Guten Tag,
derzeit frage ich mich ob es in der forensischen Psychiatrie im Maßregelvollzug generelle oder vom Arbeitgeber abhängige Zulagen (Erschwerniszulagen o.ä.) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt. Es handelt sich um eine Stellenbesetzung in NRW als Psychologe in Entgeltgruppe 13 nach TVöD-VKA.
Muss eine Zulage im Vertrag gesondert verhandelt werden? Diese wird in meinem Vorabvertrag jedenfalls nicht erwähnt.
Über einen Hinweis freue ich mich sehr!