In 16.5 steht nichts davon, was mit Zulagen passiert, wenn man intern die Stelle wechselt. Da steht lediglich, dass sie widerruflich ist. Würde das mal so auslegen, dass dein Arbeitgeber das halten kann wie er will. Wenn er sagt, dass die Zulage wegfällt, wenn du die Stelle wechselst, dann fällt sie weg. Wenn er sagt du kannst sie behalten und dir werden auch weiterhin 2 Stufen vorweggewährt, ist es auch richtig.
Wenn dein Arbeitgeber der Meinung ist, dass die Zulage an die Stelle UND deine Person gebunden ist, dann fällt sie erstmal weg. Hindert dich aber nicht daran, mit neuen Tätigkeiten wieder die Zulage zu verhandeln. Wenn dir eine Stufe vorweggewährt reicht, kannst du auch das verhandeln. Wenn es klappt, am besten gleich mitverhandeln, dass sich die Vorweggewährung nicht aufzehrt, wenn du Stufenaufstieg hast. So erhältst du dann sobald du wirklich in 14/5 ankommst das Entgelt der Stufe 6. Andernfalls würde die Zulage einfach wegfallen, wenn du 14/5 erreichst.
Am Einfachsten wäre es aber, wenn sich alle einig sind, die Zulage einfach nicht zu widerrufen. Dann muss nicht erneut die große Runde (teilweise bis ins MF) gemacht werden.