Autor Thema: Beihilfe und Familienzuschläge  (Read 1689 times)

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Beihilfe und Familienzuschläge
« am: 17.12.2023 17:49 »
Hallo zusammen,

mein Mann ist Landesbeamter und erhält aktuell den personenstands anhängigen Zuschlag (Stufe 1) und für zwei Kinder (Stufe 2).
Da ich noch im kirchlichen Dienst bin, erhalte ich ebenfalls einen Familienzuschlag und beziehe das Kindergeld.

Nun soll es für mich ins Beamtenverhältnis beim Bund gehen und wir rechnen.
Soweit, dass er zukünftig das Kindergeld beziehen wird und somit den Zuschlag Stufe 2 erhält, sind wir schonmal.
Zudem bekommt er 50% Stufe 1 Land (weil RLP) und ich abhängig vom Beschäftigungsumfang (Teilzeit) Stufe 1 Bund.

Nun beschäftige ich mich mit dem Thema PKV.
Dort ist für Berechnungen die Frage: "Werden mindestens zwei Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt?"
Werden sie in dem Fall bei mir dann nicht und er wird die beiden mit in seine Versicherung nehmen.

Heißt, die Beihilfe beträgt für mich 50 statt 70%?
Oder ist die unabhängig davon, wer von uns das Kindergeld bezieht?

Vielleicht eine blöde Frage und ich denke zu kompliziert.
Aber bevor wir uns hier am Ende ein Ei ins Nest legen und unnötig Geld verschenken,...

Danke und Gruß

Saxum

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Antw:Beihilfe und Familienzuschläge
« Antwort #1 am: 18.12.2023 09:36 »
Meines Wissens nach ist deine Annahme richtig, es gibt ja für den Familienzuschlag in aller Regel eine Konkurrenzverbot. Das bedeutet, den Familienzuschlag kann in der Regel nur ein Elternteil erhalten. Derjenige würde dann den 70%igen Anteil erhalten und der andere dann den 50%igen Anteil.

Für RLP hier etwa:
https://www.lff-rlp.de/fachliche-themen/beihilfe/bemessung-der-beihilfe_ft

Für Bund hier etwa, unter § 46 Abs. 3 BBhV:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__46.html