Autor Thema: Personal-/Mitarbeiter-/Feedbackgespräch nicht während AU?  (Read 1437 times)

pfaffe

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Servus,

dürfen o. g. nur während der Arbeitszeit geführt werden und gelten als solche oder ist es rechtlich auch ok - für beide Seiten - wenn o. g. geführt wird, obwohl der AN arbeitsunfähig ist?

Danke.

Gruß

Thomber

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Personalgespräche während der AU-Zeit sind nicht verboten.
Wenn es beiden Seiten passt - spricht nichts dagegen.

MoinMoin

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Sie sind nur dnn verboten, wenn es der Gesundung schaden könnte.
Alos positive Gespräche sind erlaubt, negative verboten.😇

brian

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Kommt auf den Grund der AU an. Mit einem gebrochenen Arm kann man sicher Gespräche führen. Mit Covid eher nicht.

BAT

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Warum sollte das mit Covid nicht gehen?

Coffee86

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Auch interessant. Die eine Behörde/Diensstelle mahnt Mitarbeiter:innen ab, wenn sie Mails weiterleiten oder die Abwesenheitsmail verlängern, die anderen laden zum Gespräch während AU.

Also ich wäre da vorsichtig.

OrganisationsGuy

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Auch interessant. Die eine Behörde/Diensstelle mahnt Mitarbeiter:innen ab, wenn sie Mails weiterleiten oder die Abwesenheitsmail verlängern, die anderen laden zum Gespräch während AU.

Also ich wäre da vorsichtig.

Vielleicht die selbe Behörde die durch dieses Vorgehen die nächste Abmahnung schreiben würde.

Scherz (zumindest hoffentlich) mal beiseite, ich würde den AG vorab explizit drauf hinweisen dass es von deiner Seite aus möglich wäre einen Termin hierfür zu finden aber dann auch mit schriftlicher Bestätigung durch den AG, dass dies aus seiner Sicht nicht der vorliegenden AU entgegensteht.

dregonfleischer

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wie soll das gehen wenn ich au bin kann mein chef mich gar nicht kontaktieren 

Thomber

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wie soll das gehen wenn ich au bin kann mein chef mich gar nicht kontaktieren


Der Arbeitgeber kann es zumindest versuchen. Hat ja Deine Kontaktdaten.

Wdd3

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Der Arbeitgeber kann es zumindest versuchen. Hat ja Deine Kontaktdaten.

Davon mal abgesehen werden solche Gespräche oft lang- oder zumindest mittelfristig angesetzt. Oder bist du immer gleich mehrere Monate krank, @dregonfleischer?

Saxum

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Mal beim Bundesarbeitsgericht vorbeigeschaut?

"Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur dann anweisen, zu einem Personalgespräch in den Betrieb zu kommen, wenn hierfür ein dringender betrieblicher Anlass besteht, der einen Aufschub der Weisung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit nicht gestattet, und die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb dringend erforderlich ist und ihm zugemutet werden kann." (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/1

Sonderfall ist aber wohl das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement), auch an dem muss man nicht teilnehmen, aber eine nicht-Teilnahme könnte eventuell bei einem möglichen Streitfall im Rahmen des Kündigungsschutzes aufgrund krankheitsbedingter Kündigung nachteilig auswirken, wenn könnte wäre. Das ist wohl nicht ganz abschließend geklärt.

Der Umkehrschluss lässt sich auch etwa aus RN 31 ebenda ableiten, dass die "Arbeitsunfähigkeit nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass der erkrankte Arbeitnehmer seine geschuldeten Vertragspflichten anstatt voll nur teilweise zu erbringen vermag (BAG 29. Januar 1992 – 5 AZR 37/91 – zu II 1 der Gründe, BAGE 69, 272). Eine Teilarbeitsunfähigkeit mit teilweiser Arbeitspflicht und teilweisem Entgeltfortzahlungsanspruch gibt es nicht; jedenfalls braucht sich weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer auf eine Teilleistung einzulassen."

Ein (freiwilliges) erscheinen zum Personalgespräch beendet daher nicht die Arbeitsunfähigkeit an sich, analog zur Thematik der "Mail Weiterleiten bei AU". Es sollte tatsächlich nur durchgeführt werden solange es nicht der Genesungspflicht des AN entgegen steht und es sollte vor allem schon alleine aus Fürsorgegründen des AG darauf geachtet werden, dass hier die Genesung des AN nicht gefährdet wird. Ein vernünftiger Arbeitgeber/Dienstherr würde solche Gespräche auf einen Zeitpunkt nach der Genesung verlegen, andernfalls besteht stets die Gefahr volle Kanne gegen die Wand zu donnern. Der AN ist hier rechtlich zu keinem Zeitpunkt im Nachteil, außer natürlich er hat die generelle Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht.
« Last Edit: 18.12.2023 16:28 von Saxum »

MoinMoin

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Danke für die Zusammenstellung.
Wenn also der AG in einem Personalgespräch dem MA mitteilen möchte, dass er eine Zulage bekommt, dann sollte dass der Genesung förderlich sein😉

brian

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wie soll das gehen wenn ich au bin kann mein chef mich gar nicht kontaktieren


Der Arbeitgeber kann es zumindest versuchen. Hat ja Deine Kontaktdaten.

woher?

MoinMoin

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Aus der Personalakte, oder hat man dort nicht seine Postadresse zu hinterlegen.
Es gibt noch Briefpost😎

Thomber

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2023....
Bewerbung online oder direkt per E-Mail mit so ziemlich allen Daten.... Dann Personaldatenbogen... usw...
Die Frage war nicht ernst gemeint, richtig?