Autor Thema: [Allg] Mehr Aufgaben nach(!) Reduzierung meiner Arbeitszeit  (Read 2110 times)

JohannKoze

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Hallo zusammen,

ich bin Kommunalbeamter im gehobenen Dienst. Zu dritt betreuen wir die Fachverfahren der kommunalen Steuern und Abgaben einer Großstadt. Das ist eine verantwortungsvolle und oftmals sehr stressige Tätigkeit. Im Prinzip sind wir, für über die letzten Jahre immer mehr werdenden Aufgaben, mit drei Leuten unterbesetzt.
Dies haben wir auch immer moniert - und nun wurde Anfang diesen Jahres eine neue Stelle ausgeschrieben.
Leider kann diese nicht (und wird wohl auch künftig nicht) mangels geeigneter Bewerber besetzt werden...

Nun habe ich, aufgrund familiärer und eigenen, gesundheitlichen Problemen - meine Arbeitszeit von 40h auf 32 Stunden reduziert (4 Tage Woche). Ich bin Ende 40 und nicht mehr so belastbar, wie noch vor zehn Jahren.

Jetzt ist es aber so, dass einer meiner zwei Kollegen in ein anderes Amt gewechselt ist. Und da seine Tätigkeit innerhalb meiner Arbeitsplatzbeschreibung liegt - soll ich Teile seiner Arbeit übernehmen.

Damit habe ich dann mehr Aufgaben zu erledigen, als ich vor(!) der Reduzierung meiner Arbeitszeit hatte.

Das konterkariert natürlich die Eigenschaften einer Teilzeitstelle grundlegend...

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sollte ich mich verhalten?

Vielen Dank im voraus für jeglichen Kommentar.

« Last Edit: 21.12.2023 01:25 von Admin2 »

xap

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Antw:Mehr Aufgaben nach(!) Reduzierung meiner Arbeitszeit
« Antwort #1 am: 20.12.2023 16:18 »
Nach 32 Stunden nach Hause gehen. Ansonsten Überlastungsanzeige. Ggf. den Vorgesetzten auffordern die Aufgaben zu priorisieren. Irgendwo muss die Schei*** ja hängen bleiben. Und wenn das nicht bei dir sein soll, empfehle ich dir den Vorgesetzten einzubinden (schriftlich).

clarion

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Antw:Mehr Aufgaben nach(!) Reduzierung meiner Arbeitszeit
« Antwort #2 am: 20.12.2023 22:37 »
Genau,

Du gehst nach 32 Stunden nach Hause und da Du ganz offensichtlich zu viel Arbeit hast, soll Dein Vorgesetzter Dir sagen, was liegen bleiben kann und was innerhalb der 32 Stunden gemacht werden soll. Wenn durch das Liegenbleiben Fristen verletzt werden, schriftlich und mehrfach drauf hinweisen.

Es muss erst rappeln, sonst passiert vermutlich nichts. Ich wage die Behauptung: Mit anständiger Bezahlung bekommt man auch Leute.

Saggse

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Wenn eine Vollzeit und eine Teilzeitkraft die gleiche Arbeit erledigen, die vorher drei Vollzeitkräfte gemacht haben, ohne dass es dabei zu größeren Verwerfungen kommt, bedeutet das im ja Umkehrschluss, dass früher mindestens ein Vollzeitäquivalent nur Däumchen gedreht hat...

lotsch

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1. Überlastungsanzeige
2. Auf deine Gesundheit achten, wie es deine Pflicht ist, und die Situation deinem Hausarzt schildern.

schubidu99

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Das konterkariert natürlich die Eigenschaften einer Teilzeitstelle grundlegend...

Ich kann dir sagen was "Teilzeitstelle" im Bereich einer obersten sächsischen (Landes-) Behörde aktuell bedeutet:

Die vorherigen Tätigkeiten bzw. Aufgaben und deren Arbeitsumfang bleiben immer gleich!

Der Dienstherr "gönnt" dir aber diese in Form der zugestandenen Teilzeitstelle in wöchentlich weniger Arbeitszeit deiner Wahl zu erledigen. D.h. wenn du es nicht schaffst alles weiterhin zeitgerecht, korrekt und ohne Murren zu erledigen ist der Spaß vorbei. Ggf. nötige Mehrarbeit bei Kollegenausfall oder -weggang hast du selbstverständlich auch mehrere Monate zu ertragen und nicht den Mund aufzumachen. Andernfalls wird signalisiert, dass du bei der nächsten Leistungsprämie od. Beförderung von Gottes Gnaden nicht berücksichtigt wirst.

Sofern du mit abwegigen Gedanken wie einer Überlastungsanzeige spielst, wird dir auch gleich mitgeteilt, dass diese stets mit eigenen Vorschlägen zur Lösung des Problems zu versehen ist, ansonsten erfolgt keine Annahme selbiger.

Das ist die Realität!
« Last Edit: 21.12.2023 20:05 von schubidu99 »

RsQ

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Sofern du mit abwegigen Gedanken wie einer Überlastungsanzeige spielst, wird dir auch gleich mitgeteilt, dass diese stets mit eigenen Vorschlägen zur Lösung des Problems zu versehen ist, ansonsten erfolgt keine Annahme selbiger.
"Es ist dringend nötig, hier weitere Personalressourcen zu schaffen." Erledigt.

Saggse

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Sofern du mit abwegigen Gedanken wie einer Überlastungsanzeige spielst, wird dir auch gleich mitgeteilt, dass diese stets mit eigenen Vorschlägen zur Lösung des Problems zu versehen ist, ansonsten erfolgt keine Annahme selbiger.
Eine Überlastungsanzeige muss allenfalls empfangen, aber nicht "angenommen" werden, und die "Vorschläge" zur Lösung des Problems sind im Grunde trivial: Entweder man reduziert die Arbeitsbelastung oder man stellt mehr Arbeitskräfte zur Verfügung. Sich darüber Gedanken zu machen, wie diese Ziele im Detail erreicht werden können, obliegt denen, die dafür zuständig sind und dafür bezahlt werden.

MoinMoin

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Sofern du mit abwegigen Gedanken wie einer Überlastungsanzeige spielst, wird dir auch gleich mitgeteilt, dass diese stets mit eigenen Vorschlägen zur Lösung des Problems zu versehen ist, ansonsten erfolgt keine Annahme selbiger.

Das ist die Realität!
und die andere Realität ist, dass man ohne angewiesene Überstunden, keine Überlastung hat, wenn man seine Arbeit beendet nach Ende vertraglich vereinbarter Arbeitszeit und den AG/VG bei nicht erfüllbaren Aufgaben/ vorhersehbaren Fristüberschreitung darauf hinweist, dass dieser bitte zu priorisieren hat.

Dann ist der persönliche Drops gelutscht.