[BR] Besoldungsrunde 2023-2025 Brandenburg

Begonnen von Commodore, 17.12.2023 20:43

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Big T

hast du einen link dazu?
leider habe ich den stream zur Ausschuss-Sitzung (Finanzen und Haushalt)vorhin verpasst

Logio

Zitat von: Big T am 15.02.2024 12:43
hast du einen link dazu?
leider habe ich den stream zur Ausschuss-Sitzung (Finanzen und Haushalt)vorhin verpasst

Habe den Antrag angehängt, hatte ich auch nur zugeschickt bekommen. Den Ausschuss habe ich auch nicht verfolgt, aber ich habe gehört, dass der Antrag angenommen wurde.

Big T

Danke!

für 2024 also nach meiner Rechnung ca. 6.114€ mehr "für den durchschnittlichen Beamten" 

208.900.000€ bei ca. 34.000 Beamten

find ich gut ;)

dortu

Ich zitiere mal den DBB Brandenburg zu den Planungen im Land Brandenburg bezüglich einer amtsangemessenen Besoldung:

"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.

Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.

Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."
     

Hanseatenstefan

Zitat von: dortu am 19.02.2024 23:01
Ich zitiere mal den DBB Brandenburg zu den Planungen im Land Brandenburg bezüglich einer amtsangemessenen Besoldung:

"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.

Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.

Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."
   

Ich finde keine Quelle für diese Aussage. Wo steht das? Ist inzwischen jemanden bekannt, wann es zu Auszahlungen in Brandenburg kommt? Bisher ist noch kein Cent des Inflationsausgleichs eingetroffen. Bei der BPV klingt es in folgender Meldung vom 20.2.24 https://www.brandenburgischer-paedagogen-verband.de/termin/aktuelles/umsetzung-der-verhandlungsergebnisse-zum-tv-l/ so, als ob es gerade erst entschieden wurde und noch dauert, aber das ist doch Quatsch. Die Entscheidung fiel doch schon Ende Dezember?!


Anadur

Zitat von: Hanseatenstefan am 22.02.2024 10:10


Ich finde keine Quelle für diese Aussage. Wo steht das? Ist inzwischen jemanden bekannt, wann es zu Auszahlungen in Brandenburg kommt? Bisher ist noch kein Cent des Inflationsausgleichs eingetroffen. Bei der BPV klingt es in folgender Meldung vom 20.2.24 https://www.brandenburgischer-paedagogen-verband.de/termin/aktuelles/umsetzung-der-verhandlungsergebnisse-zum-tv-l/ so, als ob es gerade erst entschieden wurde und noch dauert, aber das ist doch Quatsch. Die Entscheidung fiel doch schon Ende Dezember?!

Auszahlungen sollen nächste Woche erfolgen. Das ist zumindest die Info, die uns mitgeteilt wurde.

Zitat von: Big T am 22.02.2024 10:24
https://www.dbb-brandenburg.de/aktuelles/news/treffen-der-landesbundvorsitzenden-des-dbb-und-gespraech-mit-dem-thueringischen-ministerpraesidenten/

Die Pressemitteilung von Roggenbuck ist absolut lächerlich und könnte direkt vom Ministerium geschrieben sein. Wir sind die tollsten und besten... kotz Das da in Sachsen längst ganz andere Zahlen auf dem Tisch liegen, hat man wohl noch nicht mitbekommen. Könnte man natürlich mal Fragen, was der Roggenbuck den so beruflich macht.


Big T

Der Änderungsantrag+ Ausschusssitzung war tatsächlich erst letzte Woche

Anadur

Zitathttps://zbb.brandenburg.de/zbb/de/presse-detail/~01-02-2024-gesetz-zur-gewaehrung-von-sonderzahlungen-brandenburgisches-inflationsausgleichs-sonderza

Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlung für die Monate Januar, Februar und März 2024 erfolgt mit der Bezügezahlung für den Monat März 2024. Ab dem Monat April 2024 erfolgt die monatliche Zahlung jeweils mit der Bezügezahlung für den jeweiligen Monat.

direkt von der zbb

afo


infabi

Hier der Entwurf. Ich ahne nichts gutes...

infabi


Goldene Vier

Zitat von: infabi am 22.02.2024 20:49
Hier der Entwurf. Ich ahne nichts gutes...

Was denn für eine Ahnung????

Big T

..es wird wie in anderen BL unterstellt, dass es einen Ehepartner*in gibt, der/die mind. 538 € monatlich nach Hause bringt.

Ansonsten gibt es einen Familiensonderzuschlag.. Höhe unklar, da m.E. die Anlage 6a fehlt.

Seite 47 des Entwurfs:
" Zu Nummer 9:
In der neu gefassten Anlage 6a des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes werden die von der Besoldungsgruppe, der Erfahrungsstufe und der Zahl der zu berücksichtigenden Kinder abhängigen Beträge des Familiensonderzuschlags nach
§ 40a ausgewiesen. Mit dem zusätzlichen Familiensonderzuschlag für die wenigen
Beamtenfamilien, bei denen kein zweites Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen
im Sinne des § 74 Absatz 5 BbgBeamtVG der Ehepartnerin, des Ehepartners, der
eingetragenen Lebenspartnerin, des eingetragenen Lebenspartners oder des im
selben Haushalt lebenden anderen Elternteils in Höhe wenigstens des Höchstbetrags eines Minijobs vorhanden ist, wird gewährleistet, dass auch in dieser atypischen Familienkonstellation das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung eingehalten wird. Im Übrigen wird auf die Begründung im Allgemeinen Teil in Abschnitt
3.6.2.2 verwiesen. "

Bastel

Wenn der Ehegatte nur 500€ verdient, gibt es die 538 (Brutto) also on top?