mich zweitrangig, aber mich interessiert, warum die eine Behörde es kann und die andere es nicht, da daran auch andere Aufgaben geknüpft sind.