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[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
Schmitti:
Der Gesetzesentwurf ist jetzt beim GStB zu finden. Ich habe das Gefühl, der Admin hat diesen auch bereits erhalten ;-)
--- Zitat ---Der Gesetzentwurf umfasst ferner weitere Einkommensverbesserungen für Anwärte-rinnen und Anwärter, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, um im Wettbewerb privater und öffentlicher Arbeitgeber die Konkurrenzfähigkeit des Landes zu stärken. So ist eine über das Tarifergebnis hinausgehende Anhebung der Anwärtergrundgehälter um Beträge zwischen 40 und 60 EUR je nach Einstiegsamt, eine Anhebung der Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsrefe-rendare um 60 EUR, eine Streichung der bislang ersten ausgewiesenen Erfahrungs-stufe für die Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 und R 1 sowie eine überproportionale Anhebung des Grundgehaltssatzes der sodann ersten ausgewiesenen Erfahrungs-stufe, eine Erhöhung der Stellenzulagen gemäß den Vorbemerkungen zu den Lan-desbesoldungsordnungen A und B sowie gemäß den §§ 48, 49 des Landesbesol-dungsgesetzes (LBesG) um knapp 36 v. H. und eine Fortschreibung der Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Alimentationsrechtsprechung zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen für dritte und weitere Kinder unter Berücksichtigung der Dynami-sierungen im Sozialrecht vorgesehen.
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Monks2017:
--- Zitat von: Schmitti am 25.01.2024 07:58 ---Der Gesetzesentwurf ist jetzt beim GStB zu finden. Ich habe das Gefühl, der Admin hat diesen auch bereits erhalten ;-)
--- Zitat ---Der Gesetzentwurf umfasst ferner weitere Einkommensverbesserungen für Anwärte-rinnen und Anwärter, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, um im Wettbewerb privater und öffentlicher Arbeitgeber die Konkurrenzfähigkeit des Landes zu stärken. So ist eine über das Tarifergebnis hinausgehende Anhebung der Anwärtergrundgehälter um Beträge zwischen 40 und 60 EUR je nach Einstiegsamt, eine Anhebung der Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsrefe-rendare um 60 EUR, eine Streichung der bislang ersten ausgewiesenen Erfahrungs-stufe für die Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 und R 1 sowie eine überproportionale Anhebung des Grundgehaltssatzes der sodann ersten ausgewiesenen Erfahrungs-stufe, eine Erhöhung der Stellenzulagen gemäß den Vorbemerkungen zu den Lan-desbesoldungsordnungen A und B sowie gemäß den §§ 48, 49 des Landesbesol-dungsgesetzes (LBesG) um knapp 36 v. H. und eine Fortschreibung der Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Alimentationsrechtsprechung zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen für dritte und weitere Kinder unter Berücksichtigung der Dynami-sierungen im Sozialrecht vorgesehen.
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Kannst du den Link mal einstellen oder mit schicken!? 8)
LehrerinRLP:
Spricht nicht gerade für Transparenz, wenn man nirgendwo im Netz, noch nicht mal auf den Seiten der Parlamentsfraktionen/Regierungsfraktionen den Entwurf zu Gesicht bekommen kann. Warum er beim GStB liegen soll, erschließt sich mir nicht. Es geht ja um Landesbeamte.
LehrerinRLP:
Auch auf den Homepages des DBB RLP, der GEW, der GDP oder des Philologenverbandes ist nichts zu lesen.
Schmitti:
--- Zitat von: LehrerinRLP am 25.01.2024 09:03 ---Warum er beim GStB liegen soll, erschließt sich mir nicht. Es geht ja um Landesbeamte.
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Eben. § 3 LBG, kommunale Beamte sind mittelbare Landesbeamte. Daher ist der GStB in der Verbändebeteiligung mit drin.
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