Autor Thema: Stufenzuordnung - Wechsel vom TVöD in den TV L  (Read 724 times)

Rosi

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Hallo zusammen,
benötige mal eure Einschätzung:
ich habe aktuell vom Geltungsbereich des TVÖD EG9 c, Stufe 6 in den TV-L EG 13 gewechselt. Nach langem hin und her wurde mir die EG 13, Stufe 3 zugesagt. Jetzt bekomme ich meine Abrechnung und ich bin offiziell in Stufe 1, bekomme jedoch eine Stufenvorwegzulage in Höhe des Unterschiedsbetrages von Stufe 3 zu Stufe 1.
Der Nachteil ist wohl, dass ich trotzdem zeitlich alle Stufen durchlaufen muss, bevor ich in Stufe 4 komme. Im Vorstellungsgespräch wurde mir sogar offeriert, dass die Stufenlaufzeiten verkürzt werden würden und ich somit nach 1,5 Jahren in Stufe 4 wäre.
Wie seht ihr hier meine Chancen bei einer Klage? Ich habe über 30 Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
Danke für eure Einschätzung!

oorschwerbleede

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Antw:Stufenzuordnung - Wechsel vom TVöD in den TV L
« Antwort #1 am: 20.12.2023 14:30 »
Wenn du bislang Tätigkeiten der EG9c wahrgenommen hast und künftig der EG13 kann für die Neueinstellung keine einschlägige Berufserfahrung vorliegen, auf die du Anspruch hättest. Es kann sich also lediglich um förderliche Zeiten handeln, die anerkannt werden können - aber nicht müssen. Insofern liegt es an dir nachzuweisen, dass dir tatsächlich die Stufe 3 versprochen wurde (denn dann ist der neue AG auch daran gebunden und kann nicht mehr im Rahmen seines Ermessens auf die Stufe 1 verweisen und nur die Zulage zahlen). Liegt etwas schriftlich vor? In welcher Form und v. a. welcher Formulierung wurde etwas versprochen? Bei mündlichen Zusagen wirds schwierig...

cyrix42

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Antw:Stufenzuordnung - Wechsel vom TVöD in den TV L
« Antwort #2 am: 20.12.2023 14:58 »
Und die Frage ist, ob nur das Gehalt der EG 13/3 versprochen wurde, oder tatsächlich die entsprechende Einstufung.