Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Befristung
MarieH:
Folgender Sachverhalt:
Ein Tarifbeschäftigter ist unbefristet beim Land Niedersachsen in Behörde A angestellt. Er hat sich auf eine befristet ausgeschriebene Stelle (gleiche Entgeltgruppe) bei Behörde B beworben und erhielt eine Zusage. Die Versetzung von Behörde A zu Behörde B wurde in einer Versetzungsverfügung mitgeteilt. Nach der Versetzung erhält der Tarifbeschäftigte einen Änderungsvertrag mit Befristung nach § 14 (1) TVL (genauer wird auf den Sachgrund nicht eingegangen).
Ist das Vorgehen so richtig? Der Arbeitgeber war und ist das Land Niedersachsen. Kann aus einem unbefristeten Vertrag bei Versetzung ein befristeter werden? Ich kann mir das nur schwer vorstellen.
Ich bitte um eine tarif-/arbeitsrechtliche Einschätzung. Bitte keine Antworten ala "er wusste, dass die Stelle befristet ist".
Vielen Dank
MoinMoin:
Wenn du einen Änderungsvertrag mit Befristung vorgelegt bekommst und ihn unterschreibst, dann ist das eine korrekte und rechtgültige Vorgehensweise, sowohl von dir als auch vom AG.
Aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.
Was du beschreibst, klingt aber nicht nach einem Änderungsvertrag, sondern einen vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Denn du und oder der AG verweist auf §14.
Aber andererseits sagst du Versetzung zu Tätigkeiten mit gleicher EG.
Mein persönliches Fazit:
Da scheint mal wieder jemand bei euch in der Personalabteilung mit Tarifrecht überfordert zu sein.
Somit sollte es eine ganz normale Versetzung auf zeit sein, die da mit dir gemacht wird.
MarieH:
Entschuldigung, es handelt sich um §14 (1) TzbfG
Es ist doch nicht möglich, dass aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem gleichen Arbeitgeber ein befristeter wird, oder?
MoinMoin:
Natürlich ist das einvernehmlich möglich!
ike:
Mit einer Abordnung hätte man das doch umgehen können, oder?
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