Autor Thema: Arbeitszeugnis Fristen  (Read 1069 times)

kleene01

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Arbeitszeugnis Fristen
« am: 18.12.2023 20:51 »
Hallo,

ich habe eine Frage:

Ich habe im September gekündigt und zeitgleich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert. Ich habe auch eine Bestätigung erhalten, dass ich mit dem letzten Arbeitstag mein Zeugnis bekomme. Nun habe ich nachgefragt, ob das auch wirklich klappt und wurde erst Mal angeschnauzt von der Personalstelle, ich müsste dann Mal ein Zeugnis anfordern. Den Wind habe ich ihm aus den Segeln genommen. Er wurde ganz Kleinlaut und gab es nun letzte Woche an meinen Vorgesetzten weiter. Leider weiß ich, dass sich das teilweise mehrere Monate hin zieht. Ich möchte aber ehrlich gesagt irgendwann auch abschließen, im neuen Job ankommen und vor allem braucht mein neuer AG das Zeugnis. Ich weiß, eigentlich müsste man am letzten Tag das Zeugnis bekommen. Allerdings will ich auch keinen Ärger, habe mich eigentlich immer Recht gut mit meinem Vorgesetzten verstanden, mir wurde aber schon deutlich gemacht dass ich warten muss. Ab wann würdet ihr euch an den PR wenden oder gar noch weiter gehen?

FearOfTheDuck

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Antw:Arbeitszeugnis Fristen
« Antwort #1 am: 18.12.2023 21:13 »
Der TVL spricht davon, dass das Zeugnis "unverzüglich" auszustellen ist. Das heißt, dass es dir ohne schuldhaftes Verzögern ausgehändigt werden muss.

Wann ist denn dein letzter Arbeitstag?

kleene01

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Antw:Arbeitszeugnis Fristen
« Antwort #2 am: 18.12.2023 21:29 »
Danke schon Mal.

Am Freitag ist mein letzter Arbeitstag, Kündigung läuft zum Ende Dezember.

Ekko

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Antw:Arbeitszeugnis Fristen
« Antwort #3 am: 19.12.2023 10:13 »
Das Thema interessiert mich auch brennend. Ich warte mittlerweile seit über 7 Monaten auf mein Dienstzeugnis... Immer schön, wenn man im Nachhinein noch so wertgeschätzt wird.

Gibt es da irgendwelche Pflichten von Seiten des AG? Wenn man jahrelang auf einer Stelle gute Arbeit geleistet hat, möchte man für die Zukunft schon das Papier dazu in der Hand haben.

troubleshooting

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Antw:Arbeitszeugnis Fristen
« Antwort #4 am: 19.12.2023 10:25 »
In der Kommentierung (Sponer/Steinherr, TV-L Kommentar) heißt es dazu:
"Das Zeugnis ist "unverzüglich", d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) auszustellen. Dem Arbeitgeber muss ausreichend Zeit für die Einholung von Zeugnisbeiträgen der Vorgesetzten des Arbeitnehmers sowie für die Formulierung und Ausfertigung des Zeugnisses zur Verfügung stehen. … Die Dauer der dem Arbeitgeber einzuräumenden Bearbeitungszeit hängt von den betrieblichen Umständen ab. Das LAG Schleswig-Holstein hält eine Zeitspanne von bis zu drei Wochen für möglich. … (LAG Schleswig-Holstein v. 1.4.2009 - 1 Sa 370/08 - AuA - Personal-Profi, 485)."

Qelle:
https://www.tu-braunschweig.de/personalrat/wissenswertes/arbeitszeugnis#:~:text=%22Das%20Zeugnis%20ist%20%22unverz%C3%BCglich%22,des%20Zeugnisses%20zur%20Verf%C3%BCgung%20stehen.%20%E2%80%A6


Wobei, mein Zeugnis hat auch ca. 3 Monate gedauert, war aber besprochen, ob das OK ist? Hatte keinen Druck, da das Zeugnis eher für einen potentiellen übernächsten AG relevant ist.