Autor Thema: [Allg] Optimierungsversuch dienstliche Versicherungen (Unfall/Dienstunfähigkeit)  (Read 2828 times)

TiBo89

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Guten Abend miteinander,

seit einiger Zeit nehme ich vor meine dienstlichen Versicherungen zu optimieren, da ich mit den monatlichen Kosten und den Leistungen unzufrieden bin. Nach langen Recherchen komme ich dennoch nicht weiter. Selbst Kollegen können mir nicht weiterhelfen da sie sich seit Vertragsabschluss nicht mehr mit dem Thema befasst haben.

Zur Ausgangslage:
35 Jahre alt, gesund, Polizeibeamter des Landes NI (mittlerweile im Innendienst), seit 5 Jahren BaL und im Besitz einer BU + Polizei DU, "Premium" Unfallversicherung, kleine Anwartschaft, Pflegeversicherung. Alle Versicherungen sind bei einem Anbieter und wurden vor 11 Jahren abgeschlossen.
Allgemein bin ich ledig, besitze kein Eigentum und habe dies auch zukünftig nicht vorm bzw. bestehen insgesamt keine Verpflichtungen.

Ich zahle mittlerweile 190€ monatlich für das Gesamtpaket. Ich spiele mit dem Gedanken die DU und die Unfallversicherung zu kündigen und das gesparte Geld lieber privat anzulegen oder in eine große Anwartschaft + ggfs. für mich sinnvollere Zusatzversicherungen zu investieren.


Unfallversicherung
Diese hatte ich während des Studiums abgeschlossen, auf Anraten meines damaligen Versicherungsmaklers, da mir die DU noch zu teuer war. Nun besitze ich immer noch die Premiumvariante obwohl ich diese, meiner Einschätzung nach, nicht mehr benötige. Sollte im Dienst etwas passieren, profitiere ich hiervon wohl eh nicht.
Privat treibe ich keinen "Extremsport", bei dem ich mir jederzeit die Knochen brechen kann.


Dienstunfähigkeitsversicherung
Die DU hatte ich nach Abschluss des Studiums, sprich vor 8 Jahren, abgeschlossen. Damals ging es für mich erst einmal in den Streifendienst und mir wurde eine DU eindringlich empfohlen. Insbesondere da ich noch nicht BaL war. Die Leistungen sind für mein Empfinden jedoch schwach und die monatlichen Beiträge steigen gefühlt jedes Quartal. Allein in diesem Jahr wurden zirka 1200€ für die DU fällig.

Wie eingangs geschrieben, arbeite ich mittlerweile im Innendienst und werde hier mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch bis zur Pension bleiben. Auch wenn ich, zum Glück bis jetzt, gesund bin, erachte ich eine DU als sinnvoll. Despressionen können jeden treffen.

Nun habe ich jedoch das Glück oder Pech, dass ich vor dem Studium bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann für IT-System-Management absolviert hatte und etwas Berufserfahrung sammeln durfte. Ich gehe davon aus, sollte ich dienstunfähig werden, wird man mich aus dem Vollzugsdienst nehmen und anderweitig intern einsetzen.
Sollte ich hingegen für Dienstuntauglich erklärt werden, wird die Versicherung mir nichts zahlen, da ich aufgrund meiner Vorbildung wieder in der freien Wirtschaft arbeiten könnte.


Was meint ihr? Liege ich mit meinen Annahmen bzgl. der DU richtig?
« Last Edit: 19.12.2023 01:09 von Admin2 »

clarion

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Hast Du tatsächlich eine DU mit Verweisklausel?

Wenn Du bei der Polizei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Innendienst arbeiten kannst , wirst du m.E. auch anderswo nicht mehr arbeiten können.

Eine Unfallversicherung und eine DU halte ich tatsächlich für doppelt gemoppelt.

TiBo89

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Hallo, ja darauf hatte ich damals gepocht, dass es sich um eine DU ohne abstrakte Verweisung handelt.

Ich bin hin und hergerissen. Einerseits denke ich, sollte es hart auf hart kommen und ich sollte aus dem Polizeidienst gesundheitsbedingt entfernt werden, muss erst einmal eine Menge passieren. Sollte es tatsächlich dazu kommen, könnte meine Vorausbildung ggfs. ein Hindernis sein.

Andererseits, sollte die Versicherung keine Beanstangungen haben, würde ich vermutlich gesundheitlich so angeschlagen sein, dass ich von dem Geld nichts haben werde. Mal abgesehen davon, dass ich nur 1000€ monatlich erhalten würde. Damit könnte ich meinen aktuellen Lebensstandard nicht halten.

Vielleicht würde bei meinen Gegebenheiten auch die Unfallversicherung ausreichen? Den polizeitypischen Risiken bin ich wie eingangs geschrieben ja nicht mehr ausgesetzt. Hier müsste ich mich jedoch nochmal einlesen bzgl. innendienstlicher Gesundheitsproblematiken die vermutlich nicht mit abgedeckt sind, wie es der Name der Versicherung bereits erahnen lässt.

Eigentlich wäre solch eine Angelegenheit ein Fall für einen Versicherungsmakler. Leider habe ich niemanden an der Hand, dem ich vertrauen kann und auch aus meinem Kollegenkreis konnte ich niemanden in Erfahrung bringen.

Saxum

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Unabhängig von der DU kann die BU auch eigenständig aktiviert werden, also selbst wenn der Dienstherr die gesundheitlichen Einschränkungen noch nicht als so erheblich ansieht und daher eine Teildienstfähigkeit bejaht. Sofern die Teildienstfähigkeit / Teilarbeitsfähigkeit im vergleich zu seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise so nicht mehr ausgeübt werden kann, was wohl regelmäßig bei den BU's mit 50% anzusehen wäre, wäre die eigenständige Aktivierung der BU möglich.

D.h. konkret, man könnte theoretisch noch mit 50% in seinem Beruf weiterarbeiten (besser 49%), dann kann durch die wegfallende Berufsfähigkeit der anderen 50% (besser 51%) dann die BU in Anspruch genommen werden und so die Einkommenseinbuße durch die Arbeitszeitverringerung ausgeglichen werden.

Manche BU's, wie meine eigene, bieten ggf. zusätzlich eine weitere Klausel, welche die Versicherung schon bereits bei einer Teil-Dienstunfähigkeit aktivieren. Hier wäre bei mir dann möglich die Versicherung ab einer Teil-Dienstunfähigkeit von 20% zu aktivieren, was zu einer anteiligen BU entsprechend der Arbeitszeitreduzierung führt. Damit könnte man die BU also schon früher vor den 50% ziehen, ab 50% würde natürlich die reguläre DU/BU wirken.

Anders ausgedrückt, es kommt für die BU nicht wesentlich darauf an, dass du tatsächlich Dienstunfähig werden würdest und aus dem Dienst entfernt wirst. Grundlage ist dass deine generelle Berufsfähigkeit eben um den vereinbarten Prozentsatz sinkt.

Die DU Klausel "vereinfacht" den Prozess nur insoweit, dass hierfür dann für die inanspruchnahme der BU dann die DU-Bescheinigung bzw "Entlassung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit" des Dienstherren ausreichend wäre und keine separate Prüfung durch den Versicherer erforderlich ist.

1000 € aus der BU wären ja fiktiv zusammen mit der Mindestpension immer noch mindestens 2800 €, das ist also dem Grunde nach ausreichend seinen Lebensstandard zu halten oder zumindest ein gehobenes menschenwürdiges Leben zu führen.

Die Unfallversicherung ist eher dem Freizeitbereich zuzuordnen und auch praktisch, jedoch leistet diese im Gegensatz zur BU in der Regel keinen monatlichen Beitrag sondern nur einmalige definierte Summen nach einer Taxe. Dieses Geld ist dann etwa nützlich um Unfallbedingte Einschränkungen aufzulösen, sei es um die Wohnung gleich ganz oder teilweise abzubezahlen oder diese, das Fahrzeug, etc umzubauen oder dass man aus der privaten Unfallversicherung heraus je nach Umfang noch mehr Leistungen ziehen kann wie z.B. Rehas, Haushaltshilfen, kosmetische Operationen, Bergungskosten, etc was sonst kein Kostenträger ganz oder nur teilweise übernehmen würde.

Man muss aber auch sagen, die Wahrscheinlichkeit einer Unfallversicherung diese in Anspruch zu nehmen ist eher erheblich geringer. Nicht jeder Unfall führt zu einer entsprechenden dauerhaften Invalidität und es muss konkret ein Unfall nach den Versicherungsbedingungen vorliegen.

Für mich habe ich beides also eine BU mit (Teil-)DU und eine UV. Die BU halte ich für wichtig und die UV hab ich eher in der einfachen Variante "nebenbei" für Dinge die mir oder der Familie unvorhersehbar in der Freizeit passieren könnten für 7 € im Monat. Sonst habe ich auch eine Pflegezusatzversicherung. Für mein Paket zahle ich auch so grob 40 € BU, 37 € PV und 7 € UV.

Für deinen konkreten Fall würde ich also eher ggf. nur Empfehlen die Unfallversicherung herunterzuschrauben oder nachzuschauen ob du nicht etwa schon Mitglied in einer Gewerkschaft ist die für Ihre Mitglieder*innen auch zusätzlich eine einfache Unfallversicherung anbietet.

Darüber hinaus für deine BU würde ich mal an die Versicherung herantreten und eine Prüfung deines geänderten Berufsprofils erbitten. Im Sinne von, dass du jetzt im Innendienst arbeitet ist das versicherungsmathematische Risiko auch eher geringer als wenn du im Streifendienst tätig bist. Die BU's haben in aller Regel eine Klausel, die eine solche "günstigerprüfung" ermöglichen. Also dass der Umstieg in "sicherere Berufsfelder" zu einer Beitragsverbesserung führen und dass der Umstieg in "risikoreichere Berufsfelder" keine Beitragssteigerungen bedingen jedoch diese idR gemeldet werden sollen.

Daher, falls du nur im risikoarmen Innendienst tätig bist kann ich mir gut vorstellen dass hier der Beitrag deiner BU nach unten angepasst wird.
« Last Edit: 19.12.2023 10:56 von Saxum »

Paterlexx

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Unabhängig von der DU kann die BU auch eigenständig aktiviert werden, also selbst wenn der Dienstherr die gesundheitlichen Einschränkungen noch nicht als so erheblich ansieht und daher eine Teildienstfähigkeit bejaht. Sofern die Teildienstfähigkeit / Teilarbeitsfähigkeit im vergleich zu seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise so nicht mehr ausgeübt werden kann, was wohl regelmäßig bei den BU's mit 50% anzusehen wäre, wäre die eigenständige Aktivierung der BU möglich.

D.h. konkret, man könnte theoretisch noch mit 50% in seinem Beruf weiterarbeiten (besser 49%), dann kann durch die wegfallende Berufsfähigkeit der anderen 50% (besser 51%) dann die BU in Anspruch genommen werden und so die Einkommenseinbuße durch die Arbeitszeitverringerung ausgeglichen werden.

Manche BU's, wie meine eigene, bieten ggf. zusätzlich eine weitere Klausel, welche die Versicherung schon bereits bei einer Teil-Dienstunfähigkeit aktivieren. Hier wäre bei mir dann möglich die Versicherung ab einer Teil-Dienstunfähigkeit von 20% zu aktivieren, was zu einer anteiligen BU entsprechend der Arbeitszeitreduzierung führt. Damit könnte man die BU also schon früher vor den 50% ziehen, ab 50% würde natürlich die reguläre DU/BU wirken.

Anders ausgedrückt, es kommt für die BU nicht wesentlich darauf an, dass du tatsächlich Dienstunfähig werden würdest und aus dem Dienst entfernt wirst. Grundlage ist dass deine generelle Berufsfähigkeit eben um den vereinbarten Prozentsatz sinkt.

Die DU Klausel "vereinfacht" den Prozess nur insoweit, dass hierfür dann für die inanspruchnahme der BU dann die DU-Bescheinigung bzw "Entlassung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit" des Dienstherren ausreichend wäre und keine separate Prüfung durch den Versicherer erforderlich ist.

1000 € aus der BU wären ja fiktiv zusammen mit der Mindestpension immer noch mindestens 2800 €, das ist also dem Grunde nach ausreichend seinen Lebensstandard zu halten oder zumindest ein gehobenes menschenwürdiges Leben zu führen.

Die Unfallversicherung ist eher dem Freizeitbereich zuzuordnen und auch praktisch, jedoch leistet diese im Gegensatz zur BU in der Regel keinen monatlichen Beitrag sondern nur einmalige definierte Summen nach einer Taxe. Dieses Geld ist dann etwa nützlich um Unfallbedingte Einschränkungen aufzulösen, sei es um die Wohnung gleich ganz oder teilweise abzubezahlen oder diese, das Fahrzeug, etc umzubauen oder dass man aus der privaten Unfallversicherung heraus je nach Umfang noch mehr Leistungen ziehen kann wie z.B. Rehas, Haushaltshilfen, kosmetische Operationen, Bergungskosten, etc was sonst kein Kostenträger ganz oder nur teilweise übernehmen würde.

Man muss aber auch sagen, die Wahrscheinlichkeit einer Unfallversicherung diese in Anspruch zu nehmen ist eher erheblich geringer. Nicht jeder Unfall führt zu einer entsprechenden dauerhaften Invalidität und es muss konkret ein Unfall nach den Versicherungsbedingungen vorliegen.

Für mich habe ich beides also eine BU mit (Teil-)DU und eine UV. Die BU halte ich für wichtig und die UV hab ich eher in der einfachen Variante "nebenbei" für Dinge die mir oder der Familie unvorhersehbar in der Freizeit passieren könnten für 7 € im Monat. Sonst habe ich auch eine Pflegezusatzversicherung. Für mein Paket zahle ich auch so grob 40 € BU, 37 € PV und 7 € UV.

Für deinen konkreten Fall würde ich also eher ggf. nur Empfehlen die Unfallversicherung herunterzuschrauben oder nachzuschauen ob du nicht etwa schon Mitglied in einer Gewerkschaft ist die für Ihre Mitglieder*innen auch zusätzlich eine einfache Unfallversicherung anbietet.

Darüber hinaus für deine BU würde ich mal an die Versicherung herantreten und eine Prüfung deines geänderten Berufsprofils erbitten. Im Sinne von, dass du jetzt im Innendienst arbeitet ist das versicherungsmathematische Risiko auch eher geringer als wenn du im Streifendienst tätig bist. Die BU's haben in aller Regel eine Klausel, die eine solche "günstigerprüfung" ermöglichen. Also dass der Umstieg in "sicherere Berufsfelder" zu einer Beitragsverbesserung führen und dass der Umstieg in "risikoreichere Berufsfelder" keine Beitragssteigerungen bedingen jedoch diese idR gemeldet werden sollen.

Daher, falls du nur im risikoarmen Innendienst tätig bist kann ich mir gut vorstellen dass hier der Beitrag deiner BU nach unten angepasst wird.

Die Dienstunfähigkeit ist doch grundsätzlich für einen Beamten (BAL) völlig egal. Der Dienstherr lässt dich nicht gehen, da er für dich eine Aufgabe hat und wenn du nur einen Finger bewegen kannst. Wenn du es doch schaffst rauszukommen, bist du im wahrsten Sinne zu nichts mehr zu gebrauchen. Bei schwerer Krankheit wird die Versicherung alles tun, damit du vor Auszahlung vorher ablebst oder eben weiter irgend einer Tätigkeit nach gehst.

Die Dienstunfähigkeit lohnt sich lediglich für Beamte auf Probe. Ich kenne bis jetzt kaum einen Fall wo die Dienstunfähigkeit lange gezahlt wurde oder es überhaupt zu einer Zahlung kommt. Dafür werden dann aber 60€ im Monat aufgerufen oder mehr. Finde ich höchst problematisch.

Dann kommt hinzu, in Großstädten bist du mit 2800 Brutto trotzdem im H4 Sektor unterwegs. Das eine gute Risikolebensversicherung (um Kredite fürs Haus etc. abzudecken) und eine Unfallversicherung sollten völlig ausreichen. Wie gesagt, google mal wie viele Dienstunfähigkeitsversicherungen in Deutschland ausgezahlt werden.

Saxum

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Es mag zutreffen, dass "Verwendung vor Versorgung" geht, das ist der Grundsatz des Handelns. Jedoch lässt sich dieser Prozess auch nicht unendlich in die Länge ziehen und es sind auch nicht alle Unzumutbarkeiten zuzumuten. Dienstunfähigkeit wird wie nach vor geschrieben, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, so unendlich hoch ist die Hürde nicht, wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt.

Die Dienstunfähigkeitsklausel ist nur eine Klausel die besagt, dass der Versicherer ohne weitere Prüfung dann die Auszahlung vornimmt. Daneben läuft wie nach vor die reguläre BU die dann zu den definierten Voraussetzungen die Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Prognosezeitraum 6 Monate, Verzicht der abstrakten Verweisung, Verzicht auf die Arztanordnungsklausel sind schonmal mWn gute Optionen dafür. Selbstverständlich wird der Versicherer prüfen ob der Auszahlen muss, das ist auch sein gutes Recht aber wenn alle Voraussetzungen vorliegen kommt er auch nicht da herum.

Es ist schade, dass du solche Fälle kennst, ich bin aber immer skeptisch solche Fälle zu kennen wo man nicht alle Details kennt. Genauso habe ich von User*innen gelesen die tatsächlich froh waren eine BU zu haben. Jedoch müssen wir auch realitisch sein und kaum jemand wird sich gerne ins Internet setzten und positiv von seinem Fall erzählen, welcher ja sehr belastend sein kann und davon dass er gut abgesichert mit einer BU ist. Dann kommt garantiert jemand der trollt und diesem vorwirft nur faul zu sein oder dergleichen - da wird sich niemand dem aussetzten wollen. Eher tummeln natürlich vorwiegend "negative Erfahrungsberichte", weil man versucht so Gehör zu schaffen und die Situation für sich selbst zum besseren zu wenden versucht.

OB eine BU sich lohnt, werde ich niemals beantworten können und natürlich ist es eine Wette bei der beide Seiten auf den entsprechenden "Gewinn" hoffen. Der Versicherer durch Beitragseinnahmen, ohne dass zu viele Fälle eintreten und der Versicherte mit der Hoffnung es nie zu brauchen und wenn doch dann gut abgesichert zu sein. Für mich selbst kann ich nur sagen, ich bin froh eine zu haben und hoffe dass ich sie NIE brauchen werde. Keiner muss eine BU abschließen oder fortführen.

Ich werde jetzt nicht ganz sicher danach suchen, du kannst sehr gerne entsprechende Quellen beifügen. Ich gehe aber wie nach vor davon aus, dass die Auszahlungen zu den BU-Versicherungen den Unfallversicherungen überwiegen.

Eine Risikolebensversicherung kann bei entsprechenden Krediten/Immobilien natürlich sinnvoll sein, auch wenn es hier nicht thematisiert worden ist. Mit 2.800 € ist man keineswegs im H4 Sektor unterwegs, vielleicht muss man dann natürlich wohnlich, räumlich oder konsumausgabentechnisch umorientieren. Bitte verunglimpfe H4 nicht, dass du es damit gleichsetzt dass hier "jeder 2.800 €" reinkriegt.

TiBo89

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Vielen dank für euren Input. :)

Für mich habe ich jetzt mitgenommen, dass die Unfallversicherung definitiv gekündigt wird. Zudem werde ich meine BU + DU prüfen lassen aufgrund der anhaltenden Verwendung im Innendienst. Sollte die Neuberechnung weiterhin exorbitant hoch ausfallen, würde ich auf eine normale BU Versicherung umsteigen.

Wenn ich Saxums Beiträge richtig verstanden habe, greift die BU unabhängig vom Beruf. Die DU würde mir nur weitere Überprüfungen seitens der Versicherung ersparen. Auf den ersten Blick würden mich gute BU Versicherungen lediglich ~30€ monatlich kosten. Wow!

Meine bisherigen Erfahrungen decken sich übrigens 1:1 mit Paterlexx Beitrag. Verwendung gibt es immer.
Und eher werden die Leute jahrelang Zuhause gelassen, in der Hoffnung dass sie doch nochmal zurückkehren oder aus einem Vollzugsbeamten wird ein Verwaltungsbeamter gebastelt.
Tatsächlich dienstunfähige (bspw. aufgrund von schweren Erkrankungen) werden wenige Jahre vor der eigentlichen Pensionierung sogar noch rechtzeitig befördert obwohl sie seit x Jahren nicht mehr ihren Dienst versehen haben, damit die Beförderung noch pensionsfähig ist.
Selbstverständlich gibt es immer Ausnahmen und niemand weiß wie mit solchen Fällen, seitens des Dienstherren oder den Versicherungen, in 10/20/30 Jahren umgegangen wird.

clarion

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Da täuscht Du Dich gewaltig.  Bei uns werden reihenweise Beamte DU geschrieben,  die mit Abstand meisten wegen Psyche oder Krebs. Sind die psychisch Erkrankten jünger, bekommen sie eine DU auf Zeit. Eine Kollegin kam sogar nach fünf oder sechs Jahren tatsächlich wieder.

Nach 6-8  Monaten Krankheit geht es das erste Mal zum Amtsarzt, da fallen dann schon die ersten raus! Nach ein oder zwei weiteren Amtsarztbesuchen dann der Rest. Das geht in der Regel schneller als bei den Tarifbeschäftigten, die nach 18 Monaten Krankheit ausgesteuert werden.

Saxum

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Ich kann auch von ähnlichen Erfahrungen in meiner Behörde berichten, das sind dann eben solche Geschichten wie sie clarion aufgeführt hat die den schweren Erkrankungen oder zumindest erheblichen Einschränkungen einzuordnen sind. Eine unendliche Verwendungsbreitbande hat der Dienstherr auch nicht.

Also ich persönlich hätte die DU Klausel mit drin gelassen, aber eine gute BU ohne DU ist immer noch was. Man muss nur in solchen fällen dann gegebenenfalls alles vom Versicherer nochmals prüfen lassen. Und es liegt natürlich wohl in der Sache der Natur, dass die Versicherer vermutlich strenger prüfen als ein*e Amtsärzt*in, die vermutlich eher humaner agieren.

Die "BU" greift nicht unabhängig vom Beruf, sondern halt dass man den Beruf krankheitsbedingt nicht mehr zu z.B. vereinbarten 50% "so ausführen kann wie es bisher ausgestaltet war". Das kann wohl z.B. schon fiktiv der Fall sein wenn man für die exakt gleiche Aufgabenfülle mittlerer Art und Güte 50% mehr der üblichen Zeit benötigt - halt aufgrund der Einschränkungen beliebiger Art halb doppelt so lange braucht für die jeweilige Aufgabe.

Ich bin aber, wie gesagt, sicher, dass man mit der Umstellung auf den Innendienst es schon viel günstiger ausfallen würde. Macht auch Sinn, im Büro ohne Kundenkontakt hat man weniger das Risiko verletzt zu werden als wenn man auf Streife geht bzw. generell im Außendienst ist.

Powernapster

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Kurze Frage zum Verständnis:
Greift eine BU mit DU bei einem Beamten auf Lebenszeit vollumfänglich ergänzend zu den Versorgungszahlungen des Dienstherren oder wird da etwas gegengerechnet bzw. gibt es einen Gesamthöchstbetrag an Versorgung etc.?
Danke!

Rentenonkel

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Kurze Frage zum Verständnis:
Greift eine BU mit DU bei einem Beamten auf Lebenszeit vollumfänglich ergänzend zu den Versorgungszahlungen des Dienstherren oder wird da etwas gegengerechnet bzw. gibt es einen Gesamthöchstbetrag an Versorgung etc.?
Danke!

Es gibt keine Anrechnung einer privaten BU oder DU auf die Pension.

Allerdings gibt es in den meisten privaten Versicherungen eine Klausel, dass die Summe der privaten Renten plus der Pension nicht mehr sein dürfen, als die letzten monatlichen Bezüge. Manchmal sind es auch nur 90 % der letzte Bezüge, dass kann im in den AGB der privaten Versicherung nachlesen. 

Powernapster

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Kurze Frage zum Verständnis:
Greift eine BU mit DU bei einem Beamten auf Lebenszeit vollumfänglich ergänzend zu den Versorgungszahlungen des Dienstherren oder wird da etwas gegengerechnet bzw. gibt es einen Gesamthöchstbetrag an Versorgung etc.?
Danke!

Es gibt keine Anrechnung einer privaten BU oder DU auf die Pension.

Allerdings gibt es in den meisten privaten Versicherungen eine Klausel, dass die Summe der privaten Renten plus der Pension nicht mehr sein dürfen, als die letzten monatlichen Bezüge. Manchmal sind es auch nur 90 % der letzte Bezüge, dass kann im in den AGB der privaten Versicherung nachlesen.

Alles klar. Sowas hatte ich im Hinterkopf. Vielen Dank!

Saxum

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Meines Wissens nach, das was der Rentenonkel sagt. Die die Zahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zählt wohl regelmäßig nicht zum Erwerbseinkommen bzw. der Berücksichtigung als Rente. Siehe auch etwa § 55 BeamtVG.

Die andere Möglichkeit  wie Versicherer es bei Beamt*innen begrenzen, ist dass Sie die "maximal versicherbare Höchstsumme" dann entsprechend nach den Besoldungsgruppen staffeln etwa bei meinem Versicherer monatlich A9: 900 Euro, A10: 1.000 Euro etc. und das einschließlich etwaiger anderer Grundfähigkeits- oder BU-Versicherungen bei anderen Versicherern.

Eukalyptus

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Die andere Möglichkeit  wie Versicherer es bei Beamt*innen begrenzen, ist dass Sie die "maximal versicherbare
...

Hallo Saxum, mein ausdrückliches Lob für den Inhalt Deiner Beiträge. Ein Befindlichkeit habe ich aber doch, nämlich dein Gendern von Begriffen. Du schreibst oben zum Beispiel von Beam*tinnen. Ich lese das (nach einem kurzen gedanklichen Stolpern) als "Beamtinnen", denn unsere gemeinsame deutsche Sprache hat keine "*" im Alphabet A-Z.

Trifft dein Beispiel auch für männliche Beamte zu, oder nur für weibliche Beamte wie du schreibst? Du kannst dir denken, worauf ich hinauswill - in Deinem Bemühen allen gerecht zu werden, lässt du männliche Beamte weg (bei dir heisst es nur "Beamt") und verlangst, wenn man darauf eingeht, die zusätzliche Denk- und Ersetzungsleistung vom Empfänger deiner Kommunikation dem Wortstammt "Beamt" a) gedanklich ein "en" hinzuzufügen (was nirgendwo steht in deinem Satz), und b) ein Sternachen gedanklich zu streichen. Bei weiblichen Beamten verlangst du "nur" vom Empfänger Deiner Kommunikation, ein Sternchen gedanklich zu streichen.

Nochmals: ich sehe durchaus dein Bemühen, "das Gute" zu tun. Allerdings ist Sprache ein zweiseitiges Ding, sie dient der Kommunikation und des gegenseitigen Austausches. So nehme ich Deine Kommunikation aber als einseitige Bekundung deines "Gut/Bemüht seins" auf Kosten meiner persönlichen (Lese- und Verständnis-)Zeit und unserer eindeutigen gemeinsamen! gesamtgesellschaftlichen Kommunikation wahr.

Soweit mein kleiner Einwurf - Pardon ob der sachfremden Abweichung vom Threadthema, die man mir (zu Recht) vorwerfen kann. :-)

Organisator

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Die andere Möglichkeit  wie Versicherer es bei Beamt*innen begrenzen, ist dass Sie die "maximal versicherbare
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Hallo Saxum, mein ausdrückliches Lob für den Inhalt Deiner Beiträge. Ein Befindlichkeit habe ich aber doch, nämlich dein Gendern von Begriffen. Du schreibst oben zum Beispiel von Beam*tinnen. Ich lese das (nach einem kurzen gedanklichen Stolpern) als "Beamtinnen", denn unsere gemeinsame deutsche Sprache hat keine "*" im Alphabet A-Z.

Trifft dein Beispiel auch für männliche Beamte zu, oder nur für weibliche Beamte wie du schreibst? Du kannst dir denken, worauf ich hinauswill - in Deinem Bemühen allen gerecht zu werden, lässt du männliche Beamte weg (bei dir heisst es nur "Beamt") und verlangst, wenn man darauf eingeht, die zusätzliche Denk- und Ersetzungsleistung vom Empfänger deiner Kommunikation dem Wortstammt "Beamt" a) gedanklich ein "en" hinzuzufügen (was nirgendwo steht in deinem Satz), und b) ein Sternachen gedanklich zu streichen. Bei weiblichen Beamten verlangst du "nur" vom Empfänger Deiner Kommunikation, ein Sternchen gedanklich zu streichen.

Nochmals: ich sehe durchaus dein Bemühen, "das Gute" zu tun. Allerdings ist Sprache ein zweiseitiges Ding, sie dient der Kommunikation und des gegenseitigen Austausches. So nehme ich Deine Kommunikation aber als einseitige Bekundung deines "Gut/Bemüht seins" auf Kosten meiner persönlichen (Lese- und Verständnis-)Zeit und unserer eindeutigen gemeinsamen! gesamtgesellschaftlichen Kommunikation wahr.

Soweit mein kleiner Einwurf - Pardon ob der sachfremden Abweichung vom Threadthema, die man mir (zu Recht) vorwerfen kann. :-)

Hinsichtlich des Gendersterns gibt es eine herrschende Meinung, nämlich die "vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckte“ Möglichkeit des „geschlechtergerechten Sprachgebrauchs“". Insoweit bezieht dies alle vorhandenen Geschlechtsausprägungen mit ein.

@ Saxxum et al
Ob ich den Genderstern schön finde oder nicht, die Bedeutung ist allgemein bekannt.

@ Eukalyptus
Ich kann dein Empfinden über das Einfügen von Sonderzeichen inmitten von Worten nachvollziehen. Original oder originell ist das nicht. Aber wohl etwas für ein separates Thema - z.B. wie in Behörden gegendert wird ;)