Autor Thema: Zulagen/Zuschläge Forensische Psychiatrie/Maßregelvollzug  (Read 1210 times)

IBaIRa

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Guten Tag,

derzeit frage ich mich ob es in der forensischen Psychiatrie im Maßregelvollzug generelle oder vom Arbeitgeber abhängige Zulagen (Erschwerniszulagen o.ä.) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt. Es handelt sich um eine Stellenbesetzung in NRW als Psychologe in Entgeltgruppe 13 nach TVöD-VKA.

Muss eine Zulage im Vertrag gesondert verhandelt werden? Diese wird in meinem Vorabvertrag jedenfalls nicht erwähnt.

Über einen Hinweis freue ich mich sehr!

TVOEDAnwender

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Für Angestelltentätigkeiten gibt es keine Erschwerniszuschläge in NRW, siehe TVöD-NRW:

Zitat
"§ 5 Erschwerniszuschläge
(zu § 19 Abs. 5 TVöD-AT i.V.m. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA)
(1) Die Regelungen der Absätze 2 bis 7 gelten für Beschäftigte i.S.d. § 38 Abs. 5
Satz 2 TVöD–AT (das sind die ehem. "Arbeiter").
"

Ansonsten fällt mir auch keine Zulage ein, die dir zustehen würde. Die Pflegezulagen (dynamische und statische) wird nur an Beschäftigte in der P-Tabelle ausgezahlt.