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Ausstieg als Berufssoldat

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--- Zitat von: Holger1976 am 19.12.2023 07:45 ---Was bedeutet wenige Jahre vor erreichen Regelaltersgrenze?

--- End quote ---

Nach 40 bzw. 45 Dienstjahren kann bei Dienstunfähigkeit ggf. ein a schlagsfreier Ausstieg angestrebt werden. Das ist aber alles nichts, was Dir mit 47 Lebensjahren kurz- oder Mittelfristig weiterhelfen dürfte. Außerdem sehe ich nicht, dass Du bei lediglich 1.000 doppelt gezählten Einsatztagen bereits vollen Versorgungsanspruch erworben hast. M. E. fehlen Dir noch mindestens fünf, sechs Jahre.

Holger1976:
981 Einsatztage x 2, das wären 5.3 Jahre + 2 Jahre/ 5 Monate Ausbildung/Gesellenzeit. Macht m.E. 7 Jahre/8 Monate.
Somit hätte ich damit doch meinen vollen Anspruch von 71.75% erreicht, oder geht meine Rechnung nicht auf??

PolareuD:
Aus meiner Sicht durchhalten. Es sind nur noch knapp 7 Jahre bis zum Erreichen der besonderen Altersgrenze deiner Laufbahn. Mit 54 Jahren kannst du dich dann ohne Abzüge deinem Business voll widmen.

schimuetz:

--- Zitat von: Holger1976 am 19.12.2023 08:51 ---981 Einsatztage x 2, das wären 5.3 Jahre + 2 Jahre/ 5 Monate Ausbildung/Gesellenzeit. Macht m.E. 7 Jahre/8 Monate.
Somit hätte ich damit doch meinen vollen Anspruch von 71.75% erreicht, oder geht meine Rechnung nicht auf??

--- End quote ---

Hallo Holger,
du musst berücksichtigen, dass die für Soldaten gewährte Sonderregelung im §26 Abs.3 SVG bzgl. der Erhöhung von 12,55625 Prozent erst bei Erreichen der besonderen Altersgrenze gewährt wird. Somit sieht die Rechnung aktuell wie folgt aus: 28 Dienstjahre (zum 1.1.24) * 1,79375 = 50,225%
                               Einsatztage plus Ausbildung                  = 13,752%
                                                                                         = 63,974%
Darüber hinaus ist die Doppeltanrechnung der Einsatztage gemäß §25 Abs. 2 SVG eine Kann Regelung...

Rollo83:

--- Zitat von: Holger1976 am 19.12.2023 08:51 ---981 Einsatztage x 2, das wären 5.3 Jahre + 2 Jahre/ 5 Monate Ausbildung/Gesellenzeit. Macht m.E. 7 Jahre/8 Monate.
Somit hätte ich damit doch meinen vollen Anspruch von 71.75% erreicht, oder geht meine Rechnung nicht auf??

--- End quote ---

Das spielt doch gar keine Rolle ob vorzeitig die vollen Pensionsansprüche erwirtschaftet wurden.
Die besondere Altersgrenze bei Berufsunteroffieren ist das 55. Lebensjahr.
Darauf hat man ja noch nicht mal Anspruch denn die Regelaltersgrenze ist das 62. Lebensjahr, sprich die besondere Altersgrenze von 55. Lebensjahren kann auch einseitig durch den Dienstherrn verlängert werden.
Dazu kommt noch das niemand weiss was überhaupt in den nächsten Jahren mit der besonderen Altersgrenze passiert.
Aber mach dir nichts draus, meine besondere Altersgrenze endet erst im September 2039.

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