Autor Thema: Wegfall von Zulagen bei Höhergruppierung?  (Read 1173 times)

Grimaldi

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Wegfall von Zulagen bei Höhergruppierung?
« am: 18.12.2023 16:10 »
Hallo zusammen,

ich habe schon ordentlich gegooglet und in diesem Forum gesucht, aber leider nichts zu meinem spezifischen Fall gefunden. Bei meiner Personalabteilung herrscht auch Uneinigkeit, wie das zu handhaben ist - vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich bin derzeit in 13-4 eingestuft und habe 2 Zulagen erhalten, beziehe also das 13-6 Gehalt. Nun werde ich intern den Job wechseln (Instituts- und Stellenwechsel an gleicher Universität). Die neue Stelle ist der Gruppe 14 zugeordnet. Mein Personalsachbearbeiter sagt nun, ich würde von 13-4 auf 14-4 hochgruppiert - die Zulagen gehen verloren. 13-6 entspricht 6037.38 €, 14-4 leider "nur" 5593.59 €. Mein neues Institut und ich würden mich gerne hochgruppieren und -stufen auf 14-5, damit ich mit 6246.27 € mehr und nicht weniger verdiene als vorher.

Alle sind sich einig, dass ich mit der höherwertigen Aufgabe/Position mehr verdienen sollte und nicht weniger, aber die Personalabteilung meint, es sei nicht möglich, mich auf 14-5 einzustufen. Hat einer von euch Erfahrungen dazu? Im Zweifelsfall muss ich wohl direkt wieder eine neue Zulage beantragen, um von 14-4 auf 14-5 zu kommen, aber das würden eigenlich alle lieber vermeiden. Eine unmittelbare Einstufung auf 14-5 wäre ideal. Weiß jemand, ob das geht?

Viele Grüße

Grimaldi

Grimaldi

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Antw:Wegfall von Zulagen bei Höhergruppierung?
« Antwort #1 am: 18.12.2023 16:40 »
PS: die Zulage ist eine Bindungszulage mit Vorweggewährung von zwei Stufen (das war nicht sehr präzise formuliert im ersten Post)

Johann

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Antw:Wegfall von Zulagen bei Höhergruppierung?
« Antwort #2 am: 19.12.2023 18:13 »
In 16.5 steht nichts davon, was mit Zulagen passiert, wenn man intern die Stelle wechselt. Da steht lediglich, dass sie widerruflich ist. Würde das mal so auslegen, dass dein Arbeitgeber das halten kann wie er will. Wenn er sagt, dass die Zulage wegfällt, wenn du die Stelle wechselst, dann fällt sie weg. Wenn er sagt du kannst sie behalten und dir werden auch weiterhin 2 Stufen vorweggewährt, ist es auch richtig.

Wenn dein Arbeitgeber der Meinung ist, dass die Zulage an die Stelle UND deine Person gebunden ist, dann fällt sie erstmal weg. Hindert dich aber nicht daran, mit neuen Tätigkeiten wieder die Zulage zu verhandeln. Wenn dir eine Stufe vorweggewährt reicht, kannst du auch das verhandeln. Wenn es klappt, am besten gleich mitverhandeln, dass sich die Vorweggewährung nicht aufzehrt, wenn du Stufenaufstieg hast. So erhältst du dann sobald du wirklich in 14/5 ankommst das Entgelt der Stufe 6. Andernfalls würde die Zulage einfach wegfallen, wenn du 14/5 erreichst.

Am Einfachsten wäre es aber, wenn sich alle einig sind, die Zulage einfach nicht zu widerrufen. Dann muss nicht erneut die große Runde (teilweise bis ins MF) gemacht werden.