Guten Abend community,
kurz zur Geschichte. Ich bin momentan als Angestellter im Öffentlichen Dienst angestellt. Heute habe ich letztendlich erfahren, dass zum Jahresanfang 2024 sich die Organisationsstruktur ändert und ich somit vor einem Abteilungsleiterwechsel stehe. Da ich nicht weiss, was wirklich auf mich zukommt, frage ich mich ob der TVöD §35 Abs. 2 greift oder nicht. Im April wurde ich beurteilt (Dienstiche Beurteilung) und nun stellt sich mir die Frage, ob diese mit einem qualifizierten Zwischenzeugnis gleichzusetzen ist oder ich ein "richtiges" Zwischenzeugnis beantragen sollte. Falls ja, muss ich bestimmte Fristen einhalten, damit ich das Recht nich verwirke (Vor dem faktischen Abteilungsleiterwechsel beantragen)?
Gruß