Autor Thema: [RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz  (Read 21953 times)

LehrerinRLP

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #60 am: 25.01.2024 11:27 »
Zitat
Artikel 13
Überleitung
(1) Die am 1. Juli 2024 der jeweiligen Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordneten Beamtinnen und Beamte werden an diesem Tag der jeweiligen Stufe 4 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverlegung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt.

Zitat
Zu Artikel 13 (Überleitung)
Zu den Absätzen 1 und 2
Die vorhandenen Beamtinnen und Beamten in Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 werden aufgrund der Streichung dieser Erfahrungsstufe in Stufe 4 der jewei-ligen Besoldungsgruppe übergeleitet (vgl. Artikel 4 Nr. 4). Für Beamtinnen und Be-amte sowie Richterinnen und Richter in Stufe 1 der Besoldungsgruppe R 1 gilt die Überleitung in Stufe 2 dieser Besoldungsgruppe. Sie profitieren damit automatisch von einer mit der Stufenstreichung verbundenen Erhöhung des Grundgehalts.
Ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Überleitung in die jeweilige Stufe 4 der Besol-dungsgruppen A 12 bis A 14 beziehungsweise in die Stufe 2 der Besoldungsgruppe R 1 beginnt die Stufenlaufzeit für die Betroffenen in dieser Stufe zu laufen. Im Sinne einer Stichtagsregelung, die notwendigerweise typisieren und verallgemeinern muss, wird dabei keine Unterscheidung vorgenommen, ob in der bisherigen Stufe 3 der Be-soldungsgruppen A 12 bis A 14 beziehungsweise Stufe 1 der Besoldungsgruppe R 1 bereits entsprechende Zeiten verbracht worden sind oder ob bei der vormaligen Stu-fenzuordnung zur Stufe 3 beziehungsweise 1 berücksichtigungsfähige Zeiten nach § 29 Abs. 2 Satz 2 LBesG zum Tragen kamen (vgl. BVerfG – 2 BvR 568/15, Rn. 15 ff.). Die Neuregelung führt stets zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Einkom-menssituation.
Eine Neufestsetzung des Stufenbeginns ist aufgrund der Gesetzlichkeit der Überlei-tung entbehrlich.

Wäre es möglich, den gesamten Text hier zu veröffentlichen, wenn er dir offensichtlich zur Verfügung steht?

LehrerinRLP

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #61 am: 25.01.2024 11:31 »
Zitat
Artikel 13
Überleitung
(1) Die am 1. Juli 2024 der jeweiligen Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordneten Beamtinnen und Beamte werden an diesem Tag der jeweiligen Stufe 4 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverlegung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt.

Daraus ergibt sich, dass alle, die in höheren Erfahrungsstufen sind als Erfahrungsstufe 3, von keiner Verbesserung probieren. Beispiel: Aktuell ist man in Erfahrungsstufe 5 und würde im August in Stufe 6 kommen, dann passiert genau "nichts"!? Oder verstehe ich es falsch?

Monks2017

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #62 am: 25.01.2024 11:37 »
Zitat
Artikel 13
Überleitung
(1) Die am 1. Juli 2024 der jeweiligen Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordneten Beamtinnen und Beamte werden an diesem Tag der jeweiligen Stufe 4 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverlegung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt.

Zitat
Zu Artikel 13 (Überleitung)
Zu den Absätzen 1 und 2
Die vorhandenen Beamtinnen und Beamten in Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 werden aufgrund der Streichung dieser Erfahrungsstufe in Stufe 4 der jewei-ligen Besoldungsgruppe übergeleitet (vgl. Artikel 4 Nr. 4). Für Beamtinnen und Be-amte sowie Richterinnen und Richter in Stufe 1 der Besoldungsgruppe R 1 gilt die Überleitung in Stufe 2 dieser Besoldungsgruppe. Sie profitieren damit automatisch von einer mit der Stufenstreichung verbundenen Erhöhung des Grundgehalts.
Ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Überleitung in die jeweilige Stufe 4 der Besol-dungsgruppen A 12 bis A 14 beziehungsweise in die Stufe 2 der Besoldungsgruppe R 1 beginnt die Stufenlaufzeit für die Betroffenen in dieser Stufe zu laufen. Im Sinne einer Stichtagsregelung, die notwendigerweise typisieren und verallgemeinern muss, wird dabei keine Unterscheidung vorgenommen, ob in der bisherigen Stufe 3 der Be-soldungsgruppen A 12 bis A 14 beziehungsweise Stufe 1 der Besoldungsgruppe R 1 bereits entsprechende Zeiten verbracht worden sind oder ob bei der vormaligen Stu-fenzuordnung zur Stufe 3 beziehungsweise 1 berücksichtigungsfähige Zeiten nach § 29 Abs. 2 Satz 2 LBesG zum Tragen kamen (vgl. BVerfG – 2 BvR 568/15, Rn. 15 ff.). Die Neuregelung führt stets zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Einkom-menssituation.
Eine Neufestsetzung des Stufenbeginns ist aufgrund der Gesetzlichkeit der Überlei-tung entbehrlich.

Wäre es möglich, den gesamten Text hier zu veröffentlichen, wenn er dir offensichtlich zur Verfügung steht?

Das wäre super. Dann könnte man die Passagen, die für einen selber interessant sind selber nachlesen.  ::)

Schmitti

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #63 am: 25.01.2024 12:24 »
Ich habe das Gefühl, der Admin hat diesen auch bereits erhalten ;-)
Ein bisschen Geduld werden ihr doch noch haben können. Ihr bekommt hier auch nur Buchstaben, kein Geld...

LehrerinRLP

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #64 am: 25.01.2024 12:25 »
Absolut. Das Vorgehen kommt einem trotzdem intransparent vor, wenn der Entwurf in Teilen bereits durch Foren geistern kann, aber weder vom Landtag, noch von den Regierungsfraktionen, noch von den Verbänden veröffentlicht ist.

CurryPommesMayo

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #65 am: 25.01.2024 12:40 »
Zitat
Artikel 13
Überleitung
(1) Die am 1. Juli 2024 der jeweiligen Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordneten Beamtinnen und Beamte werden an diesem Tag der jeweiligen Stufe 4 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverlegung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt.

Daraus ergibt sich, dass alle, die in höheren Erfahrungsstufen sind als Erfahrungsstufe 3, von keiner Verbesserung probieren. Beispiel: Aktuell ist man in Erfahrungsstufe 5 und würde im August in Stufe 6 kommen, dann passiert genau "nichts"!? Oder verstehe ich es falsch?

Das verstehe ich auch so. Zumindest lässt der Textausschnitt keine andere Interpretation zu. Aber wer weiß, vielleicht wird uns die Antwort auf diese Frage ja nur vorenthalten ;)

LehrerinRLP

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #66 am: 25.01.2024 13:20 »
In § 29 Abs. 2 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes geht es nur um den Zeitpunkt des Anfangsgrundgehalts. Von daher kann das Überführen von der einen in die nächste Erfahrungsstufe im Rahmen des noch nicht veröffentlichten Entwurfs schon möglich sein. Warten wir es ab.

Admin

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #67 am: 25.01.2024 13:46 »
Vielen Dank für die Zusendungen!

Wir haben sogleich die folgende Seite zum LBVAnpG 2024-2025 angelegt:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/rp-lbvanpg-2024-2025

hier findet sich der aktuelle Refrentenentwurf und bei Veröffentlichung dann auch die zugehörige Parlaments-Drucksache und am Ende der verkündete Gesetzestext.

Außerdem ist nun auch die Übersicht zur Besoldungsrunde 2023
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
und die Seite der Landesbeamten Rheinland-Pfalz aktualisiert
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/rp/
« Last Edit: 25.01.2024 14:05 von Admin »

LehrerinRLP

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #68 am: 25.01.2024 14:46 »
Herzlichen Dank! Ich verstehe leider immer noch nicht, ob alle Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppen A12-A14 nach rechts verschoben werden. Kann jemand mit juristischen Kenntnissen helfen?

CurryPommesMayo

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #69 am: 25.01.2024 14:50 »
Herzlichen Dank! Ich verstehe leider immer noch nicht, ob alle Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppen A12-A14 nach rechts verschoben werden. Kann jemand mit juristischen Kenntnissen helfen?

Art. 13 Abs. 1 bezieht sich leider explizit nur auf den dort genannten Fall. Insofern bleiben "alle anderen" in ihrer Erfahrungsstufe. Seltsam, da in Hessen letztes Jahr explizit alle um eine Erfahrungsstufe angehoben wurden.

LehrerinRLP

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #70 am: 25.01.2024 14:57 »
Ja, so verstehe ich es auch. Das würde wieder (mal) heißen: RLP kann nix und bleibt weiter unattraktiv. Gerade für die Grundschullehrkräfte ist das wieder mal ein Schlag ins Gesicht.

RLP91

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #71 am: 25.01.2024 15:06 »
Interessant ist auch, dass Stufe 2 R1 und Stufe 3 R1 dann einen Unterschied von ca. 33 Euro brutto ausmachen soll… Anhand der ersichtlichen Tabellen… das kann ja irgendwie nicht stimmen?!

Und wäre schon wieder mal eine fehlende Wertschätzung, wenn andere nicht von einer stufenerhöhung profitieren…

Floki

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #72 am: 25.01.2024 15:12 »
In NRW wurden auch die ersten Erfahrungsstufen gestrichen. Es wurden nicht alle dann um eine Erfahrungsstufe angehoben, sondern es hatten nur die Kollegen Glück, die sich vorher in diesen Erfahrungsstufen befunden haben.

LehrerinRLP

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2023-2025 Rheinland-Pfalz
« Antwort #73 am: 25.01.2024 15:13 »
So ist es. Mal schauen, was die Verbände dazu sagen. Beim DBB RLP mache ich mir keine Hoffnung. Da hat man das Gefühl, die Frau Lenz ist Teil der Regierung. Die lobt ja alles.

RLP91

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« Antwort #74 am: 25.01.2024 15:13 »
In NRW wurden auch die ersten Erfahrungsstufen gestrichen. Es wurden nicht alle dann um eine Erfahrungsstufe angehoben, sondern es hatten nur die Kollegen Glück, die sich vorher in diesen Erfahrungsstufen befunden haben.

Kann nicht jedes Bundesland wie Hessen sein 😂