Autor Thema: Befristung  (Read 1244 times)

MarieH

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Befristung
« am: 20.12.2023 18:27 »
Folgender Sachverhalt:

Ein Tarifbeschäftigter ist unbefristet beim Land Niedersachsen in Behörde A angestellt. Er hat sich auf eine befristet ausgeschriebene Stelle (gleiche Entgeltgruppe) bei Behörde B beworben und erhielt eine Zusage. Die Versetzung von Behörde A zu Behörde B wurde in einer Versetzungsverfügung mitgeteilt. Nach der Versetzung erhält der Tarifbeschäftigte einen Änderungsvertrag mit Befristung nach § 14 (1) TVL (genauer wird auf den Sachgrund nicht eingegangen).

Ist das Vorgehen so richtig? Der Arbeitgeber war und ist das Land Niedersachsen. Kann aus einem unbefristeten Vertrag bei Versetzung ein befristeter werden? Ich kann mir das nur schwer vorstellen.

Ich bitte um eine tarif-/arbeitsrechtliche Einschätzung. Bitte keine Antworten ala "er wusste, dass die Stelle befristet ist".

Vielen Dank

MoinMoin

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Antw:Befristung
« Antwort #1 am: 20.12.2023 18:54 »
Wenn du einen Änderungsvertrag mit Befristung vorgelegt bekommst und ihn unterschreibst, dann ist das eine korrekte und rechtgültige Vorgehensweise, sowohl von dir als auch vom AG.
Aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

Was du beschreibst, klingt aber nicht nach einem Änderungsvertrag, sondern einen vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Denn du und oder der AG verweist auf §14.
Aber andererseits sagst du Versetzung zu Tätigkeiten mit gleicher EG.

Mein persönliches Fazit:
Da scheint mal wieder jemand bei euch in der Personalabteilung mit Tarifrecht überfordert zu sein.

Somit sollte es eine ganz normale Versetzung auf zeit sein, die da mit dir gemacht wird.

MarieH

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Antw:Befristung
« Antwort #2 am: 20.12.2023 19:10 »
Entschuldigung, es handelt sich um §14 (1) TzbfG

Es ist doch nicht möglich, dass aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem gleichen Arbeitgeber ein befristeter wird, oder?

MoinMoin

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Antw:Befristung
« Antwort #3 am: 20.12.2023 20:13 »
Natürlich ist das einvernehmlich möglich!

ike

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Antw:Befristung
« Antwort #4 am: 22.12.2023 04:18 »
Mit einer Abordnung hätte man das doch umgehen können, oder?

Lämpel

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Antw:Befristung
« Antwort #5 am: 22.12.2023 12:22 »
Die Versetzung von Behörde A zu Behörde B wurde in einer Versetzungsverfügung mitgeteilt. Nach der Versetzung erhält der Tarifbeschäftigte einen Änderungsvertrag mit Befristung nach § 14 (1) TVL

Hätte das nicht andersherum laufen müssen? Also erst der Vertrag und dann die Versetzung? Was passiert, wenn der AN den Änderungsvertrag jetzt nicht unterschreibt?

MoinMoin

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Antw:Befristung
« Antwort #6 am: 23.12.2023 13:08 »
Dann bleibt er unbefristeter Angestellter.
Und der AG kann ihn weiterhin nach belieben woanders hin versetze, wo er seine Arbeitskraft benötigt.