Autor Thema: [BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp  (Read 4096 times)

Ulsinio87

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Hallo liebe Kollegen,

Hat jemand nähere Informationen zum Freigabestopp von Beamten zu anderen Dienstherren, der Bayerischen Finanzverwaltung?
Es gibt Gerüchte, das Land Bayern weitet diesen Freigabestopp auf alle Bayerische Ministerien aus.
Es fehlt wohl in allen Geschäftsbereich das Personal.

Hat jemand Infos, ob da etwas dran ist?
« Last Edit: 21.12.2023 01:27 von Admin2 »

squatty

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Noch nie was davon gehört und ich bin in der Finanz.

Wäre auch sinnlos, man kann auch einfach kündigen und sich beim neuen Dienstherren neu einstellen lassen. Das geht dann auch wesentlich schneller.

Beamter

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Noch nie was davon gehört und ich bin in der Finanz.

Wäre auch sinnlos, man kann auch einfach kündigen und sich beim neuen Dienstherren neu einstellen lassen. Das geht dann auch wesentlich schneller.


Wow, da ist so viel falsch. Bist Du wirklich Beamter? Ich hoffe nicht.

Nein, Beamte können nicht kündigen. Und der Rest Ihres Vorschlags wäre für die Versorgung ein Genickbruch. Bitte beraten Sie niemanden.

Muenchner82

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Hier ist vermutlich die Raubernennung gemeint. Dazu sollte man sich aber dann nur eine Ernennungsurkunde des neuen Dienstherrn aushändigen lassen. Es bedarf hier keiner vorherigen Entlassung.

Fragmon

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Noch nie was davon gehört und ich bin in der Finanz.

Wäre auch sinnlos, man kann auch einfach kündigen und sich beim neuen Dienstherren neu einstellen lassen. Das geht dann auch wesentlich schneller.


Wow, da ist so viel falsch. Bist Du wirklich Beamter? Ich hoffe nicht.

Nein, Beamte können nicht kündigen. Und der Rest Ihres Vorschlags wäre für die Versorgung ein Genickbruch. Bitte beraten Sie niemanden.

Von Ihnen würde ich mich auch nicht beraten lassen. Es ist überhaupt kein Genickbruch, da diese Zeiten ebenfalls anerkannt werden:

§ 7
Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
(1) Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit, die Beamte vom Tage ihrer ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an im Dienst eines inländischen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt haben.


Saxum

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Ihr wisst aber schon, dass die Raubernennung für den neuen Dienstherrn regelmäßig eher unlukrativ ist? Ich verweise mal auf den Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag mit der tollen Abkürzung "VsorglastVteilStVtr".

Grundsätzlich findet eine Versorgungslastenteilung statt, wenn der abgebende Dienstherr vorab dem Dienstherrenwechsel zugestimmt hat und zwischen dem Ausscheiden und dem Eintritt keine zeitliche Unterbrechung liegt.

In den Fällen der Raubernennung, außer die bisherige berücksichtigungsfähige Dienstzeit war so kurz, dass das nicht ins Gewicht fällt, muss der neue Dienstherr schon ein erhebliches Interesse am Neuzugang haben, da er für diesen dann kein Geld erhält.

Schmitti

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So, wie man die Personalsituation sich lange hat entwickeln lassen, steigt die entsprechende Schmerzgrenze der raubenden Ernenner zwangsläufig gerade an.

Faser

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In der QE3 hat man ja auch erstmalig nicht alle Stellen besetzen können. Man muss dann erst noch schauen, wieviel davon dann überhaupt antreten, das Studium schaffen und danach bleiben.

Beamter

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Noch nie was davon gehört und ich bin in der Finanz.

Wäre auch sinnlos, man kann auch einfach kündigen und sich beim neuen Dienstherren neu einstellen lassen. Das geht dann auch wesentlich schneller.


Wow, da ist so viel falsch. Bist Du wirklich Beamter? Ich hoffe nicht.

Nein, Beamte können nicht kündigen. Und der Rest Ihres Vorschlags wäre für die Versorgung ein Genickbruch. Bitte beraten Sie niemanden.

Von Ihnen würde ich mich auch nicht beraten lassen. Es ist überhaupt kein Genickbruch, da diese Zeiten ebenfalls anerkannt werden:

§ 7
Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
(1) Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit, die Beamte vom Tage ihrer ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an im Dienst eines inländischen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt haben.

Sie müssen also einen Dienstherren finden, der sie verbeamtet, nachdem Sie schon mal freiwillig aus diesem Verhältnis ausgeschieden sind. Wie viele praktische Fälle kennen Sie?

Raubernennung wurde erklärt, war oben allerdings nicht wirklich gemeint. Bei einer Raubernennung sind die Zeiten niemals in Gefahr. Aber auch da. Wie viel praktische Fälle? Regel und Ausnahme.

Bei freiwilliger Entlassung wird es also vermutlich so aussehen: Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung mit deutlich niedrigeren Beamtenbrutto und der Drops ist gelutscht. Kein Beamter würde empfehlen das durch Entlassung auf Antrag zu gefährden. Daher Genickbruch.

Wenn dann in ein Bundesland mit Altersgeld wechseln und die Frist durchbringen.
« Last Edit: 21.12.2023 20:36 von Beamter »

squatty

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Tatsächlich kam die Verfügung einen Tag nach meinem letzten Post.....

Natürlich habe ich die Raubernennung gemeint. War zugegeben sehr ungeschickt ausgedrückt. Die wurde mir persönlich von einer Stadt hier im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs auch angeboten für den Fall dass ich genommen worden wäre.
Lt. Personalamt dieser Stadt praktizieren die das schon länger so, da die Anträge auf Versetzung vom FM an eine Kommune schon bisher derart lang gedauert haben, dass sie lieber in den sauren Apfel gebissen und die Stellen zügig besetzt haben.

Da das also offensichtlich zumindest von größeren Kommunen schon praktiziert wird (für Kleine dürfte sich die Finanzierbarkeit schwierig gestalten) und vor dem von Schmitti angesprochenen Hintergrund der Entwicklung der Personalsituation glaube ich tatsächlich, dass diese Verfügung des FM ein ziemlich zahnloser Tiger sein wird.

Man hätte ja auch auf die Idee kommen können sich zu fragen, warum denn so viele zu den Kommunen abhauen und dann daran arbeiten können diese Gründe zu beseitigen.... Wäre aber wohl zu schwierig gewesen.


Finanzbieramter

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Hallo alle zusammen,

ich hole das alte Thema mal nach oben, weil ich eine Frage dazu habe:

Ich bin aktuell in der 2. QE in der Finanz und habe tatsächlich eine Kommune (8.000 Einwohner im ländlichen Franken) gefunden, die mich Raubernennen will. Das war kein großes Thema, der Versorgungslastenausgleich wären nach 10 Dienstjahren bei mir etwa 75.000.-€ gewesen. War der Gemeinde egal, Hauptsache die Stelle ist besetzt.

Ich bin aber noch etwas am zögern, da ich ja auch die weitere Zukunft im Auge behalten muss. Wie wäre es denn, wenn ich in x Jahren nochmals den Dienstherren wechsle, weil z.b. in einer nahen Stadt oder dem Landkreis Beförderungsstellen ausgeschrieben sind? Die Dienstzeiten bleiben mir erhalten, oder? Die Kommune muss dem LKR dann nur für die Zeiten bei ihr einen Ausgleich zahlen, oder?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hain

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Hallo alle zusammen,

ich hole das alte Thema mal nach oben, weil ich eine Frage dazu habe:

Ich bin aktuell in der 2. QE in der Finanz und habe tatsächlich eine Kommune (8.000 Einwohner im ländlichen Franken) gefunden, die mich Raubernennen will. Das war kein großes Thema, der Versorgungslastenausgleich wären nach 10 Dienstjahren bei mir etwa 75.000.-€ gewesen. War der Gemeinde egal, Hauptsache die Stelle ist besetzt.

Ich bin aber noch etwas am zögern, da ich ja auch die weitere Zukunft im Auge behalten muss. Wie wäre es denn, wenn ich in x Jahren nochmals den Dienstherren wechsle, weil z.b. in einer nahen Stadt oder dem Landkreis Beförderungsstellen ausgeschrieben sind? Die Dienstzeiten bleiben mir erhalten, oder? Die Kommune muss dem LKR dann nur für die Zeiten bei ihr einen Ausgleich zahlen, oder?

Vielen Dank für Eure Antworten!
Nein, für die komplette Zeit, oder wer denkst Du trägt diese Last?

Saxum

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Was Hain sagt, nur weil die Gemeinde dich Raubernennt heißt es nicht dass es dann verlustig geht sie übernimmt dann hier eben Risiko der kompletten Versorgung ohne dafür Rücklagen gebildet zu haben. Bei einer regulären Versetzung würde die Gemeinde also "noch mehr" Verlust machen.

Nur wenn du dich nochmals raubernennen lässt, wäre es für die Gemeinde ein "Gewinn" oder Nullsummenspiel, das LKR hat aber dann wiederum wieder alleine das Risiko ohne dafür Rücklagen gebildet zu haben.

(Das heißt nicht, dass tatsächlich Rücklagen gebildet worden sind, aber zumindest die fiktive kalkulatorische Gelegenheit einer Rücklagenbildung wäre gegeben)

Finanzbieramter

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Entschuldigt die evtl naive Nachfrage, aber ich bin mir nicht sicher, Euch richtig verstanden zu haben:

Im Falle einer erneuten Versetzung müsste die Gemeinde also auch für meine Zeiten beim Staat einen Ausgleich an den LKR zahlen, habe ich das korrekt verstanden?

Oder bleiben die Zeiten beim Staat dann für die Ausgleichszahlungen auf ewig außen vor (und die Gemeinde zahlt nur für die Dienstzeit bei ihr) und der letzte Dienstherr muss die Pension bezahlen?

Ich habe nämlich tatsächlich so ein wenig ein schlechtes Gewissen, ob ich das meinem Heimatort zumuten will.