Guten Abend zusammen,
ich habe aktuell folgende Problematik:
Im Rahmen einer Antragstellung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt in Baden-Württemberg benötige ich von meinen ehemaligen Arbeitgebern eine Bescheinigung über einschlägige Berufspraxis (mindestens drei Jahre müssen nachgewiesen werden und durch die personalverwaltende Stelle bestätigt werden). Diese habe soweit auch vorliegen, jedoch fehlt mir diese von einer meiner ehemaligen Dienststellen.
Am 2. Oktober 2023 habe ich mich schriftlich an diese gewandt (Gemeinde mit unter 20 Mitarbeitern) und die entsprechende Bescheinigung angefordert, in der Anlage beigefügt und freundlich dargelegt, dass ich diese für die Antragstellung beim Regierungspräsidium benötige. Leider erfolgte hierauf keine Reaktion und so habe ich am 20. November 2023 nochmals freundlich per E-Mail an mein Schreiben erinnert.
Bis heute ist leider auch hierauf keine Reaktion erfolgt.
Mit dieser Dienststelle bin ich nicht im guten auseinandergegangen (Kündigung) und daher vermute ich (ist aber lediglich eine Vermutung - keine Unterstellung), dass mir die entsprechende Bescheinigung deshalb nicht ausgestellt wird bzw. die Beantwortung absichtlich herausgezögert wird. Dennoch sind seit meiner ursprünglichen Anfrage mehr als zwei Monate vergangen und der Anmeldeschluss für die Fortbildung rückt auch immer näher.
Vom Regierungspräsidium habe ich bislang noch keine Auskunft erhalten, ob mein Antrag auch ohne diese Bescheinigung bearbeitet werden kann (habe alternativ das Arbeits-/Dienstzeugnis dorthin übersendet).
Wie würdet ihr an dieser Stelle vorgehen? Gibt es (rechtliche) Möglichkeiten um die Bescheinigung von meiner ehemaligen Dienststelle zu erhalten?
Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass diese Dienststelle nicht dem TVöD unterliegt, der Arbeitsvertrag nur in gewissen Punkten hieran angelehnt war.
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten und eine angenehme Weihnachtszeit!