Autor Thema: Stufenlaufzeit bei neuer Stelle beim selben AG und selber Gruppe genullt  (Read 1574 times)

Amity182

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Liebe Forenmitglieder,

ich habe mich während der Corona-Pandemie auf eine interne Stelle meiner Universität beworben und bin daraufhin von einem Institut dieser Uni in die Verwaltung der selben Uni gewechselt.

Ich war zuvor als Doktorand in der Gruppe E13, Stufe 3 und hatte noch 2 Monate bis zur Höherstufung in die E13, Stufe 4. Beim Wechsel zur neuen Stelle wurde ich ebenfalls in die E13 eingruppiert. Dabei hat man mir allerdings die bisherige Laufzeit in der Stufe 3, also 34 Monate, aberkannt. Begründet wurde dies damit, dass ich für die neue Stelle ja weniger Erfahrung hätte.

Bald steige ich nun endlich in die Stufe 4 auf. In diesem Zuge frage ich mich aber, ob das "Nullen" der Stufenlaufzeit und auch die dazugehörige Begründung normal bzw. rechtens gewesen ist? Ich habe bisher zu diesem Thema noch nichts vergleichbares finden können. Ich wende mich an euch, da ihr euch natürlich sehr gut in dem Tarifvertrag auszukennen scheint.

Zwischenzeitlich habe ich auch promoviert, der akademischen Grad ist also von M.Sc. auf Dr.-Ing. "angewachsen". Das tut vermutlich nichts zur Sache, ich wollte es aber der Vollständigkeit halber erwähnt haben, falls es doch von Relevanz ist.

cyrix42

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Moin,

Wurde dein Arbeitsverhältnis vor/ mit dem Wechsel in die Verwaltung beendet (inkl. Urlaubsabgeltung) und lag eine Neueinstellung in der neuen Position vor?

Wenn ja, dann war zum Einstellungszeitpunkt zu entscheiden, welche einschlägige Berufserfahrung vorlag. Berufserfahrung ist dabei einschlägig, wenn die Tätigkeit i.W. unverändert fortgesetzt wird. Das war bei dir wahrscheinlich nicht der Fall, sodass wohl keine solche vorlag — und damit nur ein Anrecht auf Stufe 1 bestanden hätte. Wenn dem so war, dann hat man dir mit der Kann-Regelung aus §16 Absatz (2) Satz 4 Teile deiner bisherigen Berufstätigkeit als förderliche Zeiten anerkannt und dich mit Stufe 3 starten lassen. Daran ist dann nichts auszusetzen und lässt sich auch nicht mehr nachträglich anpassen. (Es sei denn natürlich, du hast zuvor schon i.W. die gleichen Aufgaben gemacht wie jetzt, sodass deine damalige Berufstätigkeit einschlägig gewesen ist. Dann wäre Stufe und Stufenlaufzeit beim gleichen Arbeitgeber anzurechnen gewesen.)

Wenn nein, wenn also nicht dein Arbeitsverhältnis als Doktorand geendet hat und also keine Neueinstellung vorlag, sondern dir einfach nur andere Aufgaben übertragen wurden, dann lief die Stufenlaufzeit einfach weiter, bist du nach 2 Monaten in Stufe 4 aufgestiegen und wirst bald + einem Jahr in Stufe 5 gelangen. Ist dies der Fall, kannst du zwar aufgrund der tariflichen Ausschlussfrist (§37) nur für die letzten 6 Monate das zu wenig gezahlte Entgelt noch einfordern (bzw. einfordern kannst du natürlich mehr, aber Anspruch darauf hättest du nicht mehr); die Stufenlaufzeit würde aber dennoch entsprechend rückwirkend angepasst werden.

MoinMoin

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Die Begründung der Personaler ist tariflicher Unsinn und fast schon betrügerisch zu nennen.
Sofern also nicht, wie von cyrix42 beschrieben, eine echte Neueinstellung vorlag, wurdest du auf gröbste um dein Geld gebracht.

FearOfTheDuck

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Und du solltest unter Fristsetzung und Geltendmachung deiner Ansprüche den AG zur Korrektur auffordern, damit dir nicht noch mehr Kohle verloren geht. Deine Stufenlaufzeit in derselben EG ist nämlich auch bei Stellenwechsel weiter gelaufen, kein neues Arbeitsverhältnis begründet wurde.

cyrix42

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Es ist durchaus denkbar, dass ein neues Arbeitsverhältnis begründet wurde, wenn z.B. die befristete Beschäftigung als WiMi regulär auslief und ein Anschluss-Beschäftigungsverhältnis in der Verwaltung gesucht und gefunden wurde… Da wir dazu nichts genaueres wissen, ist es halt unklar.

FearOfTheDuck

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Drum fehlt in meinem Post ein "sofern" vor dem letzten Halbsatz. ;) Ich hoffe aber, der TE bringt noch Licht ins Dunkel.

@Amity182: Sofern es tatsächlich eine Neueinstellung ist, hast du leider Pech gehabt, wie cyrix42 bereits ausführlich ausführte. 

Amity182

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Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!

Ich war zuvor als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf einer befristeten Projekt-Stelle tätig.
Die Projektlaufzeit war dann in der Tat zu Ende. Ich habe mich während der Projektlaufzeit auf die neue Stelle beworben und habe dort dann die Tätigkeit in einer unbefristeten Stelle als "technischer" Mitarbeiter angetreten. Zwischen dem Ende der Projektlaufzeit und dem Neubeginn lagen 2 Monate Elternzeit und ein Monat Arbeitslosigkeit zur Überbrückung.
Das ganze sieht also nach einer Neueinstellung aus, wie ihr sie erwähnt habt.
Andererseits sind solche Arbeitslosigkeitsmonate gang und gäbe in der Wissenschaft um verschiedene Verträge zu überbrücken.

Gegen den Sachverhalt einer Neueinstellung spricht meines erachtens, dass ich beispielsweise meinen Dienstausweis (inkl. Personalnummer) und meine Identität (Im Ressourcen-Management) an der Uni behalten und weitergeführt habe (inkl. z.B. der E-Mail Adresse)

Was genau sind denn die Merkmale einer echten Neueinstellung?
Muss es Dokumente gegeben haben, auf denen eben diese so genannt worden ist?

MoinMoin

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behalten oder wiederbekommen?
Eine unechte Beendigung ist zB wenn Urlaub mitgenommen wird oder gleitzeit oder man Schlüssel etc behalten hat…

Klingt aber in der Tat nach einer Neueinstellung, macht die falsche Begründung der Personaler aber auch nicht besser.

Amity182

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Ich habe den Dienstausweis nicht abgegeben und habe auch nie den Laufzettel abgearbeitet. Wobei ich nicht ausschließen kann, dass ich das eigentlich hätte machen müssen.

Die Frage nach der Urlaub-Mitnahme ist schwierig, da der alte Vertrag am 31.12 endete und damit der Urlaub eh komplett verplant war. Schlüssel gab es nur in Form des Dienstausweises.

MoinMoin

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Klingt nach einer echten Neueinstellung, insbesondere da 3 Monate zwischen den Verträgen war.
Du kannst nur noch auf die Zulage nach 16.5 pochen unter Kündigungsandrohung.

Amity182

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Vielen Dank euch für den Input. Ich werde dahingehend noch einmal nachhaken. 16.5 behalte ich im Hinterkopf.